Eilantrag abgewiesen: Joachim Paul (AfD) legt Beschwerde gegen Ausschluss von Ludwigshafener Bürgermeisterwahl ein

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Der AfD-Politiker Joachim Paul darf nicht als Kandidat der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen antreten – das entschied der Wahlausschuss der Stadt. Seinen Eilantrag gegen die Entscheidung lehnte das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße am Montag ab. Gegen die Ablehnung hat Paul am Mittwoch erneut ein Rechtsmittel eingereicht.

Die Aussichten sind wohl nur sehr gering – trotzdem hat Joachim Paul am Oberlandesgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz eine Beschwerde gegen seinen Ausschluss von der Kommunalwahl eingelegt.

Der Wahlausschuss der Stadt Ludwigshafen hatte Anfang August beschlossen, ihn wegen angeblicher Zweifeln an der Verfassungstreue nicht als Kandidat für die Kommunalwahl am 21. September zuzulassen.

Pauls Eilantrag, doch an der Wahl als Kandidat teilnehmen zu dürfen, wurde am Montag vom Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße abgelehnt. Begründung des Gerichts: Der AfD-Politiker müsse das nachträgliche Wahlprüfungsverfahren abwarten. Deshalb sei eine vorläufige Zulassung nicht möglich, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.

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Pauls Anwalt Christian Wirth argumentiert in seiner Beschwerde nun: „Der präventive Ausschluss eines Kandidaten für eine Wahl zum Oberbürgermeister stellt einen Eingriff ins passive Wahlrecht des Kandidaten gem. Art. 28 Abs. 1 S. 2 GG i. V. m. Art. 50, 76 LV Rheinland-Pfalz. Dieser steigt bei einer Anknüpfung an die politische Einstellung und damit verbundene Aktivitäten an und stellt zugleich einen Eingriff ins Demokratieprinzip dar.“

Klicken Sie auf das Bild, um den kompletten Beschluss des Gerichts zu lesen!

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