Das Sondervermögen soll jetzt auch die gesetzliche Krankenversicherung entlasten

vor etwa 1 Monat

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Am Mittwoch veröffentlichte Table.Media das erste Ergebnis der Arbeitsgruppe Gesundheit während der Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD. So wollen die zukünftigen Koalitionäre die Finanzierungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung zumindest teilweise durch Schulden aus dem Sondervermögen Infrastruktur schließen. Im Koalitionspapier heißt es: „Der [sic!] bisher für die GKV vorgesehene Anteil für den Transformationsfonds für Krankenhäuser finanzieren wir aus dem Sondervermögen Infrastruktur.“

⚫️🔴 AG Gesundheit: Schwarz-Rot will Primärarztsystem. Heißt: Facharzttermine nur über Hausärzte, Ausnahmen für Gynäkologie und Augen. Außerdem: Überarbeitung der Krankenhausreform, Beiträge der GKV sollen aus Infrastruktur-Sondervermögen kommen. @TableBriefings pic.twitter.com/dKVlHHvVT5

— Maximilian Stascheit (@MStascheit) March 26, 2025

Bisher finanziert die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) auch zur Hälfte den Transformationsfonds der Krankenhäuser. Den Anteil der GKV (die andere Hälfte wird durch die Länder getragen) soll nun der Bund übernehmen, wie die Arbeitsgruppe Gesundheit nun, als Kompromiss, beschlossen hat. Der Transformationsfonds soll Krankenhäuser infolge der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach beschlossenen Krankenhausreform bei der Transformation helfen.

Lange hatten Unions-Politiker, insbesondere CDU-Chef Friedrich Merz, beteuert, dass das Schuldenpaket vor allem zur Verbesserung der deutschen Verteidigungsfähigkeit eingesetzt werden würde. Nach und nach werden jedoch die Gelder aus dem Sondervermögen bereits für andere Zwecke, etwa zum Schließen von bereits bestehenden Finanzierungslücken, bereitgestellt.

Auch sonst will Schwarz-Rot in der Gesundheitspolitik tief in die Tasche greifen. Denn in den vergangenen Jahren war vor allem das Bürgergeld und weniger der Transformationsfonds für die Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung verantwortlich (Apollo News berichtete). Die Lücke betrug 2024 bereits, trotz Beitragserhöhungen, 6,2 Milliarden Euro – Tendenz steigend.

Die Pauschalen, die die GKV vom Bund für Bürgergeldempfänger erhält, liegen bislang deutlich unter denen für eine arbeitende Person: Statt der 350 Euro, die bei einem Arbeitnehmer mit Mindestlohn eingezahlt werden, zahlt der Staat bei einem Bürgergeldempfänger aufgrund des Sozialgesetzes pauschal lediglich 120 Euro. Gleichzeitig kostet ein Bürgergeldempfänger laut Zahlen des IGES-Instituts aus dem Jahr 2022 durchschnittlich 228 Euro im Monat, also rund 2.735 Euro im Jahr. Bürgergeldempfänger erhalten alle Leistungen, die ein selbst zahlender Kassenpatient auch erhält.

Diese Pauschale soll, wenn es nach der Schwarz-Roten Koalition geht, bald angehoben werden. Die Finanzierung dieser Mehrausgaben soll durch Steuermittel erfolgen. Unklar ist, wo stattdessen im Bundeshaushalt gespart werden soll. Zudem sollen versicherungsfremde Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung, etwa die Ausbildungsumlage, herausgelöst werden und durch den Bund finanziert werden. Darüber hinaus sollen die während der Corona-Zeit aus der Versicherung herausgenommenen Corona-Hilfsgelder nun zurückgezahlt werden.

Der Bund will also deutlich mehr Geld für Gesundheit und Pflege ausgeben. Zumindest die AOK begrüßt dieses Vorgehen. Die Vorsitzende der Bundes-AOK, Dr. Carola Reimann, sagte dazu in einer Stellungnahme: „Die Punkte, auf die sich die gesundheits- und pflegepolitischen Fachpolitiker geeinigt haben, sind in großen Teilen zu begrüßen. Wir haben immer wieder gefordert, dass der Bund seine Finanzverantwortung wieder stärker wahrnimmt.“

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