Der Verfassungsschutz auf den Spuren von Faeser

vor 2 Tagen

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Bildquelle: Tichys Einblick

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat in den letzten Tagen ihrer Amtszeit ein letztes Mal zugeschlagen. Nun kippte sie ihr Gift auch noch in die nächste Legislaturperiode. Aber der Reihe nach.

Nach Meilensteinen der Verachtung des freiheitlich-pluralen Rechtsstaates wie einer Beweislastumkehr im Beamtendisziplinarrecht oder dem einstweilen vergeblichen Versuch, das Magazin Compact zu verbieten, brachte die Innenministerin, Hüterin der Verfassung, Anfang April dies zustande: Der Chefredakteur des Deutschland Kurier wurde nach Strafantrag von Faeser zu sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Ein Teil seiner Bewährungsauflagen: Er muss sich bei Faeser schriftlich entschuldigen. Die kommunistische Selbstkritik lässt grüßen.

Dies allein Faeser anzulasten, wäre freilich vermessen. Denn Faeser reitet mit ihrer Verachtung der Meinungsfreiheit, die sie durch die Unterschrift unter den Strafbefehl gegen den Journalisten performativ bestätigt hat, auf einer Welle von Geringschätzung gegenüber der pluralen, freiheitlichen Ordnung. Diese reicht von einer linksidentitären Cancel Culture über die neu eingeführte Politikerbeleidigung (§ 188 StGB) bis hin zu dem unsäglichen Diskurs um „Desinformation“, der seinen Eingang auch in den Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU gefunden hat. Man möchte nun „bewusst falsche Tatsachenbehauptungen“ unter Strafe stellen, um „Informationsmanipulation“ und „Fake News“ vorzubeugen. Klar ersichtlich ist hier: Der Staat beansprucht mittlerweile nicht nur das Gewaltmonopol, sondern zunehmend auch das Wahrheitsmonopol, die ultimative Eintrittskarte in ein totalitäres System.

Ein Rechtssystem, das erste Risse in Sachen Grundlagen der plural-freiheitlichen Ordnung zeigt, kommt hinzu. Eine CBS-Reportage legte Mitte Februar den Blick auf die Göttinger Staatsanwalt von der „Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet“ frei, in der – bisweilen mit selbstgewisser Heiterkeit – rechtsstaatliche Prinzipien mit Füßen getreten werden. Ein solcher Grundsatz ist, dass der Grad des Eingriffs durch eine strafrechtliche Ermittlung in die Lebensführung und die Grundrechte eines Bürgers in einem angemessenen Verhältnis zu der begangenen Tat stehen muss. Und einer dieser Staatsanwälte sagt doch glatt, dass es viele von ihrer Behörde drangsalierte Menschen als größere Strafe empfinden, wenn ihnen das Handy weggenommen wird, als die eigentliche Geldstrafe. Hier zeigen sich bereits Erosionsprozesse unseres – in vielerlei Hinsicht noch weitgehend intakten – Justizsystems.

In der Causa Bendels möchte die Staatsanwaltschaft Bamberg nun noch einen drauflegen und fordert eine höhere Strafe als die sieben Monate auf Bewährung. Hassen also nicht nur Nancy Faeser, sondern auch bereits Teile der deutschen Justiz die Meinungsfreiheit? Wolfgang Kubicki spricht von einem „wahrlich schandhaften Urteil“. So glaubte der Bamberger Richter, dass ein „unvoreingenommenes und verständiges Durchschnittspublikums“ zu dem Schluss kommen könnte, dass eine Fotomontage auf der Faeser mit dem Schild „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ abgebildet ist, „nicht als verändertes Bild“ erkennbar sei – und dieser Umstand rechtfertige die Verurteilung wegen „der gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Verleumdung“. Offenkundig betrachtet der Richter das „Durchschnittspublikum“ als vollständig verblödet. Auch das mag man als Ausdruck von bedenklichen elitaristischen Tendenzen in unserem Staatswesen betrachten.

