Der Staat verwischt seine Spuren

vor etwa 6 Stunden

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Bildquelle: Tichys Einblick

Im grandiosen Film „Eine Frage der Ehre“ fasst in einer Szene vor einem Militärtribunal der Ankläger, gespielt von Kevin Bacon, die Erkenntnisse zum Tod eines Soldaten zusammen. Er beendet seinen Vortrag mit den Worten:

„Dies sind die Fakten, und sie sind unwidersprochen.“

*****

Ganz kurzer Rückblick, damit wir alle am selben Punkt loslaufen: Am 11. August 2025 wurde die 16-jährige Liana K. in Friedland vor einen Zug gestoßen. Dringend tatverdächtig ist Muhammad A., ein 31-jähriger Asylbewerber aus dem Irak. Der Mann ist polizeibekannt, gilt als schizophren, benutzte rechtswidrig mehrere Identitäten und hätte zum Zeitpunkt der Tat längst abgeschoben sein müssen.

Dies sind die Fakten, und sie sind unwidersprochen.

Wir kennen diese Fakten allerdings nicht, weil ein pflichtbewusster Staatsanwalt sie bei Gericht vorgetragen hätte. Wir kennen diese Fakten auch nicht, weil die niedersächsische Polizei, unser Freund und Helfer, sie im Zuge einer vertrauensbildenden Öffentlichkeitsarbeit bekannt gemacht hätte.

Wir kennen diese Fakten nur, weil beharrliche Journalisten den Hinweisen von engagierten Bürgern nachgegangen sind und Polizei und Staatsanwaltschaft am Ende einfach nicht mehr anders konnten, als die Wahrheit zu sagen.

Am 11. August 2025 werden Polizisten wegen eines randalierenden Mannes zum Bahnhof Friedland gerufen. Es ist Muhammad A., er steht in einer Gruppe von drei Migranten. Der Randalierer führt die Beamten dann selbst zu Liana K. aus dem thüringischen Heiligenstadt, die regungslos am Bahnsteig liegt. Er sagt, ein Güterzug habe das Mädchen an der Bahnsteigkante erfasst. Bei Muhammad A. wird ein Alkoholtest durchgeführt. Die BILD-Zeitung berichtet, dass bei dem Iraker 1,35 Promille gemessen werden.

Nur rund zwei Stunden später, also immer noch am Abend des 11. August 2025, muss die Polizei wieder wegen eines Randalierers ausrücken – diesmal zum Grenzdurchgangslager (GDL) Friedland. Das ist ein Flüchtlingsheim fast direkt nebenan vom Bahnhof Friedland. Die Zeitung „Welt“ berichtet, dass die Beamten den mutmaßlichen Störer schon kennen: Es sei Muhammad A., der dann in eine psychiatrische Einrichtung gebracht wird.

Als Liana K. starb, telefonierte sie gerade mit ihrem Großvater in der Ukraine. Der musste ihre Schreie mit anhören. Deshalb schließt die Familie auch einen Selbstmord aus. Zudem hatte das Mädchen eben gerade erst überglücklich eine Ausbildung als zahnmedizinische Fachangestellte begonnen.

Dies sind die Fakten, und sie sind unwidersprochen.

*****

Allerdings waren diese Fakten nicht von Anfang an unwidersprochen. Sehr lange wurden sie geleugnet – ausgerechnet von der Polizei.

Da ist also ein randalierender betrunkener moslemischer Asylbewerber auf einem Bahnhof. Auf demselben Bahnhof liegt ein totes Mädchen. Derselbe Asylbewerber randaliert kurze Zeit später wieder. Doch ohne Zögern verbreitet die Polizei sofort die Meldung, in Friedland habe sich ein tragischer „Unfall“ ereignet.

In ihren ersten Mitteilungen zum Tod der 16-Jährigen verschweigen unsere Freunde und Helfer dann passenderweise, dass die Beamten wegen eines randalierenden Mannes zum Bahnhof gerufen worden waren, wo sie dann die Tote entdeckten. Weiterhin entkoppelt die Polizei die Randale am Bahnhof Friedland von der Randale im GDL Friedland – obwohl es sich mit Muhammad A. beide Male um denselben Randalierer handelt. Doch die Polizei führt die Öffentlichkeit auf eine andere Fährte und behauptet, dass es „derzeit keine Erkenntnisse gibt, dass die beiden Vorfälle in einem Zusammenhang stehen“.

Wenige Tage nach dem Tod von Liana K. richtet die Polizei eine Mordkommission ein; das berichtet jedenfalls das Portal Nius. Die Öffentlichkeit wird darüber nicht informiert, nach außen geht es unverdrossen weiter um einen „Unfall“.

