Clan-Mitglied soll zum zweiten Mal abgeschoben werden – aber scheitert an fehlendem Haftplatz

vor 7 Tagen

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Bildquelle: Apollo News

Die arabische Großfamilie Barbakh soll zahlreiche Familienmitglieder aus dem Gazastreifen nach Deutschland geschleust haben. Jetzt wollte die Polizei einen jungen Mann abschieben lassen – zum zweiten Mal, nachdem er bereits Anfang Februar aufgrund des Dublin-Verfahrens nach Griechenland ausgewiesen worden war.

Dort hatte er zuerst EU-Territorium betreten, sein Asylverfahren muss dementsprechend in Griechenland bearbeitet werden. Der 21-Jährige kehrte jedoch nach Deutschland zurück, berichtet Welt. Mitte April wurde seine Rückkehr dann von der Berliner Polizei registriert, die nicht nur den 21-Jährigen, sondern den gesamten Barbakh-Clan im Auge hat.

Die Großfamilie, zu der in Deutschland laut der B.Z. über 300 Menschen gehören, soll nicht nur zahlreiche Familienmitglieder nach Deutschland und andere europäische Länder geschleust haben, sondern steht auch im Mittelpunkt von pro-palästinensischen Protesten und fällt vor allem in den sozialen Medien immer wieder mit Hassbotschaften gegen Israel und Deutschland auf.

Das 21-jährige Familienmitglied ist der Polizei wegen mehrerer Vorfälle der Alltagskriminalität, aber auch wegen eines Angriffs auf einen Polizisten bekannt. Als er dann im April von Beamten in Berlin aufgegriffen wurde, sollte er erneut unverzüglich in Abschiebehaft überführt werden. Doch das gelang nicht, weil die zuständige Ansprechperson für die Inhaftierung aufgrund der Osterfeiertage nicht zu erreichen war.

Wenig später gelang erneut eine Festnahme, diesmal konnte die Abschiebehaft für den 21-Jährigen beantragt werden – doch das Amtsgericht Tiergarten lehnte das ab. Weil die Abschiebehaft keine Strafe, sondern eine vorsorgliche Verwahrung ist, beschloss das Gericht, das Barbakh-Familienmitglied nicht inhaftieren zu lassen. Denn das EU-Recht sieht vor, dass auszuweisende Personen nicht gemeinsam mit Straftätern untergebracht werden dürfen.

Dafür braucht es gesonderte Einrichtungen. Als solche nutzte Berlin zuvor eine Einrichtung, die seit Juni 2024 aufgrund von Sanierungsarbeiten geschlossen ist. Stattdessen werden übergangsweise Räumlichkeiten der Justizvollzugsanstalt in Tegel genutzt – die dem Amtsgericht zufolge aber nicht dem EU-Recht entsprechen.

Weil es in der Folge keine andere Möglichkeit gab, musste die Polizei den 21-Jährigen daher wieder auf freien Fuß setzen. Das Landesamt für Einwanderung möchte jedoch gegen die Entscheidung vor dem Landgericht vorgehen, berichtet Welt weiter. Ob der 21-Jährige allerdings noch ein drittes Mal festgenommen werden kann, ist fraglich. Er sei jetzt vorgewarnt, vermutet die Polizei.

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