Die Spur führt zu Linksextremisten: Trusted Flagger „REspect“ will NIUS von Terroristen-Anwalt einschüchtern lassen

vor 6 Monaten

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Bildquelle: NiUS

Der erste von der Bundesregierung zugelassene Trusted Flagger, die Meldestelle „REespect“, lässt sich von einem Antifa-Anwalt presserechtlich vertreten. Der Anwalt, Björn Elberling, ist laut Eigenbeschreibung in antifaschistischen Initiativen aktiv, verbreitet Verlautbarungen eines vom Verfassungsschutz beobachteten linksextremen Vereins und fordert die Freilassung linksextremer Gewalttäter. Nun versucht die Meldestelle, auch NIUS von Elberling einschüchtern zu lassen.

„REspect“-Anwalt Elberling arbeitet im Straf- und im Presserecht. Als Strafrechtler vertrat er unter anderem die Linksterroristin Lina E., die 2023 zu fünf Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde (das Urteil ist noch nicht rechtskräftig). Dies geht aus Beiträgen von Elberling auf der Plattform X aus den Jahren 2020 und 2021 hervor:

Als Presserechtler betreibt Elberling gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Alexander Hoffmann in Kiel die Kanzlei „Presserecht Bundesweit“. Laut dem Webauftritt der Kanzlei sind beide Anwälte „seit vielen Jahren aktiv in der außerparlamentarischen Linken, insbesondere in antifaschistischen Initiativen.“

Der Internet-Auftritt von „Presserecht Bundesweit“

In der Beschreibung der Kanzlei heißt es: „Zu unseren MandantInnen gehören GewerkschafterInnen, aktive AntifaschistInnen, politische Zeitschriften und Verlage, und andere politisch und zivilgesellschaftlich Aktive.“ Auch auf der Plattform X präsentiert sich Elberling als Fan der Antifa: „Loving Antifa“, schreibt er dort, mit einem Herz-Emoji versehen.

Elberlings Selbstbeschreibung auf X.

Auf X zeigt Elberling offen seine Nähe zu linksextremen Gruppierungen, teilt Botschaften der Antifa. So verbreitete er etwa einen Beitrag des linksextremen Vereins Rote Hilfe e.V.:

Die Rote Hilfe wird vom Verfassungsschutz beobachtet. Im Verfassungsschutzbericht 2023 heißt es: „Insbesondere Sicherheitsbehörden werden von der RH diskreditiert und der Eindruck eines ‚Polizei- und Willkürstaates‘ erweckt. So wird beispielsweise die Polizei stets als ‚gewalttätig‘ und ‚rassistisch‘ diffamiert.“ Im Verfassungsschutzbericht wird auch die Rolle der Roten Hilfe im Prozess gegen die linksextreme kriminelle Vereinigung um Lina E. thematisiert. So habe die Rote Hilfe versucht, „das große öffentliche und mediale Interesse für die Diskreditierung des Rechtsstaates zu nutzen“.

Auszug aus dem Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz 2023.

Auch bei einem weiteren Fall linksextremer Gewalt thematisiert der Verfassungsschutz die Rolle der Roten Hilfe (RH): „In Bezug auf die Angriffe beim ‚Tag der Ehre‘ in Budapest (Ungarn) ruft die RH zur Solidarität mit den linksextremistischen Gewalttätern auf, die sie als ‚Aktivist*innen‘ verharmlost.“

Der Hintergrund: Im Februar 2023 hatte eine Gruppe deutscher Linksextremer in Budapest mit Schlagstöcken und Hämmern auf Personen eingeprügelt, die aus der Neonazi-Szene stammten. Zu den linksextremen Schlägern gehört auch der 23-jährige Simeon T., der in diesem Jahr nach Ungarn ausgeliefert wurde und sich heute „Maja“ nennt.

Mit „Maja“ zeigt Trusted-Flagger-Anwalt Elberling sich auf X solidarisch. In zahlreichen Retweets fordert er dessen Freilassung sowie die seiner Mitstreiter.

„Free Maja“ – die Parole fordert Freiheit für eine Person, die einen brutalen linksextremen Angriff verübt haben soll.

Auch für eine Person namens Hanna, die an den linksextremen Angriffen beteiligt gewesen sein soll, fordert Elberling Freiheit.

Auch die Linksextremistin Ilaria war an den Angriffen in Budapest beteiligt. Der Post, den Elberling teilt, fordert jedoch sogar „für alle verfolgten Antifas“ den Verzicht auf Strafverfolgung.

Neben seiner Tätigkeit für „Presserecht Bundesweit“ taucht Elberling auch als Anwalt der Leipziger „Kanzlei Eisenbahnstraße“ auf. Die Eisenbahnstraße in Leipzig gilt als Kriminalitätsschwerpunkt in Leipzig. Bereits 2018 ist sie zur Waffenverbotszone deklariert worden. Dort fanden schon Banden-Kämpfe statt, es gab tödliche Schüsse, im Mai dieses Jahres spielte sich dort eine Macheten-Schlacht ab.