Und nun dies: Die AfD wurde vom Inlandsgeheimdienst als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft – inzwischen hat er allerdings vor dem Verwaltungsgericht Köln eine Stillhalteerklärung abgegeben, was bedeutet: Vorerst (!) werden das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Bundesregierung die Behauptung, dass die AfD gesichert rechtsextremistisch sei, nicht aufrechterhalten.

Der Inlandsgeheimdienst ist eine höchst dubiose Einrichtung, die den Diskurs zu unliebsamen Meinungen mit teilweise hanebüchenen Argumenten und Vorgehensweisen in eine bestimmte Richtung schiebt. Wenn Sie etwa sagen, dass der 8. Mai 1945 der „Tag der Kapitulation“ war und nicht der „Tag der Befreiung“, dann zahlt das aus der Sicht des ehemaligen Präsidenten des Inlandsgeheimdienstes, Thomas Haldenwang, schon auf Ihr Verfassungsfeindschaftskonto ein. Ganz nach dem Orwellschen Muster: Wenn man benennt, was objektiv der Fall ist und nicht schon ein bestimmtes Framing aus dem Bauchladen der als „gut“ geltenden, perpetuierten Vergangenheitsbewirtschaftung übernimmt, gilt man als Feind des Staates. Mit einer Aufhäufung von derartig demokratiegefährdendem Unsinn – Mathias Brodkorb gibt in seinem Buch „Gesinnungspolizei im Rechtsstaat“ eine Fülle von Beispielen, ebenso wie Dietrich Murswiek in seiner luziden Studie „Verfassungsschutz und Demokratie“ – stellt der Inlandsgeheimdienst selbst eine eminente Gefährdung für die freiheitlich-plurale Ordnung dar.

Der Inlandsgeheimdienst (in der an dieser Stelle euphemistischen Rechtssprache „Verfassungsschutz“ genannt) ist gleichsam eine Verfassungsnanny, die das Vertrauen in die Autonomie und die Vernunft der Bürgerschaft systematisch beschädigt. Unabhängig davon, ob sich seine Aktionen gegen „links“ (also etwa die radikalen Klimaschützer von „Ende Gelände“ oder früher gegen den Linken-Politiker Bodo Ramelow) oder, wie in den letzten Jahren unter Thomas Haldenwang, vermehrt gegen „Rechts“ oder die Kritik der Corona-Maßnahmen richten – stets ist mit den Aktionen des Inlandsgeheimdienstes eine Diskursverschiebung beabsichtigt: Das unmündige Volk soll gewarnt werden vor dem, was es selbst angeblich nicht zu erkennen in der Lage ist. Der mittlerweile von links-grün eingefärbten Politologen dominierte Verfassungsschutz hat dabei so stark politische Schlagseite, dass es schon fast peinlich ist – man denke etwa an die aufgeregten Warnungen vor dem „Stolzmonat“ seitens der niedersächsischen Landesbehörde. Immerhin war man beim Gendern konsequent und sprach brav von „Rechtsextremist*innen“.

Der Inlandsgeheimdienst ist gleichsam ein sein Fähnchen in den Wind des jeweiligen Innenministers hängender Produzent von politischen Warnhinweis-Etiketten mit der Aufschrift: „Achtung, hier nicht zuhören, das ist eine falsche Meinung!“ Von diesen Etiketten ist das der „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“, im Jahr 2022 gegen Corona-Protestierer und sogenannte Reichsbürger ersonnen, das wohl skurrilste, willkürlichste und demokratiefeindlichste. Denn: Auch fundamentale Machtkritik am Staat ist ein vollständig legitimer Ausdruck der freiheitlich-pluralen Grundordnung, solange sie nicht, wie das Bundesverfassungsgericht im letzten NPD-Urteil dargelegt hat, in aktiv-kämpferischer Weise mit einer hinreichend hohen Erfolgswahrscheinlichkeit gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung agitiert. Geschieht dies, braucht es keinen demokratieunterminierenden Verfassungsschutz, sondern gut ausgestattete Behörden zur Bekämpfung politisch motivierter Kriminalität. Der Inlandsgeheimdienst ist schlicht überflüssig und anfällig für politische Manipulation.

