
Als Reaktion auf die Zollpolitik von US-Präsident Donald Trump laufen in Brüssel intensive Beratungen über mögliche Gegenmaßnahmen. Eine der diskutierten Optionen: die Einführung einer Digitalsteuer, die insbesondere die großen amerikanischen Technologiekonzerne treffen soll.
Diese Internetgiganten erzielen auf dem europäischen Binnenmarkt erhebliche Umsätze. Insgesamt exportieren US-Unternehmen Dienstleistungen im Wert von rund 100 Milliarden Euro mehr in die EU, als sie aus Europa importieren. Die EU-Bürokraten sehen hierin wohl eine Rechtfertigung, Geld abzugreifen.
Noch ist offen, auf welcher Basis die Steuer letztlich erhoben werden könnte. In der Diskussion stehen unterschiedliche Ansätze – etwa eine Besteuerung des Gesamtumsatzes der Unternehmen, die wirtschaftliche Auswirkung der Nutzerzahlen oder auch die Besteuerung von Werbeeinnahmen.
Die Forderung, Digitalkonzerne steuerlich stärker in die Pflicht zu nehmen, ist keineswegs neu. Bereits vor über einem Jahrzehnt hatte die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) darauf hingewiesen, dass das bestehende Steuerrecht global agierenden Unternehmen mit digitalen Geschäftsmodellen zu viele Schlupflöcher eröffnet.
Die Diskussion um die Einführung einer Digitalsteuer bleibt hoch umstritten. Kritiker stellen die Frage, ob die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen überhaupt die rechtliche Befugnis besitzt, eine solche Drohung umzusetzen. Denn das Steuererhebungsrecht liegt traditionell bei den Mitgliedstaaten – die Europäische Union selbst hat keinerlei eigenständiges Mandat, Steuern zu erheben.
Würde die Kommission dennoch eigenmächtig eine Digitalabgabe einführen, käme dies einem Eingriff in die Souveränität der Nationalstaaten gleich. Ob Brüssel tatsächlich diesen Schritt wagt, bleibt abzuwarten.
Hinzu kommt ein weiteres Problem: Die Einführung einer Digitalsteuer könnte eine doppelte steuerliche Belastung nach sich ziehen. Unternehmen müssten womöglich in mehreren Ländern für denselben Umsatz Steuern entrichten. Ob ein solcher Ansatz überhaupt rechtlich vereinbar wäre, erscheint daher mehr als fraglich. Eine weitere Problematik besteht darin, dass auch die eigenen heimischen, europäischen Digitalkonzerne – insbesondere Start-ups im Bereich Künstliche Intelligenz und Internet of Things – durch die Digitalsteuer belastet werden könnten.
Vornehmlich Länder wie Irland, Luxemburg, Schweden und Dänemark profitieren von niedrigen Unternehmenssteuern und der Ansiedlung großer Digitalunternehmen, aber auch dem Aufschwung von Neugründern. Sie befürchten erhebliche wirtschaftliche Nachteile und haben bereits in der Vergangenheit die Einführung einer Digitalsteuer blockiert.
Es besteht das reale Risiko, dass durch die Einführung einer Digitalsteuer der eigene technologische Fortschritt ausgebremst wird.