
Ein Land, in dem sich die Regierenden vorbildlich an demokratische Grundsätze halten und gegen politisch motivierte Rechtsbrecher konsequent ermittelt wird, braucht kein Programm für die „demokratische“ Umerziehung des Volkes. Dieser Grundsatz gilt seit Jahren offenbar nicht mehr. In unausgesprochener Anlehnung an die „Reeducation“ der Alliierten nach 1945 und nach Mordtaten aus dem rechtsextremen Milieu wurde das gesamte deutsche Volk ab der Jahrhundertwende einer „Reeducation 2.0“ unterworfen.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) förderte unter Ägide der rot-grünen Schröder/Fischer-Koalition ab 2001 unter den Titeln „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ und „Initiative Demokratie Stärken“ verschiedene Programme zur Extremismusprävention. Ab 2015 übernahm das Programm „Demokratie leben!“ die entsprechenden Aufgaben. Im Januar 2025 ist dieses Programm – initiiert von der geschäftsführenden „Ampel“ – in seine dritte Förderperiode (2025 bis 2032) eingetreten. Dotiert mit jährlich 182 Millionen, ab 2026 mit Laufzeit bis 2032 mit jährlich 1991 Millionen. Das heißt 2025 bis 2032 mit rund 1,5 Milliarden Euro.
Nun stellt sich heraus: Die für das Programm geltenden Förderrichtlinien wurden bislang hundertfach umgangen, die Behörden drückten immer wieder ein Auge zu.
Recherchen von WELT zeigen: In der abgelaufenen Förderperiode (2020-2024) – also zu Zeiten der Vorgänger-Regierungen – wurde die vorgegebene Förderrichtlinie 277mal umgangen. Die Richtlinie regelt etwa, wie hoch die maximalen Fördersummen für ein Projekt sein dürfen und wie viele Eigen- oder Drittmittel die Zuwendungsempfänger einbringen müssen. Überflüssig zu erwähnen: Ab Ende 2021 war das zuständige Ministerium mit den Ministerinnen Anne Spiegel bzw. und Lisa Paus mittlerweile in „grüner“ Hand.
2022 dann rügte der Bundesrechnungshof (BRH): „Die vom BMFSFJ angeführte Ausnahmeklausel der Förderrichtlinie kann die Abweichungen bei der Finanzierungshöhe in dem festgestellten Ausmaß nicht mehr rechtfertigen. Der Bundesrechnungshof hat verdeutlicht, dass das BMFSFJ von der Ausnahmeklausel nur in besonders gelagerten Fällen Gebrauch machen darf.“ Bei einem Ausmaß von 18 Prozent der untersuchten Projektförderungen könne hier von Ausnahmefällen keine Rede mehr sein. Auch sonst kam der Rechnungshof zu alarmierenden Befunden. Das Ministerium habe versäumt, „hinreichend konkrete Förderziele zu bestimmen, sodass eine sachgerechte Zielerreichungskontrolle nicht möglich ist“, hieß es in dem Bericht.
Kurz zuvor hatte die WELT am SONNTAG herausgefunden, dass Funktionäre von verschiedenen Organisationen, deren Projekte die Bundesregierung unterstützt hat, im Internet extremistische, islamistische und antisemitische Parolen verbreitet hatten.
Keines der kritisierten Projekte hat nach WELT-Informationen bislang seine Förderung verloren oder musste bereits ausgezahlte Gelder zurückzahlen. Das Familienministerium hatte die Organisation „Biwoc Rising“ zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert, nachdem Funktionäre des Unternehmens, das in Berlin einen Co-Working-Space betreibt, Israel das Existenzrecht abgesprochen und die Hamas als „Widerstand“ verharmlost hatten. Auch vom Bündnis der Islamischen Gemeinden in Norddeutschland und dem Islamischen Wissenschafts- und Bildungsinstitut, die angeblich im Bereich Islamismusprävention tätig sind, obwohl sie zum Umfeld der islamistischen Milli-Görüs-Bewegung zählen, hatte das Ministerium eine Stellungnahme angefordert.
Das Familienministerium versprach nun Besserung. „Für die in 2025 beginnende Förderperiode haben wir eine umfassende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorgenommen und Ziele als Bewertungsgrundlage für die anschließende Erfolgskontrolle identifiziert“, erklärte ein Sprecher im Mai 2024 gegenüber WELT. Im Juni 2025 kündigte Familienministerin Karin Prien (CDU) an, das bundesweite Förderprogramm „Demokratie leben“ auf den Prüfstand zu stellen.
Die Einladung zum Missbrauch der Millionen Fördergelder hat eine Vorgeschichte: Anfang 2011 führte Familienministerin Kristina Schröder (CDU) die Bestimmung ein, dass Initiativen, die sich gegen Extremismus einsetzen und Fördergelder aus den entsprechenden Programmen des BMFSFJ erhalten wollen, sich zum Grundgesetz bekennen müssen. Ab 2011 musste eine entsprechende Erklärung unterzeichnet werden. Interessanterweise reagierten Vereine, die sich gegen Rechtsradikalismus bzw. Rechtsextremismus engagieren, ungehalten. Ihr Einwand war: Initiativen würden unter den Generalverdacht des Linksextremismus gestellt, und die Vereine würden gezwungen, für ihre Projektpartner zu bürgen und diese gegebenenfalls durch den Verfassungsschutz überprüfen zu lassen.
Schöder-Nachfolgerin Manuela Schwesig (SPD) schaffte die Klausel schließlich Anfang 2014 wieder ab. Das Ganze übrigens in Abstimmung mit dem damaligen Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und unter den Augen der „richtlinienkompetenten“ Kanzlerin Merkel (CDU). Es wurde dies zum Freibrief für zwielichtige Organisationen.
Da hilft nur eines: Dieses Programm gehört eingestampft. Es frisst zig Millionen und fördert nahezu ausschließlich „linke“ Projekte. TE hat darauf bereits im Mai 2024 hingewiesen.
Unter der CDU und Karin Prien werden die Fördermittel sogar noch weiter erhöht. Von wegen „Links ist vorbei“.