Der Länderfinanzausgleich schadet beiden Seiten

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Bildquelle: Tichys Einblick

Der Länderfinanzausgleich (LFA) in Deutschland − seit 2020 Finanzkraftausgleich genannt − soll zwischen finanzstarken und finanzschwachen Bundesländern gleichwertige Lebensverhältnisse fördern. Er wird seit langem intensiv kritisiert, vor allem natürlich von den Leistungsländern Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg.

Finanzstarke Länder argumentieren, der LFA untergrabe die Eigenverantwortung der Nehmerländer. Da finanzschwache Länder regelmäßig Zuschüsse erhalten, hätten sie keinen Anreiz, ihre Ausgaben zu senken oder ihre Steuereinnahmen zu steigern. Das sei wettbewerbsfeindlich, da es den Wettbewerbsföderalismus schwächt, der auf Eigeninitiative und wirtschaftlicher Leistung gründet.

Bayerns CSU-Finanzminister Albert Füracker nannte das System 2025 als „aus dem Ruder gelaufen“, da Bayern allein 60 % des Ausgleichsvolumens (6,672 Mrd. Euro in der ersten Jahreshälfte 2025) stemmte und fordert eine Strukturänderung, um Solidarität und Eigenverantwortung besser auszubalancieren.

Leistungsländer wie Bayern (9,77 Mrd. Euro im Jahr 2024) und Hessen (77 Mrd. Euro seit 1950) klagen über eine unverhältnismäßige Belastung. Sie argumentieren, dass ihre Finanzkraft durch den LFA dauerhaft an das Niveau schwächerer Länder angepasst wird, was ihre Investitionsmöglichkeiten einschränkt. Bayern und Hessen haben deshalb Klagen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht (2013 und 2023).

Zwölf finanzschwache Länder, darunter Berlin und Bremen, bildeten eine Prozessgemeinschaft gegen Bayerns Klage. Sie verteidigen den LFA als notwendig für die Solidarität und gleichwertige Lebensverhältnisse.

Das System wird als ineffizient kritisiert, da es die Unterschiede in der Finanzkraft nicht ausreichend berücksichtigt und zu stark nivelliert. Die „Einwohnerveredelung“ genannte Bürokratenmethode sollte besser Einwohnervernebelung heißen. Sie „gewichtet“ die Einwohner der Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen mit einem Faktor von 1,35. Jeder Stadtstaatler wird rechnerisch als 1,35 Einwohner gezählt, um den höheren Finanzbedarf bei hoher Bevölkerungsdichte, Infrastrukturkosten (z. B. Verkehr, Verwaltung) und sozialen Herausforderungen widerzuspiegeln.

Flächenstaatler wie in Mecklenburg-Vorpommern (Faktor 1,05), Brandenburg (Faktor 1,03) und Sachsen-Anhalt (Faktor 1,02) werden weniger vernebelt, um die weniger hohen Kosten pro Kopf in dünn besiedelten Regionen (z. B. für Infrastruktur wie Straßen oder Schulen) zu berücksichtigen.

Der Länderfinanzausgleich ist wettbewerbsfeindlich, belastet die Leistungsländer und nimmt den Nehmerländern jeden Anreiz für die eigene wirtschaftliche Entwicklung.

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