Am 14. August 2025 kommt es im GDL Friedland zu einer Hausdurchsuchung. Vertrauliche Quellen sagen: Die Razzia passierte wegen Videoaufnahmen vom Bahnhof. Die Polizei sagt: Stimmt nicht.

Am 18. August 2025 gibt die Pressestelle der Polizei Göttingen auf eine schriftliche Anfrage von Journalisten diese offizielle schriftliche Antwort:

„Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen gehen wir im Zusammenhang mit dem Vorfall am Bahnhof Friedland vom 11.08.2025 weiterhin von einem tragischen Unglück aus. (…) Spekulationen über strafprozessuale Maßnahmen gegen konkrete Tatverdächtige entstammen den sozialen Medien und entbehren jeder Grundlage.“

Noch am 29. August 2025 warnt die Polizei davor, in den Sozialen Medien darüber zu spekulieren, dass der Tod von Liana K. vielleicht doch kein Unfall war. Die Pressestelle droht recht unverhohlen sogar mit Strafverfolgung. Die strafrechtliche Relevanz entsprechender Posts werde im Einzelfall geprüft, bei Bedarf werde man Beweise sichern und Plattformbetreiber auffordern, den Beitrag zu löschen. Doch am selben Tag wird Muhammad A. festgenommen.

Dies sind die Fakten, und sie sind unwidersprochen.

*****

Es braucht nicht allzu viel bösen Willen, um die Informationspolitik der Polizei als bewusste Irreführung der Öffentlichkeit zu interpretieren. Und nach möglichen Motiven für die Nebelkerzen müsste man nicht lange suchen.

Muhammad A. stellt im August 2021 erstmals einen Asylantrag in Litauen. Ein Jahr später reist er nach eigenen Angaben nach Deutschland weiter und stellt hier im September 2022 ebenfalls einen Asylantrag.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) richtet im Oktober 2022 ein Übernahmeersuchen an Litauen. Die dortigen Behörden erklären sich schon ein paar Tage später zur Rücknahme des Mannes bereit. Mit Bescheid vom 15. Dezember 2022 lehnte das Bamf den Antrag des Muhammad A. in Deutschland als unzulässig ab, ordnet die Abschiebung nach Litauen an und verhängt ein Einreise- und Aufenthaltsverbot.

Der Iraker klagt mit der Begründung, er sei homosexuell und außerdem krank. In Litauen sei er vergewaltigt, inhaftiert und misshandelt worden. Das litauische Asylsystem weise erhebliche Mängel auf. Es bestehe für ihn die Gefahr einer Retraumatisierung.

Das Verwaltungsgericht Göttingen stoppt im Januar 2023 zunächst im Eilverfahren die Überstellung. Bis zur Entscheidung in der Hauptsache dauert es zwei Jahre. Dann erklärt dasselbe Gericht, in Litauens Asylsystem bestünden keine systemischen Mängel mehr, die eine Überstellung unzulässig machen würden. Muhammad A. ist damit offiziell ausreisepflichtig und muss abgeschoben werden.

Doch dazu kommt es nicht. Dafür schieben sich Gerichte und Behörden in Niedersachsen jetzt gegenseitig die Schuld zu.

Das Amtsgericht Hannover lehnt im Juli 2025 einen Antrag auf Abschiebehaft durch die Ausländerbehörde ab: Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen habe eine Fluchtgefahr nicht ausreichend begründet und die Möglichkeit zur Nachbesserung nicht genutzt. In Fällen nach dem sogenannten Dublin-Verfahren – wie dem von Muhammad A. – setze die Abschiebehaft zwingend eine Fluchtgefahr voraus.

Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen widerspricht: Nicht nur habe man von Anfang an den Antrag auf Abschiebehaft für Muhammad A. umfassend begründet, „sondern, im Gegensatz zur bisherigen medialen Darstellung, auf den richterlichen Hinweis hin auch nachgebessert“. Trotzdem habe das Amtsgericht Hannover die Abschiebehaft weiter abgelehnt.

Die Schilderungen widersprechen sich. Beide können nicht wahr sein, einer lügt also über das absurde Gezerre. Wir erinnern uns kurz:

Am Ende liegt eine 16-Jährige tot neben dem Bahngleis.

*****

Von Staatsversagen ist viel die Rede. Aber stimmt das auch? Man könnte sich auch die Frage stellen, ob der Staat wirklich versagt – oder ob er nicht genau das tut, was er tun will.

Im Dezember 2024 fährt der saudi-arabische Staatsbürger Taleb A. auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg mit seinem BMW sechs Menschen tot, mehr als 300 weitere wurden verletzt, viele von ihnen schwer. Der sachsen-anhaltinische Landtag hat dazu einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss eingesetzt. Was da jetzt so alles ans Tageslicht kommt, lässt sich mit „Staatsversagen“ nicht mehr wirklich erklären.

Der Täter, Taleb A., hatte in einem fragwürdigen Verfahren die Approbation als Arzt in Deutschland erhalten: Die Gutachterin der Landesärztekammer Mecklenburg-Vorpommern hatte keinerlei Erfahrung mit oder Wissen über die Arztausbildung in Saudi-Arabien.

Wenig verwunderlich, tauchten bald erhebliche Zweifel an seiner Eignung als Arzt auf. Er spritzte sich selbst Ethanol ins Gesicht, nahm Steroide und publizierte Artikel über diese höchst dubiosen Selbstbehandlungen. Er meldete sich ständig krank. Er traf ärztliche Entscheidungen, die seine Kollegen für enorm fragwürdig hielten. Er befolgte Anweisungen im Klinikalltag nicht. Er fiel durch eine chronisch mangelnde Dokumentation seines ärztlichen Handelns auf.

Charakterlich wird er von seinem Umfeld als Choleriker beschrieben, der Frauen, Deutschland und das deutsche Volk verachtet. Taleb A. beschimpfte mehrfach das deutsche Gerichtssystems als korrupt, es gab Dutzende Strafanzeigen gegen ihn und von ihm. Aber der Mann wusste, wie man virtuos auf der Klaviatur der linken deutschen Seele spielt:

„Ich finde es grausam, dass man einen armen ausländischen Arzt so behandelt. Und ich sehe in einem solchen Umgang kein Wohl für Deutschland.“

Taleb A. durfte seine Approbation behalten.

Im Dezember 2023 zeigte ein saudischer Landsmann Taleb A. an, weil er offen ankündigte, Deutsche töten zu wollen. Das Landeskriminalamt LKA fand durchaus massive Hinweise auf eine Radikalisierung, zum Beispiel in seinen Beiträgen in den Sozialen Medien. Die Polizei beantragte eine Hausdurchsuchung, ein Bereitschaftsrichter lehnte ab.

Verständlich, Taleb A. hatte schließlich keinen Bundesminister als Schwachkopf bezeichnet.

Wegen der Androhung eines Terroranschlags nach dem Muster des Attentats auf den Boston-Marathon stand Taleb A. vor Gericht. Selbst dort zeigte er sich unbelehrbar. Trotzdem bekam er nur eine Geldstrafe.

Im August 2024 drohte Taleb A. dann sogar seinem Anwalt:

„Haben Sie gar nicht daran gedacht, dass die saudische Opposition Sie, Ihre Kinder, Ihre Enkelkinder, Ihre Mitarbeiter, die Kinder Ihrer Mitarbeiter und die Enkelkinder Ihrer Mitarbeiter für die nächsten 30 Jahre jagen und schlachten könnte? (…) Haben Sie gar nicht daran gedacht, dass die saudische Opposition Ihr Büro mit Bomben angreifen könnte?“

All das war dem deutschen Staat, der Polizei und der Justiz insgesamt vier sogenannte „Gefährderansprachen“ wert. Kein Schreibfehler: vier. Und man fragt sich: Wie oft soll ein Ausländer eigentlich Todesdrohungen aussprechen, bevor er Deutschland verlassen muss?

Für Versammlungen und Großveranstaltungen in Sachsen-Anhalt im Jahr 2024 wurde Taleb A. übrigens nicht als mögliche Gefahr angesehen – weil es ja keinen konkreten Hinweis gab. Das ist keine Ironie, das hat das LKA Sachsen-Anhalt vor dem U-Ausschuss tatsächlich so vorgetragen.

Der AfD-Landtagsabgeordnete Felix Willer sagt dazu: „Wäre der Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt verhinderbar gewesen? Meine subjektive Einschätzung: ja. Wenn man mehr gehandelt hätte, als vier Gefährderansprachen durchzuführen.“

Doch CDU, SPD, Grüne, „Linke“ und FDP diskutieren im U-Ausschuss über viele Stunden darüber, ob die Polizei den Weihnachtsmarkt nicht besser hätte schützen müssen. Die Frage, warum Taleb A. überhaupt noch in Deutschland sein konnte, wird derweil großzügig übergangen.

*****

Vielleicht ist es Staatsversagen. Ganz sicher ist es Politik. Wir haben die Grenzen geöffnet und lassen wahllos und ungeprüft Menschen zu uns. Die Kosten dieser Entscheidung tragen aber nicht die, die die Entscheidungen getroffen haben (und stur daran festhalten). Die Kosten tragen die einfachen Bürger.

Die meisten bezahlen mit ihren Steuern. Manche bezahlen mit ihrem Leben.

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