
Mit 458 Ja-Stimmen, 101 Nein-Stimmen und 14 Enthaltungen stimmten die Abgeordneten dem Vorschlag der Kommission zur Unterstützung der europäischen Automobilindustrie zu.
Allerdings ist die zerstörerische Automobilpolitik damit nicht aufgehoben, sondern lediglich verschoben. Denn jetzt können die Autohersteller ihre Werte über einen Zeitraum von drei Jahren Mitteln und nicht für jedes einzelne Jahr. Sie können jährliche Emissionsüberschreitungen durch eine Übererfüllung in den folgenden Jahren ausgleichen. Damit können sie offiziell ihre Verpflichtungen bis 2027 erfüllen, ohne zu erheblichen Strafzahlungen gezwungen zu werden und haben solange einigermaßen Ruhe.
Die derzeitigen Vorschriften legen jährliche Ziele für einen Zeitraum von fünf Jahren fest, um die durchschnittlichen CO2-Emissionen von neuen Pkw und leichten Nutzfahrzeugen in der gesamten EU-Flotte zu senken. Ab 2025 gilt für den Zeitraum 2025-2029 ein jährliches CO2-Emissionsreduktionsziel von 15 % gegenüber den Werten von 2021.
Etwas Erleichterung klingt aus der Autoindustrie. Die Präsidentin des Verbandes der Autoindustrie, VdA, Hildegard Müller lobt gegenüber der dpa: „Politisches Handeln bedeutet, nicht nur Ziele zu setzen, sondern auch deren Erreichung zu ermöglichen.“ Die Ziele sollten grundsätzlich flexibler gestaltet werden. Sie sagte allerdings nicht, dass die Ziele grundsätzlich verändert werden müssten. Zu groß ist schon der Schaden, der in einem der wichtigsten Wirtschaftsbereiche Deutschlands, der Autoindustrie, angerichtet wurde.
Seit Beginn dieses Jahres haben sich die so genannten flotten Grenzwerte noch einmal deutlich verschärft. Für die CO2 Mengen, die über den Grenzwerten liegen, müssen die Autohersteller immer höhere Strafen bezahlen. Ausgleichen sollen sie das durch den Verkauf von Elektroautos. Die haben keinen Auspuff, gelten in dem EU-Vorschriftendschungel also als CO2-neutral. Doch der Verkauf der Elektroautos bleibt deutlich hinter den Erwartungen von Politik und Autoindustrie zurück. Sie will kaum jemand.
Die deutsche Autohersteller haben für die Strafzahlungen im Jahr 2025 Rückstellungen in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro gebildet. Volkswagen beispielsweise hat im ersten Quartal 2025 Rückstellungen in Höhe von etwa 600 Millionen Euro für CO₂-Strafzahlungen gebildet. Insgesamt rechnet der Konzern mit Belastungen durch die neuen EU-Abgasvorschriften zunächst mit Kosten in Höhe von 1,5 Milliarden Euro.
Der Klimaablaßhandel ist wohlgemerkt, nur aufgeschoben, nicht aufgehoben. So war denn der europäische Automobilverband ACEA vor möglichen Strafzahlungen von bis zu 15 Milliarden Euro.