„Der ausgeschaltete Kandidat“: Stimmen zum Skandal von Ludwigshafen

vor etwa 3 Stunden

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Bildquelle: Deutschland Kurier

Der willkürliche Ausschluss des AfD-Kandidaten Joachim Paul von der OB-Wahl am 21.September in Ludwigshafen schlägt weiterhin hohe Wellen! Unter der Überschrift „Der ausgeschaltete Kandidat“ schreibt „Welt“-Chefkommentator Andreas Rosenfelder: „Ludwigshafens Oberbürgermeisterin räumt den AfD-Herausforderer Joachim Paul aus dem Weg – durch einen von ihr selbst beauftragten Verfassungsschutzbericht. Das elfseitige Papier ist an Absurdität nicht zu überbieten. Sogar der „Herr der Ringe“ gilt darin als verdächtig.“

Der wahre Grund für diesen Altparteien-Anschlag auf die Demokratie dürfte auf der Hand liegen: Die AfD wurde bei der Bundestagswahl am 23. Februar stärkste politische Kraft in Ludwigshafen, holte in der Heimatstadt von Helmut Kohl mit 24,3 Prozent die meisten Zweitstimmen und hat hervorragende Chancen, auch aus der OB-Wahl am 21. September als stärkste politische Kraft hervorzugehen!

„Wo sind wir hier?“

Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler (Uni Oldenburg) sieht im Wahlausschluss von Joachim Paul ein abgekartetes Spiel der System-Parteien im Verein mit dem SPD-geführten Innenministerium in Mainz und dem rheinland-pfälzischen Verfassungsschutz: „Innenministerium und Verfassungsschutz mischen sich in eine Wahl ein, um einen Kandidaten der politischen Konkurrenz zu verhindern. Das ist ein echter Skandal, und es ist verfassungswidrig. Wo sind wir hier?“

Ludwigshafen als Blaupause?

Unter Überschrift „Das kleine Parteiverbot“ ordnet das liberal-konservative Portal „Tichys Einblick“ den Skandal von Ludwigshafen in einen größeren Zusammenhang ein: „Eine Verbotsklage gegen die AfD vor dem Verfassungsgericht ist hoch riskant. Deshalb setzten ihre Gegner jetzt offenbar auf eine andere Strategie: Kandidatur-Verbote, demnächst vielleicht auch eine Geldsperre.“

Kann Paul doch noch antreten?

Um noch vor der Wahl gegen die Entscheidung des Wahlausschusses vorzugehen, bleibt dem OB-Kandidaten der AfD nur der Weg vor das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße – mit einem Antrag auf vorläufige Zulassung zur Wahl. Es geht also um Eilrechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht.

Das Kommunalwahlgesetz in Rheinland-Pfalz sieht diesen Weg zwar eigentlich nicht vor, sondern nur eine Überprüfung NACH der Wahl. Aber: Hier geht es um eine mögliche Verletzung des passiven Wahlrechts von Joachim Paul. Es wäre deshalb nach Einschätzung von Juristen absurd, erst zu wählen mit der Folge, dass die Wahl möglicherweise annulliert würde und wiederholt werden müsste.

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