
Nun steht das Urteil fest: dauerhafte Unterbringung in der Psychatrie für den Mann, der in Wangen in einem Supermarkt ein vierjähriges Mädchen vor den Augen ihrer Mutter niedergestochen und lebensgefährlich verletzt hatte, NIUS berichtete. Zuvor wurde der Täter aus Saudi-Arabien abgeschoben und landete im Allgäu.
Schon kurz nach der Tat ging die Staatsanwaltschaft von einer Schuldunfähigkeit aus. Die Staatsanwältin Tanja Vobiller sagte: „Wir gehen bei dem Mann von einer verminderten Schuldfähigkeit oder einer Schuldunfähigkeit aus.“ „Die paranoide Schizophrenie, wie es der Sachverständige in seinem Gutachten diagnostiziert hatte, wurde an den bislang drei Verhandlungstagen mehrfach zum Thema“, berichtet die Schwäbische.
„Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft soll der Mann dauerhaft in eine Psychiatrie. Sie hatte einen Antrag auf ein sogenanntes Sicherungsverfahren gestellt“, schrieb der Landtag Baden-Württemberg vor der Verkündung des Urteils. Wird ein Sicherungsverfahren beantragt, so findet trotz möglicher Schuldunfähigkeit ein Verfahren statt. Der Antrag ersetzt die Anklageschrift.
Barfuß und oben ohne: Der Syrer, der auf ein vierjähriges Mädchen in Wangen im Allgäu einstach, wird von Beamten abgeführt.
In einem Supermarkt ging ein 34-jähriger aus Syrien stammender niederländischer Staatsangehöriger unvermittelt auf ein vierjähriges Mädchen los und stach mit einem Messer auf sie ein. Das Mädchen musste notoperiert werden. Das Mädchen war mit ihrer Mutter im Supermarkt unterwegs, Täter und Opfer haben sich nicht gekannt. Die Polizei konnte den Mann widerstandslos festnehmen. Ein Zeuge soll dem Angreifer noch in der Norma-Filiale das Messer abgenommen und die Polizei alarmiert haben.
„Er habe auf eine göttliche Eingebung hin gehandelt, hatte der Beschuldigte gesagt“, berichtet der Landtag Baden-Württemberg.
Laut Zeugen-Aussagen soll der Syrer eine Woche vorher an einem Bahnhof und Einkaufszentrum randaliert sowie ständig gerufen haben: „Teufel, Teufel, Haram, Haram!“ Das arabische Wort „Haram“ bezeichnet alles, was nach der Scharia, der islamischen Rechtsprechung, verboten ist.
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