Dieser dubiose Inlandsgeheimdienst hat nun also die AfD als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft, nachdem sie bereits seit 2021 als rechtsextremer Verdachtsfall galt. Und zwar ausgerechnet in den letzten Tagen der Amtszeit der Meinungsfreiheits-Verächterin Nancy Faeser, der obersten Dienstherrin des Inlandsgeheimdienstes. So wie es Habeck und Konsorten gelungen ist, einen Kernbestandteil des Programms der Grünen – die Klimaneutralität bis 2045 – in das Grundgesetz hineinschreiben zu lassen, so wie die geschäftsführende Außenministerin Annalena Baerbock noch schnell einen Flieger nach dem anderen aus Afghanistan mit teilweise nicht identifizierten Personen landen ließ, um gegen den mittlerweile erklärten Wählerwillen dem staatsgefährdenden Menschenrechtsfundamentalismus ihres kosmopolitischen Milieus zu frönen, so hinterlässt nun auch Faeser noch einmal einen Fußabdruck der Wählerverachtung, indem die ihr unterstellte Behörde jene Partei, die mittlerweile jeder vierte Bundesbürger wählen würde, für „gesichert extrem“ erklärte, auch wenn sie eine Stillhalteerklärung abgegeben hat, um einen entsprechenden Eilantrag der AfD zu vermeiden.

Was in diesen Aktionen von Habeck, Baerbock und Faeser zum Ausdruck kommt, ist die erkennbare Unfähigkeit, von der Macht, die ihnen in einer Demokratie nur auf Zeit zukommt, lassen zu können. Dieses Prinzip, der Zeit nach einem noch schnell mal den Stempel aufdrücken zu wollen, ist Ausdruck des Verlusts von Respekt vor einem sich verändernden Wählerwillen. Diese Missachtung trägt zu dem Eindruck bei, dass das politische System zunehmend zu einem selbstreferentiellen Machtsystem verkommen ist, in dem die demokratischen Grundwerte – und hier vor allem der Respekt vor dem Wählerwillen angesichts eines Regierungswechsels – in der politischen Klasse eben nicht mehr uneingeschränkt geteilt werden.

An meinem Wesen muss die Welt genesen, und das auch nach mir, sagt sich die links-grüne Moralelite. Es ist gleichsam eine Politik des großen Fußabdrucks durch den Wahlverlierer, die sich hier Bahn bricht und die ein Element der „Verachtung nach unten“ (Alexander Wendt) bildet, wie sie sich in dem Kreislauf aus Politik, Medien, „guten“ Sozialwissenschaften und „der Zivilgesellschaft“ (also vom Staat finanzierten nicht-staatlichen Organisationen) eingeschrieben hat. Demokratie? Ja klar, total wichtig, natürlich müssen die Menschen „Selbstwirksamkeit“ erleben, aber demokratisch ist halt letztlich das, was wir selbst für richtig halten.

Aus diesem Mindset speist sich die tausendfach in den Äther hinausgeblasene Formulierung, dass es im „Kampf gegen Rechts“ darum gehe „unsere Demokratie“ zu schützen. Und genau darum geht es: Die „Demokratie“, die eine links-grüne Klasse mit ihren eigenen politischen Überzeugungen gleichsetzt, soll davor geschützt werden, durch andere, für unsagbar und nicht satisfaktionsfähig erklärte Überzeugungen belastet zu werden. Und ein Mittel in diesem „Kampf“ ist eben der Inlandsgeheimdienst. Wer jedoch in diesem Sinne vorgibt, „unsere Demokratie“ schützen zu wollen, der kann die liberal-demokratische Grundordnung nur beschädigen. Denn die Restriktion der Demokratie auf ein bestimmtes politisches Spektrum ist in dieser gerade nicht vorgesehen.

