
Macht der Rechtsstaat beim Kampf gegen die AfD Pause? Die Alternative für Deutschland sieht es so. Die rechte Opposition stellt sich gerne als Opfer etablierter Parteien dar. Manchmal ist sie es wirklich. In Ludwigshafen am Rhein wurde das vornehmste demokratische Recht zu Lasten der AfD beschädigt – das Recht, zu wählen und gewählt zu werden.
Die aktuelle Folge „Kissler Kompakt“ sehen Sie hier:
Der AfD-Kandidat darf nicht zur Oberbürgermeister-Wahl antreten. Weit über die Grenzen der rheinland-pfälzischen Großstadt hinaus zeigt der skandalöse Fall: Eine Demokratie, in der Parteien über die Rechte anderer Parteien entscheiden, bevormundet den Wähler. Eine solche Demokratie hat demokratischen Nachholbedarf.
Joachim Paul will zur Oberbürgermeisterwahl antreten. Amtsinhaberin Steinruck stiess mit ihrer Anfrage beim Verfassungsschutz seinen Ausschluss an.
In Ludwigshafen brachte die scheidende Oberbürgermeisterin den Fall ins Rollen. Sie erkundigte sich beim Landesverfassungsschutz, ob der AfD-Kandidat Joachim Paul über die nötige Verfassungstreue verfüge. Die Oberbürgermeisterin gehörte viele Jahre der SPD an.
Das Mainzer Innenministerium, dem der rheinland-pfälzische Inlandsgeheimdienst unterstellt ist, wird von einem Genossen geleitet. Es war insofern quasi ein sozialdemokratischer Binnenverkehr. Der AfD-Kandidat ist verbeamteter Lehrer – verbeamtet auf Lebenszeit.
Jutta Steinruck ist seit 2018 Oberbürgermeisterin von Ludwigshafen. 2023 trat sie nach 27 Jahren aus der SPD aus, weil sie mit der Entwicklung der Partei nicht zufrieden war.
Dennoch teilte Oberbürgermeisterin Steinruck per Mail von sich aus „Anhaltspunkte für ein Nichtvorliegen der Verfassungstreue des Bewerbers Paul“ mit. Der Verfassungsschutz revanchierte sich innerhalb von elf Tagen. Die Antwort macht sprachlos. Das wie bestellt wirkende Schreiben der Behörde lieferte formal den entscheidenden Baustein, um die AfD aus dem Rennen zu kegeln, den Rechtsstaat zu beugen und die Wähler für unmündig zu erklären.
Faktisch brachte die Mainzer Behörde sechzehn, wie es heißt, „aus Sicht des Verfassungsschutzes relevante offene und gerichtsverwertbaren Erkenntnisse“ zustande. Die 16 Erkenntnisse sind ein gedruckter Witz. Gerichtsverwertbar sind sie höchstens insofern, als die Behörde sich einen Rechtsstreit mit dieser dünnen Datensuppe zutraut. Die entscheidende Frage beantworten die 16 Erkenntnisse nur negativ: Auf dieser Basis lässt sich nicht beweisen, dass der AfD-Kandidat die Verfassung nicht achtet.
Wohl aber belegen die 16 angeblichen Erkenntnisse: Ein solcher Verfassungsschutz delegitimiert sich selbst. Er macht sich lächerlich. Er ist scham- und anspruchslos zugleich in seinem Bemühen, dem Dienstherrn zu gefallen.
Von den 16 angeblichen Erkenntnissen beziehen sich sechs auf Texte des Kandidaten in einem österreichischen Magazin, das der FPÖ nahesteht, der stärksten Partei im Nachbarland. Mal schrieb Paul über Tolkiens Epos „Herr der Ringe“ und ortete bei den Protagonisten einen Kampf für „die Heimat, den Fortbestand ihrer Kultur, eine gerechte Ordnung.“
Mal warnte er vor migrantischer Gewalt in deutschen Großstädten, mal schilderte er die Zustände in einem sozialen Brennpunkt in Ludwigshafen, mal kritisierte er die Mainzer Landesregierung: Diese setze sich nicht genügend dafür ein, dass eine Neuverfilmung der Nibelungensage von Rheinland-Pfalz vermarktet werde. Einmal veranstalte der Kandidat auch einen Bücherbasar mit – hört, hört - „diverser rechter Literatur“. Auch zum „Stolzmonat“ lud Paul ein – und das Wort „Remigration“ verwendete er positiv.
Die 16 angeblichen Erkenntnisse zeigen, in welchem Irrgarten des Unsinns eine Behörde landet, wenn sie ihre Energien auf den Kampf gegen Rechts konzentriert.
Dann werden in schlimmster Überwachungsmanier Akten angelegt über missliebige Politiker. Dann wird Kritik an der Regierung zum Fall für den Geheimdienst. Dann wird die Ablehnung der Massenmigration zur Staatsaffäre. Dann sollen rechte Literatur und nationale Mythen Indizien sein für mangelnde Verfassungstreue – denn darum ging es ja, um nichts anderes: Das „Nichtvorliegen der Verfassungstreue des Kandidaten“ sollte belegt werden.
Der Wahlausschuss in Ludwigshafen nahm den Unsinn nicht nur ernst; nein, er überschritt auch seine Kompetenzen, indem er aus der dünnen Datensuppe einen giftigen Cocktail rührte und den AfD-Kandidaten ausschloss. So monieren es Verfassungsrechtler. Ein Wahlausschuss dürfe keine unliebsamen Kandidaten aussortieren.
Uns aber, den Staatsbürgern und Demokraten, bleibt aus diesem Skandal nur eine Lehre: Die Volksherrschaft liegt bei einer solchen links-aktivistischen Allianz in keinen guten Händen.