Das ändert sich im Juni

vor 14 Tagen

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Stromanbieterwechsel, Mutterschutz, Verbraucherhinweise bei Smartphones: Der Juni bringt einige Änderungen, die insgesamt Millionen Menschen betreffen. Hier die Übersicht:

Ab 1. Juni gilt: Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben Anspruch auf Mutterschutz. Das Gesetz sieht gestaffelte Schutzfristen vor. Der Zeitpunkt der Fehlgeburt bestimmt die Dauer des Schutzanspruchs:

• Fehlgeburt ab der 13. Woche: Schutzfrist bis zu zwei Wochen • Fehlgeburt ab der 17. Woche: Schutzfrist bis zu sechs Wochen • Fehlgeburt ab der 20. Woche: Schutzfrist bis zu acht Wochen.

Während dieser Zeiten dürfen Arbeitgeber die betroffenen Frauen nicht beschäftigen – es sei denn, die Betroffene erklärt sich ausdrücklich zur Arbeit bereit. Zudem besteht während der Schutzfrist Anspruch auf Mutterschaftsleistungen.

Ab dem 6. Juni müssen Netzbetreiber und Energieversorger einen Anbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden ermöglichen. Deutschland setzt damit eine EU-Richtlinie um.

Aber Achtung: Die vertraglich festgelegten Kündigungsfristen mit dem aktuellen Anbieter gelten weiter. Wer also mit einer Frist von vier Wochen kündigen kann, kommt trotz der schnellen technischen Abwicklung nicht früher aus seinem Vertrag heraus.

Die Neuregelung sorgt aus Verbrauchersicht auch für eine Verschlechterung: Denn jetzt fällt die Möglichkeit weg, bei einem Umzug den Stromanbieter sechs Wochen rückwirkend zu kündigen. Stromverträge können künftig nur noch für die Zukunft an- oder abgemeldet werden.

Am 15. Juni wird erstmals der „Nationale Veteranentag“ gefeiert. Immer an diesem Datum soll künftig der Einsatz und Dienst aktiver und ehemaliger Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr gewürdigt werden.

Als Veteran der Bundeswehr gilt, wer im aktiven Dienst steht oder ehrenhaft aus dem Dienstverhältnis ausgeschieden ist. Das trifft in Deutschland derzeit auf etwa zehn Millionen Menschen zu. Das Wort Veteran kommt vom lateinischen „veteranus“, das heißt „altgedient“. International – zum Beispiel in Frankreich, Großbritannien und den USA gilt als Veteran nur, wer im Auslandseinsatz war oder im Krieg gedient hat.

Ab dem 19. Juni müssen Campingfans ihre Flüssiggasanlagen regelmäßig überprüfen lassen. In Wohnwagen und Wohnmobilen wurden die bislang zusammen mit der Hauptuntersuchung (HU) überprüft. Ab Juni gilt eine separate Überprüfung durch Sachverständige mit G607-Zertifizierung.

Nach der ersten Prüfung muss die Kontrolle alle zwei Jahre wiederholt werden. Bei neuen Fahrzeugen oder bei Wiederinbetriebnahme nach längerer Standzeit ist die Prüfung vor dem ersten Einsatz erforderlich. Der Spaß kostet zwischen 40 und 80 Euro und dauert etwa 20 bis 45 Minuten.

Wer die Kontrolle versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und zahlt je nach Verzugszeit 15 bis 60 Euro.

Ab dem 20. Juni stehen auf dem schon bekannten EU-Energielabel für Smartphones und Tablets deutlich mehr Informationen – zum Beispiel über die Reparierbarkeit der Geräte.

Neben der Energieeffizienzklasse (von A, höchste Effizienz, bis G, niedrigste Effizienz) findet der Käufer jetzt auch einen sogenannten „Reparierbarkeitsindex“. Der zeigt an, wie leicht das Gerät sich zerlegen lässt, welches Werkzeug dafür nötig ist und wie verfügbar Ersatzteile sind.

Das Label informiert auch darüber, wie lange Software-Aktualisierungen vom Hersteller angeboten werden. Das betrifft sowohl Sicherheits- wie auch Funktionsupdates.

Ebenfalls ab dem 20. Juni müssen neu auf den Markt gebrachte Smartphones nach 800 Ladezyklen immer noch eine Restkapazität von 80 Prozent aufweisen. Hersteller müssen nach Verkaufsstopp eines Modells noch sieben Jahre lang Ersatzteile liefern können und das Betriebssystem fünf Jahre lang aktualisieren.

Ab dem 28. Juni greift das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Künftig müssen Geldautomaten, Fahrkartenautomaten und Computersysteme barrierefrei gestaltet sein – also von Behinderten ohne zusätzliche Ausrüstung, Werkzeuge oder Geräte benutzt werden können.

Das gilt auch digital: Webseiten und Apps von Unternehmen, die Dienstleistungen für Verbraucher anbieten, müssen ebenfalls die Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllen.

Ferner sind Anbieter von Personenbeförderungsdiensten jetzt dazu verpflichtet, elektronische Tickets und Ticketdienste sowie die Bereitstellung von Verkehrsinformationen barrierefrei zu gestalten. Im Bankensektor müssen Dienstleistungen für Verbraucher ebenfalls angepasst werden, damit Menschen mit Behinderungen diese selbstständig nutzen können.

Ausgenommen von den Vorschriften sind Kleinunternehmen mit bis zu neun Mitarbeitern oder maximal zwei Millionen Euro Umsatz.

Ab dem 30. Juni endet eine Kooperation der Shell-Gruppe mit den Banken der „Cash Group“. Bisher konnten Kunden der Commerzbank, der Deutschen Bank, der Hypovereinsbank und der Postbank an den rund 1.300 Shell-Stationen bundesweit jederzeit bis zu 1.000 Euro Bargeld täglich abheben – und zwar ohne Mindesteinkauf wie im Supermarkt.

Damit ist jetzt Schluss. Die Cash Group nennt das „strategische Neuausrichtung“ – tatsächlich ist es die Streichung eines beliebten Service, den jedes Jahr mehrere Millionen Menschen bei uns genutzt haben. Vor allem im ländlichen Raum waren Shell-Tankstellen oft die einzige Möglichkeit, außerhalb der Geschäftszeiten an Bargeld zu kommen.

Mit dem Aus für Bargeldabhebungen an Shell-Tankstellen wird der Zugang zu Bargeld für viele Bankkunden in Deutschland weiter eingeschränkt.

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