
Die Zahl der ärztlich behandelten Personen mit psychischen Problemen infolge von Cannabis-Konsum ist im Jahr 2024 stark gestiegen. Das geht aus einer aktuellen Hochrechnung der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) in Hannover hervor. Demnach wurden rund 250.500 Menschen wegen durch Cannabinoide verursachter Störungen medizinisch behandelt – ein Anstieg um 14,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 2023 waren es rund 218.400.
Die KKH spricht vom höchsten Stand der vergangenen zehn Jahre und dem deutlichsten Zuwachs innerhalb eines Jahres. Zu den häufigsten Diagnosen zählten akuter Rauschzustand, Abhängigkeit, schädlicher Gebrauch, Entzugssymptome und Psychosen. Besonders stark betroffen war die Altersgruppe der 25- bis 29-Jährigen. Dort lag die Quote bei 95 Fällen je 10.000 Einwohner – insgesamt rund 47.100 Betroffene. In der Gruppe der 45- bis 49-Jährigen waren es 45 Fälle je 10.000.
Auch die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) berichtet von einem Anstieg bei Personen, die wegen cannabisbedingter Störungen Suchthilfeangebote in Anspruch nehmen. Nach Alkohol sei Cannabis derzeit der zweithäufigste Anlass für eine therapeutische Intervention. Laut DHS haben sich die ambulanten Behandlungen in diesem Bereich seit dem Jahr 2000 fast verdreifacht, stationäre Maßnahmen verzehnfacht.
Ein zusätzlicher Risikofaktor ist laut mehreren Fachstellen der steigende Wirkstoffgehalt von THC in Cannabisprodukten. Der durchschnittliche THC-Gehalt von Haschisch habe sich in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt. Zudem verbreiten sich synthetische Cannabinoide wie HHC, die insbesondere in Produkten wie Gummibärchen verarbeitet und konsumiert werden. Diese gelten als besonders psychosefördernd.
Die KKH reagiert auf die Entwicklung mit dem Präventionsprojekt „HöhenRausch“, das sich gezielt an Jugendliche richtet. Ziel sei es, über die gesundheitlichen Folgen des Cannabiskonsums aufzuklären und den Einstieg zu verhindern. Mit der Teil-Legalisierung zum 1. April 2024 wurde auch der Zugang zu medizinischem Cannabis erleichtert. Es fällt seither nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz.