Urteile gegen Björn Höcke wegen NS-Parole rechtskräftig

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Der Fraktionsvorsitzende der AfD-Thüringen, Björn Höcke, ist rechtskräftig wegen der Verwendung einer NS-Parole verurteilt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte am Donnerstag die Urteile des Landgerichts Halle in Sachsen-Anhalt. Hintergrund waren zwei Vorfälle, bei denen Höcke die verbotene Losung der nationalsozialistischen SA „Alles für Deutschland“ entweder selbst ausgesprochen oder sein Publikum zum Rufen animiert hatte.

Bei der Losung „Alles für Deutschland“ handle es sich nach Ansicht des Gerichts um eine Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, die gemäß Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs strafbar ist.

Das Landgericht Halle hatte den AfD-Politiker für die Parolen zuvor zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt. Dieses Urteil ist jetzt bestätigt. Höcke selbst hatte die Vorwürfe vehement abgestritten.

Im Beschluss des Bundesgerichtshofes heißt es zu der Entscheidung: „Am 29. Mai 2021 verwendete er als Redner auf einer öffentlichen Wahlveranstaltung in Merseburg die Parole ‚Alles für Deutschland‘, obwohl er wusste, dass es sich um eine Parole der Sturmabteilung (SA) der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) handelte und deren öffentliche Verwendung verboten ist“.

„Nachdem deswegen gegen ihn Anklage erhoben und das Hauptverfahren eröffnet worden war, nutzte er am 12. Dezember 2023 als Redner auf einem Stammtisch der AfD in einer Gaststätte in Gera erneut bewusst die Parole. Dabei sagte er die Worte Alles für selbst und forderte die Anwesenden durch Armbewegungen auf, die Parole mit Deutschland zu vervollständigen“, heißt es weiter. „Die bis ins Jahr 1934 auf rund vier Millionen Angehörige angewachsene SA, eine paramilitärische Kampforganisation der NSDAP, hatte sich diese Parole öffentlich und während der Zeit des Nationalsozialismus allgemein bekannt zu eigen gemacht“, schreibt das Gericht dazu weiter.

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