
Fast ein Drittel der Abgeordneten, die kommende Woche für die Schuldenpläne von Union und SPD stimmen sollen, wird im neuen Bundestag nicht mehr vertreten sein. Laut Nius betrifft dies insgesamt 148 Abgeordnete der SPD und Grünen.
Innerhalb einer Woche wollen die Parteien im alten Bundestag ein 500 Milliarden Euro starkes Sondervermögen für Infrastruktur sowie eine Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben durchsetzen. Für die Mehrheit im alten Bundestag sind 489 der 733 Stimmen erforderlich.
Union und SPD, die derzeit Koalitionsverhandlungen führen, wollen das Vorhaben noch im alten Bundestag auf den Weg bringen. Der Grund: Um das Sondervermögen sowie die Aufweichung der Schuldenbremse umzusetzen, benötigen sie eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag. Diese Mehrheit ist im neuen Bundestag mit der Sperrminorität von AfD und Linken nahezu unerreichbar.
Dass die CDU, CSU und SPD für die Schuldenpläne stimmen, bringt die nötige Mehrheit noch nicht. Selbst mit voller Zustimmung dieser Parteien kämen sie nur auf 403 Stimmen. Eine Unterstützung der Grünen ist daher entscheidend, um die Zweidrittelmehrheit zu erreichen – mit ihren Stimmen käme man auf insgesamt 520 der benötigten 489 Stimmen.
Viele der Abgeordneten, die über die nötigen Stimmen entscheiden sollen, im kommenden Bundestag nicht mehr vertreten sein werden. Von den 148 betroffenen Abgeordneten, die noch im alten Bundestag sitzen, entfallen 102 auf die SPD und 46 auf die Grünen. Für sie gibt es keine Konsequenzen, wenn sie bei der entscheidenden Abstimmung nicht zustimmen oder gar nicht erst erscheinen.
Obwohl bei einer Zustimmung aller Abgeordneten von CDU, CSU, SPD und Grünen 520 Stimmen erreicht würden – also die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit – bleibt der Vorsprung dennoch dünn: Der Puffer beträgt lediglich 31 Stimmen.
Wenn die Scharz-Rot den engen Zeitplanung einhält, könnte der Bundesrat am Freitag, den 21. März, abschließend über die Verfassungsänderung entscheiden – noch bevor der neu gewählte Bundestag sich am 25. März konstituiert.