
Des Bundesamtes für Verfassungsschutz nimmt die Hochstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ zurück – das teilte der Rechtsanwalt Christian Conrad von der Kanzlei Höcker, der die AfD vertritt, bei X mit.
Die AfD hatte mit einem Eilantrag gegen die Einstufung der Behörde geklagt. Daraufhin teilte das BfV mit: „Die Antragsgegnerin wird die AfD bis zum Ergehen der Entscheidung der beschließenden Kammer in diesem Eilverfahren dementsprechend nicht öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung bezeichnen.“ Auch die entsprechende Pressemitteilung werde von der Webseite des Verfassungsschutzes entfernt.
Gleich mehr bei NIUS.