Diese Grafik erklärt, wie eng der Trusted Flagger HateAid und linke Parteien miteinander verstrickt sind

vor etwa 7 Stunden

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Bildquelle: NiUS

Die Mehrheit der Deutschen hat konservativ bis rechts gewählt, und dennoch zeichnet sich in den ersten Wochen der neuen schwarz-roten Koalition ab, dass linke Politik keineswegs vorbei ist, wie Bundeskanzler Friedrich Merz noch als Wahlkämpfer versprochen hatte. Eine zentrale Rolle im Kampf um die Deutungshoheit nimmt der NGO-Komplex ein, ein Geflecht staatlich geförderter Organisationen, die den Meinungskorridor nach links verschieben. Eine der wichtigsten steuerfinanzierten Organisationen in Deutschland ist die gemeinnützige HateAid GmbH.

Über 5 Millionen Euro flossen seit der Gründung von HateAid im Jahr 2018 aus dem Familien- und dem Justizministerium an die Organisation. NIUS beleuchtet das Konstrukt hinter HateAid und zeigt, welche Abhängigkeiten und Einflussmöglichkeiten daraus erwachsen. Einen ersten Überblick liefert diese Grafik:

Auch bei NIUS Live war HateAid am Montagmorgen Thema. NIUS-Chefreporterin Pauline Voss erklärte das Geflecht zwischen HateAid und Regierung:

Im Juni wurde HateAid – im Rahmen des europäischen „Digital Services Act“, kurz: DSA – zum zweiten Trusted Flagger ernannt, zum „vertrauenswürdigen Hinweisgeber“ also. Das bedeutet: Wenn HateAid eine Aussage in sozialen Netzwerken bei den Betreiber-Plattformen wie X, TikTok, Facebook oder Instagram meldet, muss die Plattform diese Meldung priorisieren und schnellstmöglich eine Entscheidung darüber treffen, ob der gemeldete Beitrag weiter angezeigt werden soll – ein enormer Machtzuwachs für die Organisation also.

Über die Zulassung als Trusted Flagger entscheidet die Bundesnetzagentur, geleitet vom grünen Habeck-Vertrauten Klaus Müller.

Kritiker monieren, dass hierbei die Gefahr eines sogenannten Overblockings besteht, dass also Inhalte vorsichtshalber entfernt werden, weil die Plattformen juristische Konsequenzen fürchten. Der aktuelle Bericht des DSA-Beirats der Bundesnetzagentur scheint die Befürchtung nun zu bestätigen.

Darin werden die Beschwerden gelistet, die die Bundesnetzagentur seit der Zulassung der Meldestelle „REspect“ zum ersten Trusted Flagger im Oktober erreichten. Demnach sind 1.400 Beschwerden wegen mutmaßlicher Verstöße gegen den DSA eingegangen, die inhaltlich vor allem drei Themenbereiche betreffen: Die Plattformen begründeten nicht hinreichend, warum sie bestimmte Accounts und Inhalte beschränken, zudem seien die Meldewege nicht benutzerfreundlich genug und schließlich lieferten die Plattformen auch keine ausreichenden Begründungen dafür, warum sie Inhalte entfernen bzw. nicht entfernen.

Das heißt: Viele Nutzer beschweren sich, weil ihre Beiträge beschränkt oder entfernt werden, ohne hierfür eine Erklärung zu bekommen. Dies deutet auf ebenjene Zensur hin, vor der Beobachter im Zusammenhang mit dem DSA warnen.

Brisant zudem: Für die Umsetzung des DSA in Deutschland ist die Bundesnetzagentur zuständig, die zu diesem Zweck einen Beirat einberufen hat, der die Behörde unabhängig beraten soll. In diesem Beirat sitzt Josephine Ballon, eine der Geschäftsführerinnen von HateAid. Nun wurde ausgerechnet HateAid als zweiter Trusted Flagger zugelassen.

HateAid-Geschäftsführerin Josephine Ballon.

