
Der AfD-Politiker Joachim Paul darf weiterhin nicht als Kandidat der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen antreten. Der dortige Wahlausschuss hatte Paul aufgrund von „Zweifeln an seiner Verfassungstreue“ ausgeschlossen. Pauls Eilantrag, doch an der Wahl als Kandidat teilnehmen zu dürfen, ist vom Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße abgelehnt worden.
Begründung des Gerichts: Der AfD-Politiker müsse das nachträgliche Wahlprüfungsverfahren abwarten. Deshalb sei eine vorläufige Zulassung nicht möglich, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.
Paul soll die Wahl am 21. September also abwarten und dann versuchen, seinen Ausschluss anzufechten. Die Verfolgung der subjektiven Rechte Einzelner müsse gegenüber der Notwendigkeit zurücktreten, die Stimmen einer Vielzahl von Bürgern in einer einheitlichen, wirksamen Wahlentscheidung zusammenzufassen, heißt es weiter.
Der Wahlausschluss von Joachim Paul hatte bundesweit Wellen geschlagen. Noch-Oberbürgermeisterin und Ex-SPD-Politikerin Jutta Steinruck leitet auch den Wahlausschuss. In dieser Rolle hatte sie beim Landesverfassungsschutz in Rheinland-Pfalz um eine Art Kurz-Gutachten gebeten, das die Verfassungsfeindlichkeit des AfD-Politikers belegen soll.
Das elfseitige Dokument umfasste 16 Beispiele, welche Thesen Paul in welchen Magazinen vertrete, wen er treffe und zu welchen Medien er Kontakt für akzeptabel halte. Von strafrechtlich relevantem Verhalten ist in dem Dokument nicht die Rede. Ein konkreter Vorwurf lautete etwa, dass Paul einen Bücherbasar veranstaltet habe, bei dem ein Antiquariat „diverse rechte Literatur“ ausgestellt habe.
Paul und sein Anwalt hatten angekündigt, sämtliche rechtlichen Schritte einzuleiten, um eine Teilnahme an der OB-Wahl am 21. September zu ermöglichen.
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