Die tiefreligiösen Posts von München-Attentäter Farhad N.: „Oh Allah, beschütze uns immer“

vor 7 Monaten

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Bildquelle: Apollo News

Farhad N., der 24-jährige Afghane, der am Donnerstag mit seinem Auto in eine Verdi-Demonstration gefahren ist, hatte eine „islamistische Tatmotivation“. Das bestätigte die Staatsanwältin Gabriele Tilmann, die bei der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) arbeitet, auf einer Pressekonferenz am Freitag. Weiter führte sie aus, dass Farhad auf seinen Social Media-Konten immer wieder religiöse Inhalte postete (Apollo News berichtete). Sein TikTok- und Instagram-Konto wurden gelöscht, doch es gibt noch Beispiele für seine Posts.

Wie Bild berichtet, postete Farhad N. nicht einmal 24 Stunden vor der Tat ein persisch-sprachiges Video, in dem es um den Tod von Muslimen geht. Farhad liegt in dem Video auf einer grünen Wiese. Gemäß einer Übersetzung, die der Zeitung vorliegt, heißt es in dem Video: „Wenn sich die Qual dem Verstorbenen aus irgendeiner Richtung nähert, stehen seine Gebete von oben Wache und erklären, dass es nicht erlaubt ist, aus dieser Richtung zu kommen.“

Weiter heißt es in dem Video: „Allah sagte: ‚Wenn ein gläubiger, frommer oder fleißiger Diener ins Grab gelegt wird, wird ein Gebet über seinem Kopf gesprochen.‘“ Der Afghane selbst postete zu dem Video in einem Textbeitrag folgende Worte: „Oh Allah, beschütze uns immer.“ Wie Nius berichtet, folgten dem Afghanen auf TikTok 33.000 Menschen, auf Instagram sind es 68.000 Menschen.

Der Afghane postete Videos von sich beim Sport. Dabei dankte er für seinen sportlichen Fortschritt „Allah, dem Größten“. Er verwendete auch das Emoji der Kaaba, dem muslimischen Heiligtum, und das Handsymbol mit ausgestrecktem Zeigefinger, das in diesem Kontext als Tawhid-Finger verwendet worden sein könnte, der auch von Islamisten verwendet wird. Er war Bodybuilder und nahm auch an Wettkämpfen teil. Zum Beispiel gewann er die bayerische Meisterschaft und nahm an deutschen Meisterschaften teil.

Wie Nius weiter berichtet, folgte der 24-jährige Afghane den Accounts „muslim_ummah91“ und „german_dawah1“. „muslim_ummah91“ hat 25.000 Follower. Der Account gibt an, Privatnachrichten von Frauen nicht zu beantworten. „german_dawah1“ hat auf Instagram 248.000 Follower. Auf TikTok tritt der Account unter dem Namen „german dawah“ auf und hat über 615.000 Follower.

Der Account „german dawah“ postet Videos von Privatpersonen, wie sie Koransuren auf Arabisch aufsagen, mit deutscher Übersetzung der Suren. Am Mittwoch, einen Tag vor dem Anschlag, postete der Account auf Instagram und TikTok ein Video, in dem Sure Al Fath, die Koransure 48, Vers 29. In dem Vers heißt es laut deutscher Übersetzung des Accounts: „Und diejenigen, die mit ihm sind, sind den Ungläubigen gegenüber hart, zueinander aber barmherzig“.

Am 10. Dezember 2024 wurde ein Video von einem kleinen Mädchen gepostet, das schätzungsweise sechs oder sieben Jahre alt ist und ein Kopftuch trägt. Sie rezitiert die Verse 84 bis 87 aus der Sure 23. Die Sure lautet: „Sag, wem gehört die Erde und wer auf ihr ist, wenn ihr es wisst? Sie werden sagen: ,Alles gehört Allah.’ Bedenkt ihr es denn nicht? Sag: Wer ist der Herr der sieben Himmel und der Herr des gewaltigen Thrones? sie werden sagen: ,Alles gehört Allah.’ Wollt ihr denn nicht gottesfürchtig sein?“ Von ihr wurden in den letzten zwei Monaten öfter Videos gepostet.

Am 08. Juli wurde ein Video mit der Zeichnung einer vollverschleierten Frau gepostet und dazu die Sure 33, Vers 33 vorgetragen: „Haltet euch in euren Häusern auf und stellt euch nicht zur Schau wie in der Zeit der früheren Unwissenheit. Verrichtet das Gebet und entrichtet die Abgabe und gehorcht Allah und seinem Gesandten. Allah will gewiss nur den Makel von euch entfernen, ihr Angehörigen des Hauses, und euch völlig rein machen.“

Farhad N. kam 2016 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling aus Afghanistan über Italien nach Deutschland. Er wurde 2001 in Kabul geboren. 2017 stellte er einen Asylantrag, der jedoch abgelehnt wurde. Wie der Tagesspiegel berichtet, klagte der Afghane jedoch dagegen. Der Prozess zog sich bis 2020. Im Dezember 2020 erhielt die Stadt München dann die Mitteilung, dass Farhad ausreisepflichtig sei.

In der Zwischenzeit hatte er jedoch eine Duldung vom BAMF bekommen. Nachdem die auf zwei Jahre angelegte Duldung auslief, blieb er einfach in Deutschland. Im Oktober 2021 erhielt der Mann dann eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, die bis Oktober 2023 galt. Zuletzt wurde die Arbeitserlaubnis bis zum 22. April 2025 verlängert.

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