
Zum sechsten Mal in seiner Geschichte hat der Deutsche Bundestag einem Kanzler das Vertrauen entzogen und so den Weg zu Neuwahlen freigemacht. Für Olaf Scholz (SPD) war es eine Niederlage nach Plan. Wie geht es jetzt weiter bis zum geplanten Neuwahltermin am 23. Februar?
Nach der gewollt verlorenen Vertrauensabstimmung fuhr Noch-Kanzler am späten Nachmittag (16. Dezember) sofort ins Schloss Bellevue, um Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Auflösung des Bundestags vorzuschlagen. Das Staatsoberhaupt hat nun 21 Tage, also bis zum 6. Januar, Zeit, zu entscheiden, ob er zustimmt und eine Neuwahl innerhalb von 60 Tagen ansetzt.
Da es im Parlament parteiübergreifend eine große Einigkeit gibt, dass die ursprünglich für den 28. September 2025 geplante Bundestagswahl vorgezogen werden soll, gilt die Zustimmung des Staatsoberhauptes als sicher. Steinmeier hat bereits signalisiert, dass er mit dem angepeilten Termin 23. Februar einverstanden ist. Rein theoretisch könnte sich das Staatsoberhaupt auch gegen die Auflösung entscheiden. Denn in Artikel 68 der Verfassung steht nur, dass der Bundespräsident den Bundestag auflösen „kann“ – nicht, dass er ihn auflösen muss.
Ist Deutschland jetzt ohne Parlament?
Nein, der amtierende Bundestag bleibt bis zum Zusammentritt des neuen Parlaments mit all seinen Rechten und Pflichten bestehen. Das Parlament kann jederzeit aus gegebenem Anlass zusammentreten, es kann (Mehrheit vorausgesetzt) Gesetze beschließen. Auch die Bundestags-Gremien (z.B. Ausschüsse, Untersuchungsausschüsse) bestehen bis zum Zusammentreten der neu gewählten Volksvertreter weiter.
Was ist mit der Regierung?
Auch die Bundesregierung ist weiterhin im Amt – und zwar nicht nur geschäftsführend. Erst mit der Konstituierung des 21. Bundestages endet laut Artikel 69 das Amt des Bundeskanzlers und seiner Minister. Sie bekommen dann vom Bundespräsidenten ihre Entlassungsurkunden überreicht.
Wann tritt der neue Bundestag zusammen?
Der neue Bundestag muss nach Artikel 39 der Verfassung spätestens am 30. Tag nach seiner Wahl zusammentreten. Wegen sich in die Länge ziehender Koalitionsverhandlungen ist es fast schon die Regel, dass der Bundespräsident den Kanzler ersucht, die Geschäfte bis zur Ernennung seines Nachfolgers weiterzuführen. Dazu ist dieser dann verpflichtet. Gleiches gilt für die Minister.
FAZIT: Spätestens jetzt ist der Wahlkampf eröffnet. In den kommenden Wochen werden die Parteien ihre Wahlprogramme beschließen und auf Parteitagen formal ihre Kanzlerkandidaten wählen. Die AfD hält ihren Wahlparteitag am 10. Januar im sächsischen Riesa ab.
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