Zweifel an der Eignung von HateAid als Hüter der Redefreiheit im Netz kommen auch angesichts eines Beschlusses des Landgerichts Berlin auf (das Urteil ist noch nicht rechtskräftig). HateAid hatte versucht, Teile der kritischen Berichterstattung von NIUS verbieten zu lassen. Das Gericht befand jedoch, ein Verbot sei ein unzulässiger Eingriff in die Meinungs- und Pressefreiheit. Der Fall offenbart, dass es HateAid an ebenjener Kompetenz mangelt, die für einen Trusted Flagger zentral ist: der Fähigkeit, zulässige von rechtswidrigen Aussagen zu unterscheiden.

Doch es gibt weitere Gründe, die die Ernennung von HateAid fragwürdig aussehen lassen. Die Organisation erscheint bei genauerem Hinsehen deutlich weniger parteipolitisch neutral, als sie sich gibt. Die HateAid-Mitarbeiterin Jenny Brunner, zuständig für Campaigning und Öffentlichkeitsarbeit, ist Grünen-Ratsmitglied in Dortmund, bewarb sich erfolglos um einen Sitz im Landtag von Nordrhein-Westfalen.

HateAid kämpft seit Jahren gemeinsam mit Politikern gegen Äußerungsdelikte. Auffällig: Vor allem linke Politiker werden unterstützt. So übernahm HateAid etwa die Prozesskosten für die Grünen-Politikerin Renate Künast, auch noch im Jahr 2022, als das Familienministerium bereits von der Grünen Lisa Paus geleitet wurde und über 600.000 Euro Förderungen an HateAid ausschüttete. Künast sitzt mittlerweile im Beirat von HateAid.

Künast auf der Website von HateAid.

Auch der Fall von Robert Habeck wirft Fragen auf. HateAid „unterstützte“ den grünen Wirtschaftsminister bei E-Mails, die in dessen Bundestagsbüro eingingen. NIUS berichtete darüber in der vergangenen Woche exklusiv. Unklar bleibt, worin diese „Unterstützung“ bestand. Laut Bundesregierung soll es sich zumindest nicht um Rechtsdienstleistungen gehandelt haben. Brisant ist diese Hilfe vor allem deshalb, weil sie unentgeltlich erfolgte. Der Minister nahm also kostenlose Dienste von einer Organisation in Anspruch, die seine Parteikollegin Paus großzügig förderte.

HateAid wurde aus dem Umfeld des linken Kampagnenvereins Campact gegründet. Der Verein organisiert seit Jahren Kampagnen „gegen Rechts“ und Petitionen gegen die AfD, im letzten Jahr spendete der Verein im Wahlkampf Hunderttausende an Grüne, SPD und Linke.

Campact e.V. ist Hauptgesellschafter von HateAid, hält 50 Prozent der Anteile an der Organisation. Weitere 25 Prozent besitzt HateAid-Geschäftsführerin Anna-Lena von Hodenberg, die zunächst für Campact tätig war, dort Kampagnen gegen Rechtspopulismus und Rassismus organisierte, bevor sie 2018 HateAid mitgründete. Als Ziel der Arbeit von HateAid rief von Hodenberg 2024 gegenüber dem Deutschlandfunk aus, man dürfe „den Rechten nicht das Netz überlassen“.

Campact e.V. selbst erhält keine Steuermittel. Doch neben der Millionen-Förderung von HateAid profitiert auch die zur Campact-Gruppe gehörende „Demokratie-Stiftung Campact“ von Steuervorteilen – darum ist es nun laut einer Entscheidung des Landgerichts Berlin zulässig, von der „staatlich finanzierten Gruppe Campact“ zu sprechen. Campact hatte versucht, dem AfD-Bundestagsabgeordneten Peter Felser die Aussage zu untersagen, die Campact-Gruppe sei „vermutlich staatlich finanziert“. Die Junge Freiheit hatte exklusiv über das Urteil berichtet.

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