Neue Vorgänge im Fall „Shlomo Finkelstein“ – inhaftierter Streamer ruft US-Regierung um Hilfe

vor etwa 2 Monaten

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Bildquelle: Apollo News

Im Falle des Netzaktivisten und YouTubers „Shlomo Finkelstein“ gibt es neue Entwicklungen. Shlomo Finkelstein alias Aaron P. ist ein rechter, vor allem islam- und migrationskritischer Streamer, der seit rund sieben Monaten in Haft sitzt – letztendlich, weil er eine Frist versäumte und eine geringe Geldstrafe verspätet zahlte.

Der Streamer und YouTuber wurde im Dezember 2020 wegen Volksverhetzung, Verbreitens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und der Beschimpfung von Bekenntnissen und Religionsgemeinschaften zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr – ausgesetzt zur Bewährung – verurteilt. Weil er unter anderem eine geringe Geldstrafe verspätet zahlte, wurde die Strafe letztlich doch vollstreckt (mehr dazu hier). Mit bemerkenswert hohem Aufwand observierten und verfolgten die Behörden den jungen Mann: Sein Umfeld wurde über Monate abgehört (Lesen Sie hier mehr), er selbst wurde lange beschattet und am Ende von über einem Dutzend Beamten auf der Straße verhaftet (Apollo News berichtete).

Jetzt werden neue Details zu Festnahme und Haft bekannt. P. ist Vater eines kleinen Kindes, um das er sich kümmert. Nach umfassender Observierung wurde er auf offener Straße von über einem Dutzend, teilweise maskierten Beamten festgenommen – bei einem Spaziergang mit seinem kleinen Kind. Dabei hätten die Behörden, zumindest laut seinen Schilderungen, genug andere Möglichkeiten zum Zugriff gehabt – sie entschieden sich demnach bewusst für diese eskalative Vorgehensweise vor den Augen des Kindes.

Auch in der Haft selbst erlebt P. seltsame Vorgänge. Ein Antrag auf sogenannte Halbstrafe, also eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung nach der Hälfte der abgesessenen Zeit, wurde von einer Richterin in Bausch und Bogen abgelehnt. Die Richterin soll sich dabei explizit unter Verweis auf die politische Ausrichtung des Häftlings gegen eine sonst durchaus übliche Verkürzung der Haftzeit ausgesprochen haben. Nicht nur das: Die Richterin erklärte auch offen unter Bezugnahme auf die politischen Ansichten von P., dass sie auch eine sogenannte Zweidrittel-Haft nicht genehmigen werde und er einen solchen Antrag also gar nicht erst stellen brauche.

Vor Gerichten wird ein Antrag auf Haftentlassung nach Verbüßung von zwei Dritteln der Haftzeit in der Regel genehmigt, wenn „dies unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann“. Ein entsprechendes Sicherheitsrisiko stellte der Betroffene jedoch nie dar. Außerdem soll P., zumindest laut Berichten seines Umfelds, sich im Gefängnis ausnahmslos regelkonform verhalten und wohl alle Kriterien erfüllt haben. Sogar zur Teilnahme an einem Deradikalisierungsprogramm erklärte er sich bereit, auch die Haftleitung schätzte ihn offenbar positiv ein.

Einzig und allein ein Gespräch mit dem Verfassungsschutz lehnte P. nach Rücksprache mit seinem Anwalt ab. Wenige Wochen später kam es zu der Anhörung, bei der die offenbar bemerkenswert bestimmte Richterin nicht nur seinen Halbstrafen-Antrag ausschlug, sondern dem Häftling darüber hinaus auch noch verdeutlichte, sie werde zukünftige Anträge ebenfalls ablehnen. Denn: Offenbar läuft schon ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen P. – welches scheinbar erst vor kurzem in Berlin angestoßen wurde, kurz nach dem abgelehnten Gespräch mit dem Verfassungsschutz, schildert er. So wird eine vorzeitige Haftentlassung zum Ding der Unmöglichkeit.

