
Marla-Svenja Liebich ist Punk. Während sich Linke, die heute längst an den vollen Fleischtöpfen des Systems sitzen, mit Kampfparolen wie „Fuck the System“ und „Macht kaputt was euch kaputt macht“ immer noch in einem gratismutigen Kampf gegen „das System“ wähnen, ist ausgerechnet ein verurteilter Rechtsextremer im Jahr 2025 angetreten, um das aberwitzige System einer übergeschnappten Transpolitik tatsächlich zu „f*cken“.
Der als Sven Liebich einst angeklagte Neonazi hat im Laufe seines Gerichtsverfahrens sein Geschlecht völlig legal und unter Anwendung des von der Ampelregierung durchgesetzten Selbstbestimmungsgesetzes gewechselt und sich nach allen zur Verfügung stehenden Mitteln der Justiz zur Frau namens Marla Svenja Liebich erklärt. Nun ist sie eben da. Seither hält er die Justiz zum Narren und demonstriert bis in die letzten Details die Absurdität eines Gesetzes, das es Menschen erlaubt, abseits der Fakten und nahezu handstreichartig ihr Geschlecht zu wechseln. Zu Tausenden verklagt Liebich zudem nach eigener Aussage gerade Menschen, die ihn – ebenfalls ganz im Sinne dieses Gesetzes jetzt „misgendern“, auch den Chefredakteur dieses Mediums, in diesem Fall allerdings erfolglos, weil erstmalig ein Gericht endlich klargerückt hat, dass die Berichterstattung über solche Fälle erlaubt ist.
Liebich avanciert derweil auf Social Media zum Kult-Star. Hatte Marla-Svenja im Juni dieses Jahres erst läppische 1.800 Follower bei X hat sich die Gefolgschaft in nur zwei Monaten auf 13.000 Follower versiebenfacht, Trend massiv steigend. Um seine Weiblichkeit auch amtlich auf allen Ebenen zu manifestieren, hat Liebich sogar rückwirkend seine eigene Geburtsurkunde ändern lassen, in der nun mit amtlichem Stempel bestätigt wird, dass Sven schon immer Marla Svenja war und auch als solche einst in Merseburg geboren worden sei.
Jedem, der nun behauptet, er habe das Geschlecht mit Hilfe des Selbstbestimmungsgesetzes geändert lässt er mitteilen, das stimme nicht, er sei schon als Mädchen geboren, und genau genommen sagt seine Geburtsurkunde nun dank dieses Gesetzes auch genau das aus. Mehr „Fuck the System“ ist kaum denkbar.
Während nun Marla-Svenja auf X seine Fingernägel lackiert, im Tigerlilly-Look mit Hut und Schnurrbart Modetipps verbreitet und mit Merchandise Artikeln langsam an seinem Status als Feministin arbeitet, hyperventiliert das Juste Milieu linker Ideologen medial auf allen Kanälen, da nun auch dem letzten bewusst geworden ist, dass Marla Svenja nach der Verurteilung gedenkt, in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz die Haft selbstverständlich im Frauengefängnis anzutreten. Ja, wo denn sonst?
„Missbräuchliche Geschlechtsänderung - Reine Provokation“ hatte die linksintensive taz im Januar 2025 noch gerufen und ihren Lesern und sicher auch den non-binären Leser*innen versichert: „In den Frauenknast kommt Liebich deshalb nicht unbedingt.“ Heute erweist sich der Strohhalm, an den sich die Taz damals klammerte, wenig überraschend als falsch.
„Wird das neue Recht auf Selbstbestimmung zweckentfremdet?“ fragt man sich angesichts des „Fall Liebich“ beim Mitteldeutschen Rundfunk MDR.„Kommt Liebich wirklich ins Frauengefängnis?“, erörtert das Fachblatt Legal Times Online und mahnt an, es sei „zu befürchten, dass angesichts von Liebichs rechtsextremem Hintergrund und bisherigen Hetzäußerungen die Unterbringung Liebichs in einem Frauengefängnis erhebliche Sicherheitsrisiken für andere Insassinnen bergen könnte.“
Derweil windet sich das sächsische Justizministerium und sucht nach Auswegen und weiteren Überprüfungsgründen, um eine Unterbringung in der Frauen-JVA Chemnitz vielleicht doch noch zu verhindern, ein Sprecher des sächsischen Justizministeriums erläuterte, in „besonderen Zweifelsfällen - etwa bei möglichem Vorschieben einer Geschlechtsidentitätsfrage zur Beeinflussung von vollzuglichen Entscheidungen“ könne eine ärztliche oder psychologische Stellungnahme eingeholt werden. Könnte, hätte, wollte. Fakt ist: Liebich ist längst als Frau anerkannt und auch juristisch als Frau verurteilt. Wer solche Gesetze macht, sollte die Rechtsfolgen vorher bedenken, anstatt nachher hektisch nach Lösungen zu suchen.
