
Durch Deutschland rollt eine Welle der Gewalt: Mörder, Messerstecher und Totschläger bringen reihenweise Menschen um, fahren sie mit dem Auto über den Haufen oder fügen ihnen mit Messern und Äxten schwerste Verletzungen zu. Und das Interessante daran: viele der Täter sind Migranten und Asylbewerber. Und noch interessanter: unglaublich viele dieser Täter sind anscheinend psychisch krank. Am allerinteressantesten aber ist: Polizisten, Staatsanwälte und Pressesprecher der Justizbehörden wissen das oft schon nur Stunden nach der Tat.
Deutschland, so scheint es, ist ein Land voll von irren Gewaltverbrechern, deren Taten zwar nicht verhindert, deren Krankheiten von Vertretern der Exekutive jedoch blitzschnell diagnostiziert werden, worauf die Täter unter Berufung auf § 126a StPO Einstweilige Unterbringung geräuschlos in psychiatrischen Kliniken verschwinden, wo sie komfortabel sediert ihrem Prozess entgegendämmern.
Hier sind sieben zufällig ausgewählte Beispiele für schreckliche Verbrechen aus den letzten Jahren: Düsseldorf, 2017: Axtangriff (7 Verletzte); Frankfurt, 2019: ICE-Anschlag (1 Toter); Hamburg, 2020: Angriff vor Synagoge (1 Verletzter); Würzburg, 2021: Messerangriff (3 Tote, 9 Verletzte); Berlin, 2022: Amokfahrt Tauentzienstraße (1 Toter, 31 Verletzte); Hannover, 2024: Messerangriff auf Polizisten (1 Toter); Magdeburg, 2024: Todesfahrt Weihnachtsmarkt (5 Tote, über 200 Verletzte).
Dies sind sieben unterschiedliche Taten höchst unterschiedlicher Täter, aber eines verbindet sie: Die Täter sind, glaubt man den Behörden, sämtlich psychisch krank. Und alle wurden sie noch am Tag der Tat oder kurz danach von den Justizbehörden als „psychisch krank“, „psychisch auffällig“ oder „psychisch beeinträchtigt“ eingestuft – lange bevor ein psychiatrisches Gutachten vorlag. Dabei wird jede offizielle Diagnose, ob ein Täter psychisch krank ist und deshalb möglicherweise schuldunfähig oder vermindert schuldfähig, nie von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft gestellt, sondern immer durch ein psychiatrisches Sachverständigengutachten begründet, das ausschließlich von einem forensischen Psychiater verfasst wird, also einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie mit Spezialisierung Strafrecht.
Über die Weihnachtstage 2024 kamen viele Menschen zur Johanniskirche, um der Opfer des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt (20.12.2024) zu gedenken.
Wie können Polizisten, Staatsanwälte oder einfach nur Pressesprecher, die dafür nicht ausgebildet sind, solche Aussagen treffen – und das auch noch ganz kurz nach der Tat? Warum machen die Behörden bei Verbrechen, welche die Öffentlichkeit stark bewegen, immer öfter und immer schneller angeblich psychisch kranke Verbrecher, die vorzugsweise auch noch Einzeltäter sind, dafür verantwortlich?
Ich habe fünf Hypothesen für diese reihenweise Zuschreibung psychischer Krankheiten anzubieten:
Diese Hypothesen überprüfe ich am Fall der 16 Jahre alten Ukrainerin Liana K. Sie wurde am 11. August gegen 16 Uhr am Bahnhof von Friedland in Niedersachsen (20 Kilometer von Göttingen) von einem Iraker vor einen Güterzug gestoßen und dabei tödlich verletzt. NIUS berichtete ausführlich.
