Lesen Sie in den Original-Mails, wie das Familienministerium NIUS täuschen wollte

vor 3 Monaten

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Bildquelle: NiUS

Diese Nachfrage hat Lisa Paus wohl nicht gefallen …

Am Mittwoch berichtete NIUS, dass das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) eine Veranstaltung in Bad Nauheim finanziell förderte und bewirbt, bei der vor der Wahl „rechtsorientierter Parteien“ gewarnt wird. Ein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht, die Behörden und staatlichen Institutionen Neutralität vorschreibt.

Auf der Seite des Ministeriums heißt es: „Kurzfristig vor der Bundestagswahl möchte das Team des Bündnisses Demokratie schützen Bad Nauheim noch einmal verdeutlichen, welche Gefahren in einer Wahl von rechtsorientierten Parteien der Demokratie und der Gesellschaft drohen.“

Die Werbung auf der Seite des Ministeriums.

Konkret handelte es sich bei der Veranstaltung um eine szenische Lesung der Geheimplan-Recherche von Correctiv. Die Recherche über ein vermeintliches Geheimtreffen in Potsdam, bei dem rechte Akteure einen Plan zur Vertreibung von Millionen von Menschen nach ethnischen Kriterien geplant haben sollen, ist längst in wesentlichen Punkten widerlegt, dies ist auch von Gerichten bestätigt worden. Doch dem linken Lager dient der Geheimplan-Mythos noch immer als Mittel, um vor der Wahl der AfD zu warnen.

Dieses Mittels bedient sich nun auch das Bündnis Demokratie schützen Bad Nauheim, das die Lesung veranstaltete. Finanziert wird es aus dem Förderprogramm „Demokratie leben“ des Familienministeriums. Das Ministerium fördert und bewirbt also eine Veranstaltung, bei der eine Wahlempfehlung ausgesprochen wird – zum Nachteil der politischen Konkurrenz der Ministerin.

Das „Bündnis Demokratie schützen Bad Nauheim“ gibt auf seiner Seite die Förderer an – dazu zählt auch das Familienministerium.

Dabei müssen staatliche Institutionen sich mit solchen Botschaften insbesondere während Wahlkämpfen zurückhalten. So schreibt etwa der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags mit Blick auf die Neutralitätspflicht: „Insbesondere vor und während der Wahlzeit muss sich die Regierung mit amtlichen Informationen zurückhalten, die sich auf den Wahlerfolg der Parteien auswirken können.“

Die Finanzierung des Projekts und damit den Verstoß gegen die Pflicht zur Neutralität versuchte das Ministerium jedoch in der Kommunikation mit NIUS zu verschleiern. NIUS veröffentlicht daher den gesamten Mailwechsel mit dem BMFSFJ.

Zunächst stellte NIUS beim Ministerium Fragen zu mehreren Projekten. Drei der Fragen bezogen sich auf die Veranstaltung in Bad Nauheim. Das Ministerium antwortete in Rot:

Das Ministerium schreibt, das Bad Nauheimer Bündnis sei „kein direkter Zuwendungsempfänger“ des BMFSFJ. Tatsächlich aber ist das Bündnis ein Zuwendungsempfänger, auch wenn das Geld über die lokale Partnerschaft für Demokratie (PfD) an das Bündnis floss. Bei den Partnerschaften für Demokratie handelt es sich um eine Organisationsstruktur, die das Geld des Ministeriums im ganzen Land verteilt.

Weiter schreibt das Ministerium, dass es sich „nicht um eine Veranstaltung des Ministeriums selbst“ gehandelt habe – deshalb scheide „ein Verstoß des BMFSFJ gegen das Neutralitätsgebot bereits aus diesem Grunde aus.“ Dabei wurde die Veranstaltung vom Ministerium bezahlt, worauf NIUS das Ministerium in einer Antwort hinwies:

Das Ministerium antwortete:

Die Information, dass die Veranstaltung über die Partnerschaft für Demokratie und damit vom Ministerium gefördert wurde, wollte das Ministerium nur als „Hintergrund“ herausgeben. NIUS sollte dies nicht zitieren. Als Zitat wäre demnach nur der irreführende Satz aus der ersten Antwort geblieben: „Das ‚Bündnis Demokratie schützen Bad Nauheim‘ ist kein direkter Zuwendungsempfänger des Bundesprogramms ‚Demokratie leben!‘.“

NIUS hakte daher nach:

Als keine Antwort des Ministeriums kam, erkundigte sich NIUS erneut:

Der Sprecher meldete sich mit folgender Antwort:

Lesen Sie auch: Deep State „Demokratie leben“: Lisa Paus bezahlt mit Steuergeld eine Wahlkampf-Lesung gegen „rechtsorientierte Parteien“

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