Nur in einem solch dichten Dunst der Demokratieverachtung kann man es noch für normal halten, dass der härteste Schlag gegen eine legale Oppositionspartei mit einem Gutachten ausgeführt wird, das, man höre und staune, geheim bleibt. Man fragt sich: Wo bleibt eigentlich der Protest von Jürgen Habermas, einem der prononciertesten geistigen Verwalter des „kritischen“ Weltbildes, den die alte Bundesrepublik hervorgebracht hat? Bildet das Prinzip des freien und offenen Diskurses, das Spiel der Gründe und der Gegengründe, Habermas zufolge doch gerade das Rückgrat einer jeden republikanisch-demokratischen Vergesellschaftung. Noch stärker als durch den Inhalt – die Diffamierung einer Oppositionspartei – vollzieht sich die Demokratieverachtung hier also durch die Form: Die Argumente liegen angeblich vor, aber sie werden nicht preisgegeben.

Substantielle Einwände sind demzufolge nicht möglich, das Spiel von Argument und Gegenargument ist stillgestellt. Dem deutschen Inlandsgeheimdienst und seiner Dienstherrin Nancy Faeser ist es offenbar darum zu tun, der liberalen Demokratie endgültig das Rückgrat zu brechen und zu sagen: Wir verkünden ein neues Dogma, gegen das kein Widerspruch zugelassen wird. Ein Licht wirft dieses Vorgehen aber auch auf das Zutrauen der Behörde in ihre eigenen Argumente. Oder würden sie diese Argumente verbergen, wenn sie an diese selbst glaubten? So stellt das verheimlichte Gutachten selbst schon ein Argument gegen seinen Inhalt dar.

Und was in einer dürren Pressemitteilung nach außen drang, ist tatsächlich erbärmlich. Wieder einmal soll es der „ethnisch-abstammungsmäßige Volksbegriff“ der AfD sein, der angeblich die Menschenwürde verletzt. Ein schlechteres Argument hätte man sich wohl kaum ausdenken können, denn dessen Konsequenzen sind völlig abstrus. Wenn allein die Position, dass das deutsche Volk eine durch Abstammung, Kultur, Tradition und Sprache definierte, aber auch für neue Einflüsse grundsätzlich offene Einheit bildet, bereits die Menschenwürde verletzt, dann müsste Deutschland bis ins Jahr 2000, als im Staatsbürgerschaftsrecht das Prinzip der Abstammung (ius sanguinis) durch das Geburtsortprinzip (ius solis) ersetzt wurde, ein rechtsextremer Staat gewesen sein. Daran erkennt man, wie sehr sich das politische Koordinatensystem verschoben hat: Wer in die 1990er Jahre zurück möchte, ist heute bereits „gesichert rechtsextrem“.

Ein noch größeres Spannungsverhältnis ergibt sich zu dem Fall der deutschen Minderheiten wie etwa den Russlanddeutschen. Ende des 18. Jahrhunderts warb Katharina die Große mit ihren „Kolonistenbriefen“ Familien aus den deutschen Kleinstaaten an, um das Schwarzmeergebiet und die untere Wolga in Ackerfläche zu verwandeln. Strebt ein heute lebender Nachfahre dieser Auswanderer die deutsche Staatsbürgerschaft an, so prüft der deutsche Staat die Ahnenreihe bis ins 19. Jahrhundert, bisweilen auch die kulturelle Identität und die Kenntnisse der deutschen Sprache.

