
ZDF-Moderator Jan Böhmermann „doxxte“ am Freitag gemeinsam mit der Zeit den zuvor anonymen rechten YouTuber „Clownswelt“: In seiner Sendung Magazin Royale veröffentlichte er den Namen und zahlreiche weitere persönliche Informationen des YouTubers. Konsequenzen scheint es dafür, zumindest bislang, nicht zu geben: Böhmermanns Sendung hat es problemlos ins Fernsehen geschafft – offenbar sehen die Verantwortlichen beim ZDF kein Problem in dem Handeln ihres Moderators.
Dabei hatten die von Böhmermann veröffentlichten Informationen und die gesamte Arbeit von ZDF und Zeit bereits massive Konsequenzen auf das Leben von „Clownswelt“: Seine Band hat sich infolge der Recherche von ihm getrennt – in seinem Umfeld wurde erstmals bekannt, dass er einen entsprechenden YouTube-Kanal betreibt.
Gleichzeitig diffamierte Böhmermann ihn in seiner Sendung als „rechtsextremen Internetpropagandisten“ und nannte seine Videos „menschenverachtend“. In der Zeit wirft man ihm vor, gegen Frauen zu hetzen, antisemitische „Dog whistles“ und Hass zu verbreiten. Ein Millionenpublikum wird gegen den YouTuber aufgestachelt – durch die Veröffentlichung des Namens ist er nur mit wenigen Klicks bis auf den Heimatort hin lokalisierbar. Ist das gefährlich?
Genau dieser Ansicht waren die Behörden auch Ende 2020: Damals wurde die Privatadresse von Böhmermann in Telegram-Kanälen veröffentlicht. Der ZDF-Moderator wandte sich umgehend an den Staatsschutz der Polizei Köln – dieser leitete Ermittlungen ein. „Unter anderem wurde angekündigt oder angedroht, man solle doch mal bei einem Autokorso hupend an seinem Haus vorbeifahren“, sagte ein Behördensprecher damals über den Sachverhalt.
Tatsächlich ist nach Paragraf 126a des Strafgesetzbuches die Veröffentlichung von persönlichen Informationen strafbar, wenn die Handlung die betroffene Person in Gefahr bringt, dass eine Straftat gegen sie begangen wird. Die Strafe dafür kann bis zu drei Jahre Haft bedeuten. Bei Böhmermann hatte die Veröffentlichung der persönlichen Informationen deshalb zu Recht Konsequenzen.