Das ZDF verbreitet Falschbehauptungen – schon wieder

vor etwa 4 Stunden

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Bildquelle: Tichys Einblick

Gerade erst musste das ZDF für den Sender höchst peinliche Unterlassungserklärungen abgeben: In der Sendung des heute-journals vom 20. Juli behauptete Moderatorin Dunja Hayali, es hätte über die gescheiterte SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht Frauke Brosius-Gersdorf „unzählige Falschinformationen“ gegeben – und blendete dazu Screenshots von Artikeln ein, in denen sich die Medien Apollo, Nius und Tichys Einblick kritisch mit Brosius-Gersdorfs Positionen auseinandersetzten. Auf Nachfrage konnte das ZDF allerdings keine einzige angebliche „Falschaussage“ nennen – weder in den vorgeführten Beiträgen noch überhaupt. Das räumte der Sender auch ein, allerdings erst nach juristischen Schritten. In der heute-Sendung, die angebliche Fake News aufdecken sollte, verbreitete der Mainzer Sender also selbst rechtswidrig falsche Behauptungen.

Nach dem gleichen Muster gingen die Redakteure vom Lerchenberg auch bei ihrem „Faktencheck“ vor, der sich an das ZDF-Sommerinterview mit dem AfD-Vorsitzenden Tino Chrupalla anschloss. Auch hier unterstellen die öffentlich-rechtlichen Funker wieder eine Falschaussage, diesmal Chrupalla. Und auch hier lautet der Sachverhalt: Dessen Aussage war völlig korrekt. Und die der ZDF-„Faktenchecker“ falsch. Um ein Versehen des Senders handelt es sich auch in diesem Fall nicht.

Chrupalla sagte in dem von Wulf Schmiese geführten Interview unter anderem, die Meinungsfreiheit in Deutschland sei „akut gefährdet“, und verwies in diesem Zusammenhang auf sogenannte Meldestellen, die auch völlig legale Äußerungen registrieren. Die ZDF-Redakteure reagieren darauf in ihrem „Faktencheck“ mit einer geradezu orwellesken Wirklichkeitsverdrehung. „Richtig ist, dass in den letzten Jahren mehr Meldestellen eingerichtet wurden“, schreiben sie, „zum Beispiel die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) vom Bundeskriminalamt. Bei diesen Angeboten geht es darum, strafrechtlich relevante Sachverhalte, etwa Beleidigungen und Verleumdungen, effektiver zu verfolgen. Diese Delikte waren aber auch schon vorher strafbar – eine zunehmende Einschränkung der Meinungsfreiheit liegt darin nicht. Chrupallas Aussage ist vor diesem Hintergrund irreführend.“ Meldestellen, so das ZDF, sammeln also nur strafrechtlich Relevantes. Mit dem Bereich „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ (Lisa Paus) befassen sie sich nie – und folglich sei Chrupallas Bemerkung faktisch verkehrt.

Was die ZDF-Mitarbeiter hier abliefern, fällt noch nicht einmal in die Rubrik „irreführend“. Es ist nachweislich falsch. Zahlreiche „Meldestellen“ – und genau um die geht es erkennbar in den Ausführungen des Politikers – machen selbst in ihren Formulierungen auf ihren Webseiten ausdrücklich darauf aufmerksam, dass sie Meldungen über Aussagen und Vorkommnisse aus dem Bereich „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ entgegennehmen und registrieren: beispielsweise die von der Bundesnetzagentur lizensierten „Trusted Flagger“-Stelle „Respect!“, finanziert von den Ländern Baden-Württemberg und Bayern, außerdem von der Bundesregierung, die „Meldestelle Islamfeindlichkeit“ in Nordrhein-Westfalen, die „Berliner Register“ und die beim hessischen Innenministerium angebundene Stelle „Hessen gegen Hetze“. Letztere widmet sich außerdem überwiegend der Registrierung von Äußerungen von Personen, die gar nicht in Hessen leben. Medienanfragen, auf welcher Rechtsgrundlage die Stelle operiert, lässt das Innenministerium in Wiesbaden unbeantwortet.

Die Vorstandsvorsitzende der Jugendstiftung Baden-Württemberg Petra Densborn, eine der Finanzierer von „Respect!“, sagte gegenüber dem SWR: „Wir sehen eine Zunahme populistischer und radikaler Äußerungen in den sozialen Medien. Deshalb müssen wir auch unsere Prozesse anpassen, um effektiver dagegen vorzugehen.“ Die Meldestelle bleibe dabei eine zentrale Anlaufstelle „für all jene, die im Netz Hassbotschaften erfahren“. Dabei definiert Densborn mit keinem Wort, was sie unter „populistisch“, „radikal“ und „Hassbotschaften“ versteht. Strafrechtlich relevant ist jedenfalls nichts davon. Nach eigenen Angaben registrierte die „Respect!“-Stelle bis zum Ende des 2. Quartals 2025 kumulativ 95.006 Meldungen, wovon sie 25.713 an Strafverfolgungsbehörden weiterleitete, also deutlich weniger als ein Drittel. Wie viele davon auch von der Justiz als strafrechtlich relevant bewertet wurden, und in wie vielen Fällen es zu einer rechtskräftigen Verurteilung kam, darüber schweigt die Stelle sich aus. Auch dazu, ob sie die nicht weitergeleiteten „Fälle“ registriert, und falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage sie das tut.