Der Zug fuhr mit einer Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern durch den Bahnhof Friedland, weshalb für jeden – und natürlich auch für Lisas mutmaßlichen Mörder – von vornherein klar war, dass einen solchen Gleissturz niemand überlebt. Polizei und Medien bezeichneten den Fall wochenlang und wider besseres Wissen als „Unfall“ und „Bahnunglück“, bis die Staatsanwaltschaft Göttingen fast drei Wochen später plötzlich eingestand, dass es sich um ein Tötungsdelikt handelt und der Verdächtige ein 31-jähriger Iraker ist, ein gewisser Muhammad A.
Die ermordete Liana K. aus Friedland
Wer ist dieser Muhammad A. und ist auch er, wie so viele andere, praktischerweise psychisch schwer krank und deshalb entweder vermindert oder gleich ganz schuldunfähig?
Schauen wir uns den Fall genauer an: Muhammad A. war am 13. August 2022 aus Polen kommend über die stets offenen deutschen Grenzen in die Bundesrepublik eingereist, wo er von der Polizei im Braunschweiger Hauptbahnhof kontrolliert wurde. Dabei suchte er um Asyl an, was in Deutschland extrem einfach ist, weil er nur sagen musste: „Ich möchte Asyl.“ Drei Zauberworte, die jeder, auch wenn er kein Deutsch kann, in fünf Minuten auswendig lernt. Wenn also ein Ausländer in Deutschland ohne Pass, Geld und Aufenthaltserlaubnis (aber immer mit Handy) ankommt und irgendwann von der Polizei kontrolliert wird, dann kann er direkt bei der Polizei einen Asylantrag stellen – und die bringt ihn dann in die nächste Erstaufnahmeeinrichtung, wo hilfreiche Mitarbeiter den förmlichen Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen. So einfach ist das im sonst so bürokratischen Deutschland, wo jede Baugenehmigung für ein Reihenhaus ein Jahr dauert. Das allein ist für Flüchtlinge schon ein kleiner Lottogewinn, denn der Asylbewerber in spe bekommt jetzt ab sofort ca. 200 Euro im Monat plus Unterkunft, Essen und Sachleistungen (Kleidung, Hygieneartikel, medizinische Versorgung, Fahrkarten und Gutscheine).
Zurück zu Muhammad A.: Fünf Monate später, im Dezember 2022, wurde der Asylantrag des Irakers als unzulässig abgelehnt und seine Abschiebung nach Litauen (wo er zuerst einen Asylantrag gestellt hatte) angeordnet. Aber eine solche Ablehnung bedeutet in Deutschland absolut gar nichts – am allerwenigstens, dass der Asylbewerber nun ausreisen müsste. Denn es gibt ja die Asylindustrie. Und die wurde in Form eines Anwaltes unverzüglich tätig, der, da Muhammad A. ja kein Geld hat, auf Kosten des Steuerzahlers gegen dessen Abschiebung klagte.
Und damit Muhammad A. auch wirklich in Deutschland bleiben kann, fuhren seine Anwälte schwere Geschütze auf: Er sei schwul, im Lager Kibati im Kongo vergewaltigt, von der litauischen Polizei geschlagen und dort einen Monat lang in Einzelhaft gehalten worden. Es ist klar, dass ein deutsches Gericht solche Behauptungen weder überprüfen kann noch will. Doch das war auch gar nicht nötig, denn der Trick funktionierte sowieso wie geschmiert: Der Iraker konnte weiter in Deutschland bleiben.
Im Camp Kibati, einem großen Lager für Binnenflüchtlinge im Kongo, soll Muhammad A. vergewaltigt worden sein – so argumentierten seine Anwälte. A. durfte weiter in Deutschland bleiben.
Und danach ist erst einmal mehr als zwei Jahre lang nichts mehr passiert. In dieser Zeit lebte Muhammad A. weiter auf Kosten des deutschen Steuerzahlers. Einmal, im April 2024, legt er den Arm um eine Frau, öffnete seine Hose und holt seinen Penis heraus, was ein Gericht verständnisvoll als „exhibitionistische Handlung“ (und nicht als Sexuelle Belästigung gem. § 184i StGB, worauf zwei Jahres Gefängnis stünden) wertete. Dafür wurde er zu 600 Euro Strafe verurteilt, die er aber nicht bezahlen konnte, weshalb er 20 Tage im Gefängnis verbrachte – was auf seinen Asylbewerberstatus aber absolut keine Auswirkungen hatte.
Erst zu Anfang dieses Jahres, drei Jahre nachdem der Iraker in Deutschland illegal angekommen war, tat sich wieder etwas. Im Februar wurde die Klage von Muhammad A.s Anwälten gegen die Ablehnung seiner Asylbewerbung endgültig abgelehnt und im März seine Abschiebung zurück nach Litauen angeordnet. Abgeschoben jedoch wurde der Iraker nicht. Warum? Erstens, weil er unter mehreren Decknamen zeitweise untergetaucht war und die Behörden ihn nicht finden konnten. Zweitens, weil – nachdem die Ausländerbehörde inzwischen von seiner Inhaftierung wegen Exhibitionismus erfahren hatte – zwar ein Antrag auf Abschiebehaft gestellt wurde, das Amtsgericht Hannover jedoch am 17. Juli 2025 die Abschiebehaft ablehnte. Begründung: Der Haftgrund der „erheblichen Fluchtgefahr“ sei nicht ausreichend dargelegt, und außerdem sei Muhammad A. keine Ausreisefrist gesetzt worden.
Dreieinhalb Wochen später soll Muhammad A. Liana K. am Bahnhof Friedland vor einen durchfahrenden den Zug gestoßen haben, wobei sie zu Tode kam.
Hier am Gleis 1 des Bahnhofs Friedland soll Muhammad A. Liana K. vor einen durchfahrenden Zug gestoßen haben.
Nachdem die Polizei Göttingen, aber auch die Deutsche Presse-Agentur und zahlreiche Zeitungen berichtet hatten, dass Liana K. bei einem Unglück ums Leben gekommen sei, änderte sich am 29. August schlagartig alles. Denn da wusste die Staatsanwaltschaft Göttingen urplötzlich, dass Liana K. absichtlich vor einen Zug gestoßen worden war und der Täter ein abgelehnter irakischer Asylbewerber ist, der längst hätte abgeschoben werden müssen. Und exakt in dem Moment, als das bekannt wurde, wussten alle Medien sofort noch etwas: nämlich, dass der Täter psychisch krank war. Fast schon triumphierend heißt es in der FAZ: „Doch kein Unglück? Psychisch Kranker soll Mädchen vor Zug gestoßen haben.“
Noch am selben Tag kam es in den deutschen Mainstreammedien zu einem kollektiven Aufatmen, das sich in etwa so anhörte: Puh, das war knapp! Aber ein psychisch Kranker, der im psychischen Ausnahmezustand jemanden vor den Zug stößt, inzwischen jedoch in der Psychiatrie ist, wo er einfühlsam therapiert wird – damit lässt sich gut leben. Das ist ein wesentlich besseres Narrativ als das von einem kleinkriminellen arabischen Asylbewerber, der längst hätte abgeschoben werden müssen, was aber wegen Behördenversagens nicht geschah. Damit war aus Sicht der Medien der infame Ruch, der mordenden Flüchtlingen und Asylbewerbern, noch dazu aus dem arabischen Raum, ja gerne anhaftet, beseitigt oder wenigstens weit in den Hintergrund gedrängt.
Und dann wurde es immer noch besser: Am Ende ihrer Pressemitteilung, in der die ganze traurige Geschichte um Muhammad A. und das erbärmliche Versagen der Behörden in all seinen elenden Details vor den Augen der Welt ausgebreitet wurde, ließ die zuständige Staatsanwaltschaft im Brustton der Überzeugung verlauten: „Der Beschuldigte zeigte am Tattag diverse psychische Auffälligkeiten. Bei ihm wurde bereits in der Vergangenheit eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert.“
Wow! Volltreffer! Mitten ins Schwarze! Besser geht es nicht! Jetzt sind wir tief im Bereich der psychischen Erkrankungen angelangt, jetzt haben wir es mit der Königin der psychischen Erkrankungen zu tun, einem mysteriösen, geheimnisvollen Leiden, von dem der Normalmensch keine Ahnung hat, mit dem er nichts verbindet und dessen Namen er oft nicht einmal korrekt aussprechen kann.
