„Muss mit den Konsequenzen leben“: Bereits im April 2021 wollte Brosius-Gersdorf Ungeimpfte massiv benachteiligen

vor 2 Tagen

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Die SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, war während der Corona-Krise ein Maßnahmenhardliner, insbesondere was die allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus angeht – ihre Haltung zeigt sich erneut in einem Interview, das sie Sat1-Regional im April 2021 gab.

Darin sprach die damalige Professorin an der Leibniz Universität Hannover über die rechtlichen Möglichkeiten bei der Einschränkung von Geimpften und Ungeimpften. Sie sprach sich dafür aus, dass für Geimpfte die Freiheitseinschränkungen aufgehoben werden sollten – dies sei „nicht nur zulässig, sondern auch geboten“.

Hier ist das ganze Interview vom 07.04.2021 >>>

Frauke Brosius-Gersdorf:„Gut, wer ein Impfangebot erhält vom Staat und das nicht in Anspruch nehmen möchte, der kann das so entscheiden für sich, aber der muss auch mit den Konsequenzen leben. Das heißt, für solche Personen muss… pic.twitter.com/PqaX7Q2Icc

— _horizont_ (@hori_____zont) July 9, 2025

Brosius-Gersdorf erkannte dabei zwar an, dass die Grundrechtseinschränkungen unter einen Rechtfertigungszwang gestellt seien, knüpfte eine Rückgabe der Grundrechte jedoch daran, dass man „weder selbst erkranken noch andere anstecken“ könne. Das sah die Juristin bei Geimpften gegeben – spätere Studien wiesen jedoch nach, dass auch Geimpfte am Virus erkranken und es weitergeben konnten.

Aufgrund dieser falschen Annahme sprach sich die Juristin im Interview, das im April 2021 und damit lange vor 2G- oder 3G-Maßnahmen geführt wurde, für eine massive Diskriminierung von Ungeimpften aus. Auf die Frage, wie mit diesen zu verfahren sei, sagte sie: „Gut, wer ein Impfangebot erhält vom Staat und das nicht in Anspruch nehmen möchte, der kann das so entscheiden für sich, aber der muss auch mit den Konsequenzen leben.“

Das bedeutete für die Juristin vor allem staatliche Eingriffe: „Das heißt, für solche Personen muss der Staat die Freiheitsrechte nicht so rasch zurückgewähren und möglicherweise müssen solche Personen auch auf längere Sicht mit einer Ansteckungs- und Gesundheitsgefahr leben.“ Einige Monate später würde Brosius-Gersdorf die allgemeine Impfpflicht für möglicherweise verfassungsrechtlich nötig erachten – auch sonst sorgte sie mit ihrer Befürwortung eines AfD-Verbots und der Forderung nach einem gegenderten Grundgesetz bundesweit für Aufmerksamkeit (mehr dazu hier).

Trotz ihres eindeutigen ideologischen Profils möchte die Unionsspitze um Bundeskanzler Friedrich Merz bei der Wahl der Verfassungsrichter am Freitag für Brosius-Gersdorf stimmen. Um gewählt zu werden, müsste die SPD-Kandidatin auch die Stimmen von Grünen und Linken bekommen.

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