
Laut Angaben der Arbeitsagentur wurden im Jahr 2023 Kindergeldzahlungen in Höhe von 525,7 Millionen Euro an Empfänger im Ausland geleistet. Für die erste Hälfte des Jahres 2024 belief sich die Summe der ins Ausland überwiesenen Kindergelder bereits auf 258,5 Millionen Euro. In den vergangenen Jahren sind diese Zahlungen massiv angestiegen. 2010 überwies Deutschland gerade einmal Kindergeld in Höhe von 35,8 Millionen Euro ins Ausland. Die entsprechenden Zahlen wurden von der Bild abgefragt.
Demnach gibt es 37.664 deutsche Kindergeldberechtigte, die außerhalb Deutschlands leben. Die genaue Anzahl der Kinder mit deutschem Pass im Ausland ist jedoch nicht bekannt. Polen erhielt mit etwa 111 Millionen Euro den größten Anteil der Kindergeldzahlungen. Nach Rumänien flossen 27 Millionen Euro und nach Kroatien insgesamt 11 Millionen Euro. In die Ukraine zahlte Deutschland Gelder in Höhe von knapp einer halben Million Euro.
Laut einer Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten René Springer zu Beginn des Jahres 2024 erhielten im Jahr 2023 etwa 313.000 im Ausland lebende Kinder deutsches Kindergeld. Der Großteil davon, nämlich 307.000 Kinder, hatte seinen Wohnsitz in EU-Ländern. Polen war mit 171.000 Kindern der Hauptempfänger dieser Leistungen, gefolgt von anderen EU-Staaten wie Rumänien, Tschechien, Kroatien und Frankreich.
Die hohen Kindergeldzahlungen sollen auch durch Sozialversicherungsbetrug entstanden sein. Am Dienstag führten rund 400 Einsatzkräfte, bestehend aus Polizei und Ordnungsamt, unter anderem aus diesem Grund eine groß angelegte Durchsuchung in einem bekannten Wohnkomplex in Duisburg durch. In den „weißen Riesen“ wollten die Ermittler neben Sozialversicherungsbetrug Personen ohne legalen Aufenthaltsstatus identifizieren.
Für in Deutschland lebende Ausländer gelten spezielle Regelungen beim Kindergeldbezug. EU-Bürger sowie Staatsangehörige bestimmter Länder mit Sozialversicherungsabkommen wie der Türkei, Serbien oder Marokko können Anspruch auf Kindergeld haben. Voraussetzung ist in der Regel eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder unfreiwillige Arbeitslosigkeit. Zudem haben anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte ebenfalls Zugang zu dieser Sozialleistung.