Jetzt wird auf einen Schlag alles anders. Vorher hatten wir gehört: Iraker, Asylbewerber, Muslim, abgelehnt, Exhibitionist, ausreisepflichtig, Behördenversagen, Tötung. Jetzt hören wir: psychische Auffälligkeiten, Paranoia, Schizophrenie, Wahnvorstellungen, Realitätsverlust, Psychose, Halluzinationen, manische Schübe, depressive Episoden, schwere seelische Störung, chronische Geisteskrankheit und Persönlichkeitsstörung. Früher gab es Schuldige, Verantwortliche und Versager – jetzt gibt es einen Schwerkranken, der höchstwahrscheinlich schuldunfähig ist und möglicherweise gar nichts dafür kann, dass Liana K. tot ist. Dieser Tod wäre dann ein Schicksalsschlag, ein Malheur, ein schreckliches Unglück, gewiss – aber herbeigeführt durch einen Irren. Und damit ein tragischer Fall, der sich leider nicht verhindern ließ. Ein tragischer Fall, an dem jetzt auch keiner mehr schuld ist – weder die Staatsanwaltschaft noch die Gerichte, noch die Ausländerbehörde und schon gar nicht die Anwälte, die so tapfer um Muhammad A.s Bleiberecht gekämpft haben. Keine PR-Agentur, kein Spin-Doktor, kein professioneller Problem-Fixer könnte sich das besser ausdenken.
Der mutmaßliche Täter des Messerangriffs von Aschaffenburg im Januar 2025: Enamullah Omarzei (28), afghanischer Staatsbürger. Er soll psychische Probleme haben.
Bleibt nur eine Frage: Woher will die zuständige Staatsanwaltschaft so erstaunlich präzise wissen, dass Muhammad A. ausgerechnet an einer „paranoiden Schizophrenie“ leidet? Die sei, heißt es, bei ihm diagnostiziert worden. Wirklich? Wann denn? Wo denn? Und von wem? Im Lager in Kibati, wo ja allerhand passiert sein soll, das ein Asyl in Deutschland praktisch erzwingt? In der Einzelzelle in Litauen, wo noch mehr Asylbegründendes passiert sein soll? Oder ganz woanders, zum Beispiel im Irak kurz vor der Ausreise?
Diese Fragen sind nicht aus purer Spitzfindigkeit gestellt, denn die Diagnose einer Schizophrenie ist ein komplexer und langwieriger Prozess. Die Symptome sind subjektiv und bei jedem Schizophrenen anders, die Erkrankung ist von einer bipolaren Störung oder einer schweren Depression abzugrenzen, und parallel ist Drogenkonsum, der ähnliche psychotische Symptome hervorrufen kann, auszuschließen.
Sollte bei Muhammad A. also tatsächlich eine Schizophrenie vermutet werden, dann wäre zu überprüfen gewesen, welche der folgenden Kernsymptome auf ihn zutreffen: 1. Wahn, 2. Halluzinationen, 3. formale Denkstörungen (wirres, unzusammenhängendes Denken und Sprechen), 4. katatones Verhalten (starre, reglose Haltung oder extreme Unruhe und Erregung) und 5. negative Symptome (fehlende Gefühle, wenig Antrieb, kein Interesse an sozialen Kontakten). Gemäß ICD-11 Schizophrenie (6A20), dem verbindlichen Diagnosecode für Schizophrenien der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der auch in Deutschland bei der Erstellung forensischer Schuldfähigkeitsgutachten angewandt wird, müssten bei Muhammad A. zwei der Kernsymptome mindestens einen Monat lang aufgetreten sein – und dabei von einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie eindeutig festgestellt werden.
