Cottbus: Palästinensische Rentner in Grundsicherung klagen auf deutschen Pass

vor 15 Tagen

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Bildquelle: Tichys Einblick

Es gibt ja Bürgergeld, dann muss es doch auch Einbürgerung geben. Das scheint die Logik nicht nur eines staatenlosen Ehepaars palästinensischer Herkunft zu sein. Das Paar lebt nun seit zehn Jahren in Deutschland. Sie ist aber schon 68, er 72 Jahre alt. Beide befinden sich also im Ruhestand und da sie zuvor in Syrien lebten, haben sie naturgemäß keinerlei Rentenansprüche in Deutschland. Sie beziehen 1800 Grundsicherung im Monat. Ihre Kinder haben den deutschen Pass. Aber nun wollen auch die beiden älteren Herrschaften unbedingt den deutschen Pass. Und sie bekommen dabei Unterstützung von gleich mehreren zwielichtigen Organisationen. Da ist die Gesellschaft für Freiheitsrechte, die mit echtem Liberalismus ungefähr so viel zu tun hat wie die Liberaldemokraten der DDR oder Großbritanniens. Die Aktivisten dieser NGO wollen „für alle dauerhaft in Deutschland lebenden Menschen einen gleichen Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit“ erreichen.

Mit dabei in der Kampagne ist auch der berichtende Spiegel, der breit und verständnisvoll über den „interessanten Fall“ berichtet. Schlimmer ist freilich die Sophistik der GFF, die meint, die Verweigerung der deutschen Staatsbürgerschaft verstoße gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Demokratieprinzip, das Diskriminierungsverbot oder den Gleichheitssatz. Es ist also ein persönliches Recht jedes neu Dazugekommenen, Deutscher zu werden und an Wahlen teilzunehmen? Nach dieser kruden Logik dürfte es offenbar gar keine Kriterien oder Hürden beim Erwerb einer Staatsbürgerschaft mehr geben. Es gäbe in der Tat auch keine Staaten mehr. Jeder Pass stünde allen zu, die sich zufällig etwas länger in einem Territorium aufhalten und auf so etwas Lust haben. Angeblich sind diese beiden älteren Zuwanderer nun auch noch „behindert“, so lassen es NGO-Mitarbeiter durchscheinen. Behinderte darf man natürlich erst recht nicht diskriminieren. Das zeigte ja schon das Freibad-Plakat aus Büren.

Natürlich haben sich die drei „NGOs“ das Exempel mit Bedacht ausgesucht. Die SPD hatte schon in der letzten Koalition die Tränendrüsen ihrer (migrantischen) Wähler aktiviert, als sie es älteren Bewerbern auch ohne bestandenen Sprachtest erlaubten, den hiesigen Pass zu beantragen. Und auch in diesem Fall werden viele sagen: Was stört es denn, wenn diese beiden Rentner auch noch die Vorteile der deutschen Staatsbürgerschaft genießen können? Das wäre doch nur menschlich. So wird es heißen.

Mit anderen Worten: Der ausgesuchte und öffentlich betriebene Fall ist natürlich eine Psyop, eine psychologische Operation gegen den nachrichtenlesenden Bürger. Tatsächlich gibt es lediglich zwei ärztliche Atteste, die besagen, dass die 68- und der 72-Jährige „erwerbsunfähig“ seien. Die Cottbuser Ausländerbehörde sieht die Schriftstücke als „Gefälligkeitsbescheinungen“.

Die GFF-Juristin Soraia Da Costa Batista meint laut Spiegel: „Der deutsche Pass ist keine Bonusprämie für erwirtschaftetes Einkommen. Behörden dürfen alten Menschen mit Behinderung nicht den Weg zur demokratischen Teilhabe versperren, nur weil sie finanzielle Unterstützung bekommen.“ Der Staat darf demnach nichts verlangen, was einer „unmöglich erfüllen“ kann. Doch, darf er.

Aber im Bundesrat scheint die Initiative Mitstreiter zu finden. Man kann sich denken, welche Landeskoalitionen dort in der Sache aktiv sind, aber es spricht der Bundesrat insgesamt, also alle Länder, die offenbar schlicht keine Scherereien mit den anstrengenden Antragstellern haben wollen. Auch so wird die halbherzige Rücknahme des Einbürgerungsturbos der Ampel, der größtenteils bestehen bleibt, unter Schwarz-Rot hintertrieben.

Zur Erinnerung sind die Lockerungen des Ampelgesetzes: Absenkung der Wartefrist von acht auf fünf Jahre, Bonuspunkte bei „ehrenamtlichem Engagement“, Ausbildungs- oder beruflichem Erfolg (das wäre der „Turbo des Turbos“, den Dobrindt abschaffen will), grünes Licht für doppelte Staatsbürgerschaften, Spezialregeln für Gastarbeiter (die genannte Tränendrüsenregelung).

Alle diese Maßnahmen haben das alte System der abgestuften Passvergabe ohnehin ausgehöhlt, so wie die Nichtexistenz ordentlicher Verfahren das Asylrecht ausgehöhlt haben. Folge: Es darf kommen und bleiben, wer will. Das wollen die NGO-Kampagnenführer nun auch bis zum letzten Iota der Gesetzgebung durchsetzen. Die CDU soll die alte, kleine, vernünftige FDP-Regel schleifen – auch dazu dient der Wechsel des „bürgerlichen“ Koalitionspartners an der Seite des linken Parteienkartells gelegentlich.

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