Und geprüft wird hier logischerweise die Volkszugehörigkeit, die in diesen Fällen nicht identisch mit der Staatsangehörigkeit ist, da diese ja erst aufgrund der festgestellten Volkszugehörigkeit vergeben werden soll. Wenngleich also im Grundsatz nach Art. 116 GG das Volk als die Summe der Staatsbürger gilt, so geht doch auch der deutsche Staat selbst davon aus, dass es ein deutsches Volk gibt, das dem Staatsvolk vorausliegt. Andernfalls wäre die Prüfung der Volkszugehörigkeit nichtig, wie sie in § 6 des „Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge“ geregelt ist.

Dieser Paragraph hat in der Tat eine Nazi-Vergangenheit. So geht er zurück auf einen Erlass des Reichsministers des Inneren im Jahr 1939, um die Zugehörigkeit von außerhalb der damaligen Grenzen des deutschen Reiches lebenden „Volksdeutschen“ zu definieren. § 6 des Bundesvertriebenengesetzes lautet in der heutigen Fassung: „Deutscher Volkszugehöriger ist, wer sich als Angehöriger des deutschen Volkes bekennt, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Tatsachen, wie Sprache, Erziehung, Kultur usw. bestätigt wird.“ Gestrichen wurde gegenüber der Fassung von 1939 der Satz: „Personen artfremden Blutes, insbesondere Juden, sind niemals deutsche Volkszugehörige, auch wenn sie sich bisher als solche bezeichnet haben.“

Die Nationalsozialisten beabsichtigten damit, das deutsche Volk durch „artreines Blut“ zu definieren und somit alle, die zu dem in diesem Sinne verstandenen Volk gehörten, auch ideell in das Deutsche Reich zu integrieren. Alle anderen hingegen, die kein „artreines Blut“ aufwiesen, sollten aus dem Volk ausgestoßen werden. Juden konnten aus der Sicht der Nationalsozialisten per se nicht dem deutschen Volk zugehören und wurden massenweise ausgebürgert. Auch ihre Nachfahren können heute als Volkszugehörige mit Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft gelten, wenn sie zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 von den Nationalsozialisten aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen vertrieben wurden (Art. 116 Abs. 2 GG).

Vor diesem Hintergrund ist es ein großer sozialer Fortschritt, dass heute im Grundsatz die Volkszugehörigkeit über die Staatsbürgerschaft definiert wird. Gleichwohl kennt auch der deutsche Staat selbst noch ein deutsches Volk jenseits der Staatsbürgerschaft, und auf der Grundlage dieser Annahme erlässt er sogar Verwaltungsakte. Oder wie steht es damit, wenn die Aussiedlerbeauftragte der Bundesregierung in einem Artikel über die deutsche Minderheit in Usbekistan – sie stellen Abkömmlinge der Wolga-Deutschen dar, die 1941 als sowjetische Staatsbürger nach Usbekistan deportiert wurden – von „deutschen Spuren“ in eben jenem Land spricht, davon, dass diese unter anderem „die deutsche Sprache und kulturelle Eigenheiten nach Usbekistan“ brachte? Nur den deutschen Pass, den die Nachfahren längst nicht mehr besitzen, brachten sie gewiss nicht mit. Deswegen bezeichnet sie sogar die Aussiedlerbeauftragte als „usbekische Staatsbürger deutscher Volkszugehörigkeit“. Vergeblich allerdings sucht man im Verfassungsschutzbericht nach der letzten Aussiedlerbeauftragten Natalie Pawlik (SPD) als „gesichert rechtextrem“.

Wenn nun die AfD regelmäßig für einen ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff gegeißelt wird, dann kann es nur zwei Konsequenzen geben. Entweder der deutsche Staat ist selbst rechtsextrem. Oder die Kritik an dem Volksbegriff der AfD ist Doppelmoral im ganz klassischen Sinne: Wasser predigen, Wein trinken. Aus alldem kann nur folgen, dass es in Wirklichkeit um etwas anderes geht: Die gegen die gegenwärtige Migrationspolitik gerichteten politischen Vorstellungen der AfD gefährden das Buntheitsdogma, auf das sich Parteien links der Brandmauer verständigt haben. Die AfD ist die einzige Partei, die einen wirklichen Kurswechsel verspricht und nicht nur mehr oder minder subtile Akzentsetzungen vornimmt. Das gefährdet die weltanschauliche Einheit des weite Teile der CDU einschließenden links-grünen Parteienblocks. Und deshalb wird die AfD bekämpft.