Die Krankenakte, in der das sauber diagnostiziert und festgehalten wurde, würde ich gerne sehen. Und ich würde gerne wissen, wann, wo und von wem die angelegt wurde. Noch im Irak? Im Kongo? In Litauen? Oder irgendwo unterwegs auf des Irakers langer Reise in das Sehnsuchtsland Deutschland? Und falls tatsächlich bei Muhammad A. zutreffend eine paranoide Schizophrenie – also eine, die sich hauptsächlich durch Wahnideen und Halluzinationen äußert – vorliegt, warum wurde Muhammad A. dann nicht sofort stationär eingewiesen und mit einer Standardmedikation aus Benzodiazepinen (z. B. Lorazepam) und Haloperidol (klassisches Neuroleptikum) behandelt – einer Kombination, die aggressive Erregung schnell unter Kontrolle bringt?
Haloperidol ist ein stark wirksames Antipsychotikum aus der Gruppe der Neuroleptika, das hauptsächlich zur Behandlung von psychischen Erkrankungen wie Schizophrenie, akuten psychotischen Zuständen, manischen Episoden und schweren Verhaltensstörungen eingesetzt wird.
Möglicherweise zeichnet sich hier das nächste Behördenversagen ab. Solange das nicht sauber geklärt ist, solange der Öffentlichkeit keine Unterlagen präsentiert werden, die eindeutig nachweisen, dass Muhammad A. an Schizophrenie erkrankt ist, kann all das kein Mensch glauben.
Aber meine Vermutung geht sowieso in eine ganz andere Richtung. Ich könnte mir vorstellen, dass die Justizbehörden, die sich zukünftig mit Muhammad A. befassen, bereits jetzt unter einem enormen Druck stehen, auch wirklich eine forensisch bestätigte Schizophrenie zu finden – einen Druck, den sie an den beauftragten, selbstverständlich unabhängigen forensischen Gutachter möglicherweise weitergeben werden, damit der weiß, was von ihm erwartet wird. Diese Koryphäe würde dann nach stundenlangen Gesprächen („Exploration“) im Beisein eines Dolmetschers eventuell zu dem Schluss kommen, dass bei dem Beschuldigten gemäß § 20 StGB eine Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen, mindestens aber gemäß § 21 StGB eine verminderte Schuldfähigkeit gegeben ist, was dann gemäß § 63 StGB eine langjährige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus rechtfertigte. Und dort würde Muhammad A. dann, vollgepumpt mit Clozapin und Haloperidol, viele Jahre verdämmern, bis irgendwann irgendein Gericht zu dem Schluss kommt, dass keine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit mehr besteht (§ 67d StGB) – worauf er entlassen wird.
Das ist natürlich eine Spekulation – aber eine wohlbegründete. Denn: Die in den letzten Jahren hundertfach behaupteten psychischen Erkrankungen gewalttätiger, mordender, messerstechender Migranten sind zu einem Mythos geworden, der eine trostlose, grausame, böse Realität umdeutet und das Versagen von Politikern, Gerichten und Polizei entweder gleich negiert oder aber wunderbar entschuldigt und alle Beteiligten von jeder Verantwortung freispricht.
Der Mythos, hat der französische Philosoph und Literaturkritiker Roland Barthes einmal geschrieben, ist zuerst einmal nur eine Rede oder ein Text – ein Text allerdings, der die Realität verdreht und unsere Wahrnehmung von ihr umdeutet und damit lügt. Mythen überdauern die Zeiten und halten sich ewig, weil ihre Umdeutung der Realität so verführerisch simpel ist.
Deshalb wird der Mythos von den psychisch kranken Migranten-Gewalttätern noch lange fortbestehen. Er ist einfach zu nützlich.
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