
Bevor wir zu dem kommen, was bisher noch nicht bekannt war, kommen wir kurz zurück auf das, was schon bekannt ist: Das Sudetendeutsche Musikinstitut Regensburg hatte Jörg Bernig zu einer Lesung aus dem erfolgreichen Roman „Eschenhaus“ eingeladen. Die Veranstaltung war seit langem für den 10. April geplant und ebenso lange öffentlich angekündigt.
Kurz vor der Lesung, am 20. März, erhält Bernig einen Anruf: Die Veranstaltung wird abgesagt. Als Grund wird ihm mitgeteilt, dass man über ihn „im Internet recherchiert“ habe. Die Orte, an denen er publiziert oder mal publiziert hat, würden an übergeordneter Stelle „auf Missfallen stoßen“. Das Sudetendeutsche Institut SMI ist eine abhängige Einrichtung des bayerischen Bezirks Oberpfalz. Der, so erfährt der Autor, habe das SMI angewiesen, den Abend abzusagen.
Soweit der bekannte Teil. Unbekanntes Territorium betreten wir nun, als TE beim Bezirk Oberpfalz um nähere Auskünfte bittet:
Welche Stelle genau hat die Absage veranlasst? Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Weisung? Welche Orte, an denen Bernig publiziert oder publiziert hat, stoßen „auf Missfallen“? Sind in den vergangenen drei Jahren noch andere fest eingeplante und öffentlich angekündigte Veranstaltungen abgesagt worden?
Die Antwort überrascht. „Es wurden keinerlei Weisungen erteilt“, schreibt die Pressestelle des Bezirks Oberpfalz. Und weiter:
„Die Entscheidung, auf die Veranstaltung zu verzichten, wurde allein durch das Sudetendeutsche Musikinstitut getroffen. (…) Der Verzicht auf die Veranstaltung erfolgte rein aus organisatorischen Gründen. Aufgrund eines zeitnah bevorstehenden Wechsels in der Leitung des Sudetendeutschen Musikinstituts aufgrund der Pensionierung des bisherigen Leiters ist auch keine Organisation eines Ersatztermins geplant.“
Der Bezirk Oberpfalz jedenfalls wäscht seine Hände in Unschuld und schiebt alles auf das SMI.
In so einem Fall bleibt dem gründlichen Journalisten nur die Nachfrage beim Institut. Doch das spielt toter Käfer. Auch der Hinweis, dass das SMI als staatliche Einrichtung nach dem Bayerischen Pressegesetz zur Erteilung der angefragten Auskünfte verpflichtet ist (Art. 4 Abs. 1 BayPrG), hilft nicht. Das SMI verweigert die Aussage.
Jedenfalls offiziell. Inoffiziell ist nicht jeder in Regensburg so schweigsam, denn nicht jeder dort ist mit dem Vorgang glücklich. Und so hört man inoffiziell, dass es überhaupt keine organisatorischen Gründe für die Absage von Bernigs Lesung gab. Keinen einzigen.
Auch die Pensionierung des langjährigen Institutsleiters zum 1. April taugt natürlich nicht als Begründung. Wann der Mann in den Ruhestand geht, ist ja seit Jahren bekannt – und war bereits bekannt, als die Veranstaltung mit Jörg Bernig verabredet wurde. Zudem führt ein Wechsel an der Spitze nicht zum Stillstand des Tagesgeschäfts.
Das alles, hört man aus dem SMI, ist vorgeschobener Unfug. Woher der Wind wirklich weht, erkenne man daran, dass kein Ersatztermin für die Veranstaltung mit Bernig vorgesehen ist. Die Oberpfalz will den Autor einfach nicht.
Jörg Bernig rätselt noch, was schlimmer ist: Der vorauseilende Gehorsam in Regensburg vor einem linken Meinungsmob, der allen Nicht-Linken die Äußerungsräume verschließen will – oder die Feigheit, dann noch nicht einmal zu der „Cancel Culture“ zu stehen, die man da praktiziert.
„Schaden anrichten und keine Spuren hinterlassen“, nennt das der Autor. „Hernach reden solche dann von Verschwörungstheorien.“
Meinungsunterdrückung von staatlichen Stellen und auf staatliche Anweisung ist in Deutschland inzwischen an der Tagesordnung. Man könnte sich also daran gewöhnen. Wer Deutschland als freiheitliche Demokratie noch nicht ganz aufgegeben hat, darf sich daran aber nicht gewöhnen.
Wir von TE werden uns daran nicht gewöhnen. Versprochen.