Die EU-Kommission will Gas- und Ölheizungen ab 2040 „vollständig“ abschaffen

vor 17 Tagen

Blog Image
Bildquelle: Apollo News

Robert Habeck wollte mit dem Heizungsgesetz vorschreiben, wie hoch der Anteil erneuerbarer Brennstoffe bei Heizungen sein muss. Das Gesetz scheiterte, doch die EU-Kommission verfolgt ähnliche Ziele: Hier lautet die Zielmarke für den Austausch von Heizkesseln nicht 2024, sondern 2040. Die Gebäudeenergie-Richtlinie der EU sieht vor, dass eine „vollständige Abschaffung“ von Heizkesseln mit fossilen Brennstoffen bis 2040 erfolgt sein soll.

Am 30. Juni veröffentlichte die EU-Kommission ein Dokument mit Hinweisen, wie die Vorschrift praktisch umgesetzt werden kann. Fossile Brennstoffe werden definiert als „nicht erneuerbare kohlenstoffbasierte Energiequellen wie feste Brennstoffe, Erdgas und Erdöl“. Ein Heizkessel wird dann als mit fossilen Brennstoffen betrieben bewertet, wenn er im Stichjahr 2040 mit fossilen Brennstoffen betrieben wird. Ziel der EU-Kommission ist es, auch die Heizkessel in bestehenden Gebäuden auszutauschen.

Um die Heizkessel auszutauschen, werden zwei Maßnahmen vorgeschlagen. Zum einen sollen Heizkessel vollständig ausgetauscht und durch Wärmepumpen, Solarthermie oder Fernwärme ersetzt werden. Andererseits kann der Brennstoff im Heizkessel durch erneuerbare Brennstoffe ausgetauscht werden. Als erneuerbare Brennstoffe gelten laut der Verordnung flüssige Biobrennstoffe und Biokraftstoffe.

Die EU-Mitgliedstaaten sind auch berechtigt, nationale Verbote zu erlassen, was die Nutzung von Kraftstoffen angeht oder einen bestimmten Prozentsatz an erneuerbaren Energien festzulegen, der in Heizkesseln verwendet werden muss. Der Austausch von Heizkesseln kann entweder eine Einzelmaßnahme sein oder eine begleitende Maßnahme im Rahmen der Dekarbonisierung des Gasnetzes.

Bei neu zu bauenden Gebäuden dürfen ab 2030 keine fossilen Brennstoffe mehr zum Heizen verwendet werden. Die Gebäuderichtlinie sieht auch vor, dass bis 2029 alle neu zu bauenden Wohngebäude mit Solaranlagen ausgestattet werden müssen. Bereits existierende öffentliche Gebäude sollen, je nach Größe, in einem Zeitrahmen von 2027 bis 2030 mit Solaranlagen ausgestattet werden. Ziel all dieser und weiterer Maßnahmen ist es, dass der gesamte Gebäudesektor bis 2050 CO₂-neutral wird.

Publisher Logo

Dieser Artikel ist von Apollo News

Klicke den folgenden Button, um den Artikel auf der Website von Apollo News zu lesen.

Weitere Artikel