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Die „Kanzlei Eisenbahnstraße“ hat sich laut eigener Auskunft „bewusst dazu entschieden“, die Kanzlei „in unmittelbarer Nähe zur Eisenbahnstraße zu errichten“. Die Straße bezeichnet die Kanzlei als „vermeintlichen Kriminalitäts-Hotspot“, in dem „Racial-Profiling“-Kontrollen stattfänden und „von Seiten der Behörden gegen die im Stadtteil lebenden Menschen vorgegangen“ würde. Die sächsische Regierung versuche, „Rechte von Geflüchteten massiv einzuschränken“, das Migrationsrecht bezeichnet die Kanzlei als „Instrument, um rassistische gesellschaftliche Vorstellungen umzusetzen“, staatlichen Akteuren wirft sie vor, eine „Gefahr“ für all jene darzustellen, „die nicht als Teil der Mehrheitsgesellschaft angesehen werden“.

Auch Elberlings Kanzlei-Kollegen fallen durch Antifa-Nähe auf. So trat etwa Anwältin Kristin Pietrzyk als Referentin bei der „Veranstaltung zum Jahrestag des Indymedia-Verbots“ der Antifa Nordost auf. Maik Elster, ebenfalls Anwalt der „Kanzlei Eisenbahnstraße“, vertritt die in Ungarn angeklagte „Maja T.“ und schreibt über sich selbst auf X: „Eigentlich zu zurückhaltend bei dem ganzen Wahnsinn ...“ Alexander Hoffmann, mit dem Elberling sowohl in der „Kanzlei Eisenbahnstraße“ als auch bei „Presserecht Bundesweit“ zusammenarbeitet, schreibt regelmäßig Gastbeiträge für das Antifaschistische Infoblatt und das Antifa-Magazin Der rechte Rand. Auf X beschreibt sich Hoffman so: „Immer ein bisschen zu laut, zu aggressiv und sehr parteilich.“ Elberling selbst verfasste 2014 für das Antifa-Magazin Lotta einen Beitrag zum Thema „Der § 130 StGB – Was ist eigentlich Volksverhetzung?“

Nun versuchte die Meldestelle „REspect“, die seit Oktober von der Bundesnetzagentur als Trusted Flagger zugelassen ist, NIUS mithilfe von Elberlings Kanzlei einzuschüchtern. NIUS hatte mehrere Presseanfragen an „REspect“ gerichtet. Die Anfragen beantwortete nicht die Meldestelle, sondern Elberling, der mit Unterlassungsbegehren drohte.

Dazu passt, dass Elberlings Kanzlei „Presserecht Bundesweit“ auf ihrer Website damit wirbt, die „Abwehr von Veröffentlichungen“ juristisch durchzusetzen. Als Erstes kommen Elberling dabei bedrohte „AntifaschistInnen“ in den Sinn.

Screenshot der Kanzlei

Die Meldestelle „REspect“, geleitet von Ahmed Gaafar, wird durch Steuergeld finanziert. Im Bund fließen die Gelder über das Förderprogramm „Demokratie leben“ des Familienministeriums, außerdem kommen Gelder aus Baden-Württemberg und Bayern. Das Bundesfamilienministerium erklärt gegenüber NIUS, ihm lägen „keine Erkenntnisse“ zu der Angelegenheit vor: „Wir bitten darüber hinaus um Verständnis, dass wir politische Äußerungen von Einzelpersonen auf Social-Media-Kanälen nicht kommentieren. Grundsätzlich haben alle geförderten Träger eine Sorgfaltspflicht im Hinblick auf die freiheitliche demokratische Grundordnung, die im Rahmen des Zuwendungsbescheids dargelegt ist. Darin werden die Zuwendungsempfänger darauf hingewiesen, dass eine Unterstützung extremistischer Strukturen durch die Gewährung materieller oder immaterieller Leistungen auszuschließen ist.“

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg erklärt auf NIUS-Anfrage ebenfalls, ihm lägen „keine Erkenntnisse“ vor. Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales verweist an die Meldestelle, die sich bis Redaktionsschluss allerdings nicht äußert, ebenso wie der Anwalt selbst. Das Bundeswirtschaftsministerium verweist an das Ministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), mit dem es gemeinsam für die Bundesnetzagentur zuständig ist. Das BMDV antwortet auf die Frage, ob die Wahl eines Antifa-Anwalts durch „REspect“ zu einer Überprüfung der Zulassung als Trusted Flagger führt, dass allein die Bundesnetzagentur zuständig sei. Diese wiederum zitiert auf Anfrage nur die Zulassungskriterien für Trusted Flagger und schreibt: „Bei Fragen zur anwaltlichen Vertretung wenden Sie sich bitte direkt an den zertifizierten Trusted Flagger.“

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