In Nordrhein-Westfalen nahm die „Meldestelle zu antimuslimischem Rassismus“ (MEDAR) am 17. März 2025 ihre Arbeit auf. Schon bei dem Namen handelt es sich um einen von Islamlinken eingeführten Kampfbegriff: einen „antimuslimischen Rassismus“ gibt es nicht. Muslime sind keine Rasse. Die Wendung „antimuslimischer Rassismus“ wird von radikalmuslimischen Organisationen gern benutzt, um Kritik am Islam generell zu delegitimieren. Auf der Seite von MEDAR heißt es zu der Frage, was gemeldet werden kann: „Alle Erfahrungen, die du als Diskriminierung, Rassismus und besonders antimuslimischer Rassismus in NRW erfahren oder beobachtet hast, kannst du bei uns online melden. Es können auch Vorfälle gemeldet werden wie z.B. Ausgrenzung, Abwertung nur weil man muslimisch ist oder als muslimisch wahrgenommen wird.“ Weder bei „Ausgrenzung“ noch „Abwertung“ handelt es sich überhaupt um juristische Begriffe, geschweige denn um Straftaten.

Mit der Meldestelle „Hessen gegen Hetze“ beschäftigen sich TE und andere Medien vor allem wegen der Verwicklung der Stelle in den „Schwachkopf“-Fall: „Hessen gegen Hetze“ nahm nach eigenen Angaben einen Hinweis zu einem Meme entgegen, das der bayerische Rentner Stefan Niehoff 2024 repostete. Es zeigte eine satirisch veränderte Shampoo-Flasche mit dem Profil des damaligen Wirtschaftsministers Robert Habeck und dem Schriftzug „Schwachkopf de luxe“. Daraufhin ordnete die Staatsanwaltschaft Bamberg eine Hausdurchsuchung bei Niehoff an, bei der Mobiltelefon und Tablet beschlagnahmt wurden. Der Staatsanwalt in dem dann folgenden Prozess bestätigte ausdrücklich, dass die Durchsuchung nur wegen des „Schwachkopf“-Memes stattfand. Das Gericht urteilte allerdings: Das Shampoo-Bildchen fällt unter Meinungsfreiheit – es ist folglich nicht strafbar.

„Meldestellen“ wie „Respect!“ oder die genannten Einrichtungen in Baden-Württemberg, NRW und Hessen arbeiten zum einen einer politisierten Staatsanwaltschaft zu, die Ermittlungen und Hausdurchsuchungen in vielen Fällen als Mittel zur Einschüchterung von Bürgern benutzt. Zum anderen machen die staatlichen Geldgeber deutlich, welche Meinungen sie für erwünscht beziehungsweise unerwünscht halten, beispielsweise Kritik am islamischen Machtanspruch oder an Regierungspolitikern. Staatlich finanzierte Meldestellen für Christen- oder Deutschenfeindlichkeit gibt es nirgends im Land. Sowohl die Einschüchterung als auch die Einmischung des Staates in den gesellschaftlichen Meinungskampf unterminieren die Meinungsfreiheit.

Mit seinem Chrupalla-„Faktencheck“ fügt das ZDF einer langen Serie von Verdrehungen und falschen Behauptungen nur ein vorläufig letztes Glied zu. Anfangs des Jahres verbreitete der Sender in „Terra X“ die Mär, es gebe Hinweise, dass hinter den islamischen Anschlägen von Mannheim und München der russische Geheimdienst stecke. In Wirklichkeit fabrizierte der Sender die „Hinweise“ selbst – aus unbrauchbarem Datenschrott. Experten von Verfassungsschutz und BND stuften die ZDF-Verschwörungsgeschichte als Unfug ein.

Bei „Lanz“ durfte die Autorin und Aktivistin Maja Göpel kürzlich behaupten, in Frankreich stünden Kernkraftwerke still, weil dort „die Flüsse ausgetrocknet sind“ – eine frei erfundene Behauptung, die der Sender nicht richtigstellte. Im Dezember 2024 urteilte das Landgericht München, Jan Böhmermann habe mit unwahren Behauptungen über angebliche russische Geheimdienstkontakte das Persönlichkeitsrecht des ehemaligen Chefs des Bundesamtes für Datensicherheit in der Informationstechnologie (BSI) Arne Schönbohm verletzt. Schönbohm verlor seinen Posten, die Geheimdienst-Story stellte sich bei einer disziplinarrechtlichen Untersuchung als erfunden heraus.

Die Serie von ZDF-Falschbehauptungen und agitatorischer Irreführung des Publikums dürfte bei dem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Rolle spielen, das am 1. Oktober 2025 in Leipzig beginnt. Dort wird die Frage behandelt, ob eine Kürzung des Rundfunkbeitrags wegen mangelnder und staatsvertragswidriger Leistung gerechtfertigt ist.

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