Der Ermittlungsgrund: Auch hier Volksverhetzung. Konkret geht es um einen älteren Post, den der Streamer auf X absetzte. Darin wandte er sich sarkastisch an eine Kritikerin der AfD, die die Partei wegen ihrer Position im Nahostkonflikt nicht mehr wählen wollte. P. schrieb: „Ja Leute, dann viel Spaß dabei zwischen exponentiell wachsenden Zahlen von Mutumbus und Achmeds zerrieben zu werden, liebe Kinder“ – die Verwendung der zwei stereotypischen afrikanischen beziehungsweise muslimischen Namen reichte offenbar für eine erneute Ermittlung aus.

Der Anwalt von P. räumt einer Anklage in dieser Sache sehr geringe Chancen ein – doch das ist erst einmal zweitrangig. Denn der unmittelbare Effekt ist, dass P. aufgrund der neuen Ermittlungen voraussichtlich über seine gesamte Haftzeit im Gefängnis bleiben muss. Außerdem wird anscheinend noch wegen anderer Delikte gegen P. ermittelt: Weil er unter anderem die ehemalige Grünen-Chefin Ricarda Lang als „Pommespanzer“ titulierte, läuft offenbar ein Verfahren wegen Politikerbeleidigung gegen ihn.

Klar ist: Die Behörden scheinen weiter mit maximaler Härte gegen P. zu arbeiten, was angesichts der tatsächlichen Vorwürfe überzogen erscheint – und auch die Justiz urteilt offenbar mit politischem Hintergrund. Schon die Strafverfolgung gegen den rechten Streamer erschien vor allem politisch gewollt. Ein Vorwurf gegen ihn, antisemitische Volksverhetzung, basiert beispielsweise auf der Selbstdarstellung des Streamers als jüdische Karikatur „Shlomo Finkelstein“ – das ist jedoch eine Antwort auf rechtsextreme Antisemiten, die ihn wegen seiner pro-israelischen Haltung attackierten und ihm diesen Namen verpassten. Die Strafverfolgung verkehrte dies ins Gegenteil.

Umfangreich sind die von Staatsanwaltschaft und Gericht erhobenen Vorwürfe: Insgesamt achtmal soll sich der YouTuber laut Urteil durch „die Einblendung einer Koranverbrennung auf einem Grill“, „Szenen, in denen Schweinefleisch auf einem brennenden Koran abgebildet wird“, Sequenzen, in denen „ein brennender Koran mit einer Flüssigkeit – welche Urin darstellen soll – abgelöscht wird“ oder ähnliche Darstellungen strafbar gemacht haben. Außerdem wird ihm die Verwendung von Zeichen verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen – weil er in einem kritischen Kontext in einem seiner Videos ein Bild von Joseph Goebbels inklusive Hakenkreuzbinde zeigte. Dazu kommen jetzt noch die neuen Vorwürfe, die auch ohne Urteil in der Sache bewirken werden, dass P. noch Monate im Gefängnis sitzen wird.

Am Sonntagabend veröffentlichte P., über den Kanal der deutschen Aktivistin Naomi Seibt ein Statement aus der Haft – besser gesagt: einen Hilferuf. In der Aufnahme wendet sich P. direkt an US-Vizepräsident JD Vance und auch Trump und Musk. Vance hatte bei der Münchener Sicherheitskonferenz einen flammenden Appell für die Meinungs- und Redefreiheit in Europa gehalten und die immer autoritäreren Entwicklungen in Deutschland und anderswo angeprangert. Naomi Seibt hat sich als Aktivistin in den USA einen Namen gemacht und hat das Ohr von Milliardär und Trump-Berater Elon Musk.

„Dies ist eine Botschaft aus einem deutschen Gefängnis“, beginnt P., und schildert dann die Vorgänge rund um seine Verhaftung, die übertrieben harten Maßnahmen der Behörden sowie die teils an den Haaren herbeigezogenen Vorwürfe gegen ihn. „Ich sitze jetzt seit sieben Monaten im Gefängnis“, erzählt P. „Mein Sohn hat laufen gelernt, während ich weg bin. Er lernt gerade sprechen. Das Wort, das er noch nicht gelernt hat, ist: Papa.“ Die Rede von Vance habe ihm „Hoffnung“ gegeben, erklärt er, und dankt ihm dafür.

P. sitzt voraussichtlich noch bis August in Haft – weitere Ermittlungen gegen den Ende 20-Jährigen laufen.

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