Denunziations-Portale: Zwei „Meldestellen“ dominieren bei „Hass und Hetze“ im Netz

vor 2 Tagen

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Bildquelle: Deutschland Kurier

Die Zahl der „gemeldeten“ Inhalte in sozialen Netzwerken steigt. Fast jede zweite „Meldung“ betrifft angebliche oder tatsächliche Beleidigungen gegen Politiker. Vor allem zwei Denunziations-Portale dominieren die Statistik.

Auffällig ist dabei die politische Einordnung: Knapp 49 Prozent der „gemeldeten“ Inhalte wurden als „rechts“ eingestuft, während weniger als 0,5 Prozent (!) dem linken Spektrum zugeordnet wurden. „Rechte“ Posts tauchen damit fast 100-mal häufiger in den Statistiken auf. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten Martin Erwin Renner hervor, über die der Deutschland-Kurier bereits berichtete. Wie sich aus der Antwort der Bundesregierung weiter ergibt, stammt der ganz überwiegende Teil der Hinweise von zwei Meldestellen:

► „Hessen gegen Hetze“ verantwortete im vergangenen Quartal allein 69 Prozent aller „Meldungen“, die der „Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet“ (ZMI) übermittelt wurden. Diese ist offizieller „Kooperationspartner“ des Bundeskriminalamtes (BKA). Auf dem zweiten Platz liegt die sogenannte Meldestelle „Respect!“. Die beiden linksgrünen Denunziations-Portale liefern zusammen inzwischen 85 Prozent aller „Meldungen“.

„Schwachkopf“-Meme und Faeser-Satire

„Hessen gegen Hetze“ schwärzte unter anderem Rentner Stefan Niehoff an, dessen „Schwachkopf“-Meme in Bezug auf Robert Habeck („Grüne“) bundesweit für Schlagzeilen sorgte, nachdem das Amtsgericht Bamberg (Regierungsbezirk Oberfranken) bei dem Ex-Bundeswehrsoldaten eine Hausdurchsuchung angeordnet hatte.

Außerdem hatte diese sogenannte Meldestelle das Verfahren gegen David Bendels, Herausgeber und Chefredakteur des Deutschland-Kurier, in Gang gebracht. Das Amtsgericht Bamberg (!) verurteilte Bendels wegen eines satirischen Memes über Ex-Innenministerin Nancy Faeser (SPD) zu einer Haftstrafe auf Bewährung (sieben Monate). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bendels und seine Anwälte haben Rechtsmittel eingelegt.

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