
Am Freitagmorgen wurden 81 Straftäter und als Gefährder eingestufte Personen mit einem Charterflug von Qatar Airways von Leipzig nach Afghanistan abgeschoben. Nach langen Verhandlungen zwischen der deutschen Regierung und den Machthabern in Afghanistan soll diese Gruppe den Auftakt für künftig regelmäßige Abschiebungen bilden. Friedrich Merz (CDU) weist weiterhin offiziell zurück, dass Deutschland als Gegenleistung für die Rückführungen das Taliban-Regime anerkennt. Am Freitag erklärte er: „Eine diplomatische Anerkennung des Taliban-Regimes steht überhaupt nicht zur Debatte.“
Ob tatsächlich in größerem Umfang nach Afghanistan abgeschoben wird und ob diese Rückführungen nachhaltig sind, wird sich jedoch noch zeigen. Am Freitag wurden zunächst afghanische Staatsangehörige abgeschoben, die wegen Straftaten verurteilt wurden. Ursprünglich standen für den ersten Abschiebeflug unter der aktuellen Bundesregierung sogar 100 Personen auf der Liste. Aufgrund von Schwierigkeiten bei der Abgleichung der Fingerabdrücke und der eindeutigen Identifizierung konnten jedoch nicht alle Fälle abschließend bearbeitet werden, wie der Focus berichtet.
Laut dem Sprecher Abdul Qahar Balkhi stellte die konsularische Abteilung des afghanischen Außenministeriums am Ende nur für 81 Personen Reisedokumente gemäß den geltenden Rechtsvorschriften aus. Zusätzlich haben nun auch deutsche Flüchtlingsorganisationen juristische Schritte eingeleitet, um die Abschiebungen zu stoppen. Die in Kabul gelandeten Afghanen haben unterschiedlich auf ihre Rückkehr reagiert.
Einige erklärten vor Journalisten, sie seien erleichtert, Deutschland verlassen zu haben und wollten in Afghanistan einen Neuanfang wagen, so der Focus. Andere hingegen kündigten an, dass sie versuchen werden, erneut nach Deutschland einzureisen. Mit an Bord des Abschiebeflugs waren auch deutsche Polizeikräfte, die Akten zu den abgeschobenen Straftätern mitführten und diese vor Ort den afghanischen Behörden übergeben haben. Der afghanische Vertreter Abdulmutalib Haqqani kündigte an, dass die Verfahren nach Überprüfung der Dokumente gemäß dem islamischen Scharia-Recht entschieden würden.