
Bei dem Verfassungsschutzgutachten zur Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ handelt es sich die politische Variante von Schrödingers Katze: Offiziell hält der Nachrichtendienst das Papier geheim, Anfragen – etwa von TE, aber auch vielen anderen Medien – beantwortet das Amt abschlägig.
Trotzdem bestimmt das Gutachten, das die Öffentlichkeit nicht kennt, die Dynamik aller Verbotsforderungen aus Politik und Medien – und neuerdings sogar des EKD-Kirchentages – gegen die größte Oppositionspartei.
Melanie Amman vom Spiegel allerdings plauderte im ARD-Presseclub ganz unbeschwert aus, ihrer Redaktion würde das Gutachten aus Köln vorliegen. Das klingt glaubwürdig. Und mit ihrem Wissen wäre sie nicht die einzige.
Schon Ende 2024 deutete der Redakteur der Süddeutschen Zeitung Ronen Steinke mehrmals an, dass er Gutachten kennt. Er trommelte auch für dessen Veröffentlichung. „Muss das AfD-Gutachten jetzt ans Licht“? titelte er etwa am 25. November 2024.
In der Schweizer Weltwoche ließ der Mitarbeiter der teils staatlich finanzierten Plattform „Correctiv“ Jean Peters Details über das Gutachten durchblicken – dass es sich beispielsweise um die 3. Fassung handle, die in Köln liege – über die nur jemand verfügen kann, der seine Information direkt aus dem Inneren des Nachrichtendienstes bezieht.
Sowohl Steinke als auch Peters machten nie einen Hehl daraus, dass sie sich für ein Verbot der AfD einsetzen, ebenso wie der Spiegel. Der Verfassungsschutz arbeitet also nicht nur mit einem Papier, dass er der Öffentlichkeit vorenthält – er zieht auch ausgewählte Journalisten ins Vertrauen, die dann wiederum für die passende mediale Begleitmusik sorgen.
Eigentlich ist die Verletzung des Dienstgeheimnisses nach §353b StGB strafbar. Bisher regte sich in Nancy Faesers Innenministerium niemand über den Informationsabfluss auf.