Die Migrationskritik der AfD ist gewiss sehr pointiert, und sie schießt auch bisweilen über das Ziel hinaus, wenn etwa Muslime pauschal als „kulturfremd“ gegeißelt werden, ohne auf die weltanschaulichen Abschattungen des Islams, auf Bildungsunterschiede muslimischer Migranten, auf Stadt-Land-Unterschiede in den muslimischen Einwanderergruppen etc. Rücksicht zu nehmen. Diese bisweilen undifferenziert anmutende Migrationskritik ist jedoch nicht im luftleeren Raum gediehen. Sie ist vielmehr das Resultat einer Eskalationsdynamik zwischen links- und rechtsidentitären Politikentwürfen.

Und damit auch das Produkt einer Migrationspolitik, die seit nunmehr mindestens 15 Jahren die Bedürfnisse vieler Deutscher nach einer intakten Heimat, nach einem reflektierten, aber nicht gänzlich verwerfenden Umgang mit einheimischen Traditionen, nach körperlicher Unversehrtheit, nach einer Zeit, in der das Wort „Gruppenvergewaltigung“ in Deutschland kaum bekannt war, nach ausländischen Fachkräften, die eine Ausbildung oder wenigstens einen Schulabschluss besitzen, nach Schulen, in denen in einer Klasse nicht 15 verschiedene Sprachen gesprochen werden, nach Schwimmbädern, in denen keine minderjährigen Intensivtäter und Pöbler-Banden die Szene dominieren, nach Silvester-Feierlichkeiten, an denen keine Rettungskräfte attackiert werden, nach einem Sozialstaat, der tatsächlich im Notfall primär für die Bürger (also für das deutsche Volk) und nicht als Rundumversorgung für viele in einer komplexen Volkswirtschaft nur eingeschränkt einsetzbare Ausländer da ist, beharrlich ignoriert.

Die brachiale, zutiefst unsolidarische, ja bisweilen asoziale, auf die Belange von weiten Teilen des deutschen Volkes immer weniger Rücksicht nehmende Migrationspolitik von Politikern, die an ihrer Spitze einen Eid darauf ablegen, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden, aber diesen Eid mit Füßen treten, wenn es um ihr Buntheitsdogma geht; diese Migrationspolitik schuf erst die Voraussetzung für den Aufstieg der AfD. Die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ zieht eine Grenze im Inneren, die man schon längst nach außen hätte ziehen sollen. Es gehört zur Tragödie unserer Gegenwart, dass der „Kampf gegen Rechts“ gegen einen Feind geführt wird, der mit etwas mehr „Rechts“ – man möchte fast sagen: gesundem Menschenverstand – gar nicht entstanden wäre.

Nancy Faeser, die, wie einige andere Ampel-Totalausfälle, ihr Amt für Versuche missbraucht hat, die in ihrem Milieu geteilte politische Agenda im Staat zu verankern und ihm damit ein Stück weit mehr seine Neutralität zu nehmen, möge zukünftig keine politisch relevanten Spuren mehr hinterlassen.

Unbedingt sollte sie von Versuchen Abstand nehmen, die Demokratie zu „schützen“. Denn fast jeder ihrer Fußstapfen war zugleich ein Tritt gegen die liberal-demokratische Grundordnung. Möge ihr Amtsnachfolger die Kraft und den Willen finden, dem geistigen Kartell zu entfliehen und wieder eigene Spuren zu setzen – für das, was das deutsche Volk in seiner Vielstimmigkeit artikuliert.

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