
Schornsteinfeger bringen Glück, hieß es früher. Das Sprichwort stammt aus einer Zeit, in der die Häuser aus Holz gebaut waren und es noch nicht verboten war, mit Holz zu heizen. Das brachte Unannehmlichkeiten wie verräucherte Stuben, Ärgernisse wie verstopfte Kamine und handfeste Gefahren wie Feuerbrünste mit sich, vor denen zu bewahren Aufgabe des Schornsteinfegers war, der eben deshalb ein überall gern gesehener Gast war.
Der Fortschritt hat auch damit aufgeräumt. Heute erscheint der Schornsteinfeger nicht mehr in schwarzem, mit Goldknöpfen verziertem Anzug, den Zylinder auf dem Kopf, die Leiter auf der einen, den gerollten Kehrbesen über der anderen Schulter. Er kleidet sich wie jedermann, also lässig, klettert auch nicht mehr aufs Dach, sondern in den Keller, wo er mit seinen Messgeräten die Abgaswerte ermittelt, überprüft und protokolliert. Und anschließend die Rechnung schickt.
Da ich an sauberem Betrieb, günstigem Verbrauch und geringen Schadstoffwerten genauso interessiert bin wie jedermann, habe ich vor Jahr und Tag mit meinem Heizungsmonteur einen Wartungsvertrag abgeschlossen, der von beiden Seiten zuverlässig erfüllt wird: seitens des Monteurs, indem er einmal im Jahr die gesamte Anlage überprüft und das Ergebnis seiner Bemühungen in einem Protokoll festhält. Und meinerseits, indem ich ihn dafür bezahle.
Aber das reicht nicht, Freiwilligkeit ist unerwünscht, ja verdächtig. Deshalb gibt es die KÜVO, die Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen, die den Bezirksschornsteinfeger dazu ermächtigt, einen Feuerstättenbescheid auszustellen, auf dessen Basis er eine Feuerstättenschau vornimmt, aus der ein Protokoll hervorgeht, das dieselben Werte ausweist wie das erste. Diesmal allerdings mit Brief und Unterschrift des bevollmächtigen Bezirksschornsteinfegers. Und, wie gesagt, kostenpflichtig.
Zwar hat die Schornsteinfegerei ihr Monopol schon längst verloren, laut KÜVO steht mir das Recht zu, einen anderen als den regional zuständigen Kaminfeger mit den vorgeschriebenen Arbeiten zu betrauen. Ich hab’s versucht – und nichts erreicht, denn wie die meisten Bürgerrechte steht auch dieses Recht bloß auf dem Papier. Die Krähe schont das Auge der anderen, der Bezirksschornsteinfeger das Regionalmonopol des anderen; und der Bürger zahlt. „Hilf dir selbst, dann hilft dir Gott“, hieß es früher. Das gilt nicht mehr, wir leben ja in Deutschland. Da gilt die KÜVO, und gegen die hilft nicht einmal der liebe Gott.