
Der willkürliche Ausschluss des AfD-Kandidaten Joachim Paul von der OB-Wahl am 21.September in Ludwigshafen schlägt weiterhin hohe Wellen – aus nachvollziehbaren Gründen allerdings nicht in den System-Medien! Deutschlands Top-Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler (Uni Oldenburg) bringt es auf den Punkt: „Dass Kandidaten von Wahlen ausgeschlossen werden, kennen wir aus autoritären Staaten und Diktaturen!“
Der wahre Grund für diesen Altparteien-Anschlag auf die Demokratie dürfte auf der Hand liegen: Die AfD wurde bei der Bundestagswahl am 23. Februar stärkste politische Kraft in Ludwigshafen, holte in der Heimatstadt von Helmut Kohl die meisten Zweitstimmen! Die CDU des 2017 verstorbenen Altkanzlers kam auf 24,1 Prozent – die AfD schlug die Union mit 24,3 Prozent und sorgte für eine Wahlsensation in der rheinland-pfälzischen Industrie-Metropole (BASF). Die AfD hat also beste Chancen, auch aus der OB-Wahl am 21. September als Sieger hervorzugehen!
„Wo sind wir hier?“
Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler sieht im Wahlausschluss von Joachim Paul ein abgekartetes Spiel der System-Parteien: „Innenministerium und Verfassungsschutz mischen sich in eine Wahl ein, um einen Kandidaten der politischen Konkurrenz zu verhindern. Das ist ein echter Skandal, und es ist verfassungswidrig. Wo sind wir hier?“
Die Rechtslage ist klar: Laut Boehme-Neßler kann in Deutschland ein Bewerber aus inhaltlichen Gründen nur durch Gerichtsurteil von einer Wahl ausgeschlossen werden – und das auch nur in absoluten Ausnahmefällen!
Ludwigshafen als Blaupause
Unter Überschrift „Das kleine Parteiverbot“ ordnet das liberal-konservative Portal „Tichys Einblick“ den Skandal von Ludwigshafen in einen größeren Zusammenhang ein: „Eine Verbotsklage gegen die AfD vor dem Verfassungsgericht ist hoch riskant. Deshalb setzten ihre Gegner jetzt offenbar auf eine andere Strategie: Kandidatur-Verbote, demnächst vielleicht auch eine Geldsperre.“
„Compact-TV“ analysiert: „Was passiert, wenn die AfD bei einer Bürgermeisterwahl stärkste Kraft zu werden droht? Richtig: Man schließt den Kandidaten einfach von der Wahl aus. Dieser Altparteien-Anschlag auf die Demokratie findet gerade in Ludwigshafen auf Joachim Paul (MdL) statt.“
Gefälligkeits-„Gutachten“ des Verfassungsschutzes
Unter der Überschrift „Unsere gelenkte Demokratie“ sieht das national-patriotische Portal „Jouwatch“ hinter dem Wahlausschluss von Joachim Paul eine konzertierte Verleumdungsaktion verschiedener Akteure, zu der das Mainzer Landesamt für Verfassungsschutz seine Hand reichte: „Dem vorausgegangen war ein Aufstand von Grünen, Linken und Antifa, die ein eigens gegründetes ‚Netzwerk gegen Joachim Paul‘ unterstützten und gegen den Kandidaten mit Hass und Hetze agitierten. Grundlage für den beispiellosen Willkürakt des Wahlausschusses waren vermeintlich objektive ‚Auskünfte‘ des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes, der dem SPD-geführten Innenministerium untersteht (…) Die Bewertung der in diesen wunschgemäß gelieferten ‚Gutachten‘ zusammengetragenen mündlichen und schriftlichen Äußerungen Pauls respektive das, was man ihm hier zur Rechtfertigung des faktischen Grundrechtsentzugs seines passiven Wahlrechts anlastet, ist geradezu atemberaubend in seiner schlichten Dummheit und Anmaßung!“
Kann der AfD-Kandidat doch noch zur OB-Wahl antreten?
Joachim Paul hat angekündigt, Rechtsmittel gegen den Ausschluss einzulegen. Um noch vor der Wahl gegen die Entscheidung des Wahlausschusses vorzugehen, bleibt dem OB-Kandidaten der AfD nur der Weg vor das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße – mit einem Antrag auf vorläufige Zulassung zur Wahl. Es geht also um Eilrechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht.
Das Kommunalwahlgesetz in Rheinland-Pfalz sieht diesen Weg zwar eigentlich nicht vor, sondern nur eine Überprüfung nach der Wahl. Aber es gab auch in der Vergangenheit schon Verwaltungsgerichte, die diese Eilanträge trotzdem zugelassen haben, denn: Hier geht es um eine mögliche Verletzung des passiven Wahlrechts! Es wäre deshalb absurd, erst zu wählen mit der Folge, dass die Wahl annulliert und wiederholt werden müsste.