Der Verfassungsschutz argumentiert damit, dass die AfD den Corona-Staat als „Diktatur“ bezeichnete

vor etwa 3 Stunden

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Bildquelle: Apollo News

In den Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz wird der AfD unter anderem vorgeworfen, dass die Partei in den Corona-Jahren die Bundesregierung „als Diktatur“ und „totalitär“ bezeichnet hat. Dadurch würde die Partei das „Vertrauen in das politische System als Ganzes untergraben“. Die Belege des Verfassungsschutzes wurden am Freitag von der Bild veröffentlicht.

Als Beispiel zieht das Bundesamt eine Aussage des AfD-Bundestagsabgeordneten Peter Boehringer heran. Dieser soll im November 2021 Folgendes erklärt haben: „Die juristische Begründung des Zivilisationsbruchs, tja… letzten Endes wird hier mit Macht… man macht es, wenn man es kann und wenn man es will. Warum auch immer. […] Das ist alles völlig totalitär, muss man inzwischen sagen“.

Durch solche Äußerungen würde die AfD „dem politischen Gegner, anderen Parteien oder Politikerinnen und Politikern überhaupt jede Integrität im politischen Geschehen und deren Fähigkeit zu einer sinnvollen Mitwirkung an der demokratischen Willensbildung“ absprechen. Dadurch trage die AfD zur „allgemeinen Diffamierung des Staates“ bei.

Die „Darstellung der Bundesrepublik als totalitäres System“ sowie „Vergleiche mit der DDR oder dem NS-Regime sowie die Entlehnung einschlägiger Begrifflichkeiten“ würden den deutschen Staat durch die AfD „massiv verunglimpfen“. Diese Verunglimpfungen seien keine „Entgleisungen einzelner Mitglieder“, sondern ein generelles Problem innerhalb der Partei. „In der Gesamtschau besteht daher aufgrund der Quantität der Belege und der Fortführung der Narrative weiterhin ein starker Verdacht im Hinblick auf eine demokratiefeindliche Grundhaltung der AfD“, heißt es dazu in dem Bericht.

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