Marla Svenja zählt derweil auf X öffentlich den Countdown zu ihrem Haftantritt, lädt zum Pressegespräch vor den Toren der JVA und veröffentlicht die amtlichen Unterlagen inklusive juristischen Erklärungen, die alle eines doch sicher manifestieren: Er muss von den Behörden als Frau anerkannt werden, weil sie es ihm selbst attestiert haben.
Während bei linksradikalen „Transfrauen“ wie etwa dem Hammerbandenschläger „Maja T.“ die Solidarität der linken und grünen Politszene für non-binäre und sonstig geschlechtlich selbst-identifizierte Menschen immer sehr hoch ist, glänzt die LGBTQ-Szene angesichts einer rechtsextremen Transfrau durch betretenes Schweigen. Niemand möchte seine Rechte schützen, keiner steht mit „Free Marla Svenja“-Schildern vor dem Gefängnis und auch von Katrin Göring-Eckard, die bei Maja T. noch persönlich die Haftbedingungen in Ungarn überprüft hat, weil man schlimmste Diskriminierung für Schläger Maja befürchtet unter dem ach so queer-feindlichen Orbán-Regime, hat noch keine Worte der Solidarität für Marla Svenja gefunden, deren Weiblichkeit nahezu täglich in den deutschen Medien bezweifelt wird.
Doppelmoral wäre hier noch eine freundliche Umschreibung. Stattdessen prallen gerade reihenweise Transaktivisten auf jener harten Realität auf, die sie doch genau so haben wollten und gebaren sich auf Social Media weinerlich bis entsetzt:
Damit habe man ja nun gar nicht gerechnet und es sollte doch strafbar sein, so ein Gesetz zu missbrauchen. Nein! Doch! Oh! Alle scheinen vergessen zu haben, dass sie selbst propagiert hatten, dass ein Missbrauch niemals stattfinden würde und sie selbst alle Instrumente der Überprüfung der Ernsthaftigkeit eines Geschlechterwechsels pauschal als „entwürdigend“ und „unverhältnismäßig“ abgekanzelt hatten. „Eine Transfrau ist eine Frau!“, so hatte es doch auch die grüne Familienministerin Lisa Paus bestätigt und der Queer-Beauftragte Sven Lehmann. Basta. Jetzt muss eben niemand seine Motivation mehr überprüfen lassen, weil Transaktivisten es so wollten. Bekommen wie bestellt.
Auch in der Politik wird jetzt aber auf einmal über den Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes laut lamentiert. „Der offensichtliche Missbrauch im Fall Liebich kann und muss von den Behörden in den Bundesländern verhindert werden“ lässt sich der neue FDP-Vorsitzende Christian Dürr aktuell in der Bild-Zeitung zitieren, für ihn sei „glasklar, dass eine Unterbringung in einem Männergefängnis angezeigt“ sei. Offensichtlich hat Dürr verdrängt, dass er damals selbst im Bundestag für genau dies Gesetz seines Parteikollegen Marco Buschmann gestimmt hatte und seine Partei maßgeblich daran beteiligt gewesen war, dieses Gesetz im Bundestag durchzuboxen.
Es ist mehr als verlogen und heuchlerisch, sich jetzt medienwirksam zu empören, nachdem man allen Straftätern des Landes selbst den roten Teppich in die Frauengefängnisse ausgerollt hat.
Um es deutlich zu sagen: Marla Svenja Liebich missbraucht das Selbstbestimmungsgesetz nicht, er nutzt es. Er nutzt es ganz genau so, wie es von Anfang an konzipiert war inklusive der Option des „Offenbarungsverbotes“, das es nun seinen Mitmenschen und auch Medien juristisch riskant macht, seine Weiblichkeit anzuzweifeln und auf sein vorheriges Leben als Mann hinzuweisen, weil sie nun mit bis zu 10.000 Euro Strafe bedroht werden, wenn sie ihn „misgendern“ – also mit falschem Geschlecht bezeichnen. Das ist so gewollt. Die Ideologen, die dieses Gesetz erfanden, haben es trotz aller Warnungen vor genau diesen Problematiken so verabschiedet und jeden als „transphob“ oder als „TERF“ (Trans-Exklusive Radical Feminist) beschimpft, der es wagte, zu widersprechen.
Liebich nutzt das Selbstbestimmungsgesetz zudem auch dazu, alle seine amtlichen Urkunden verändern zu lassen, um seine „Weiblichkeit“ bis in den Kreissaal rückwirkend umzuschreiben und seine angeborene Männlichkeit zu verschleiern. George Orwells Wahrheitsministerium aus dem Dystopieklassiker „1984“ ist ein Dreck gegen die ganz legalen neuen Möglichkeiten, die ein „Selbstbestimmungsgesetz“ jedem Irren bieten, um seine ganz persönliche Lebensgeschichte nachträglich mit amtlicher Hilfe zu verfremden. Es waren die Polizeibehörden, die genau diese Missbrauchs-Option übrigens als problematisch auch für Ermittlungsverfahren beklagt hatten, auch ihren Einwand hat man ignoriert.
Doch auch das ist noch längst nicht das Ende der Regenbogenfahnenstange, denn Liebich, der dem absurden System gerade den Spiegel vorhält, ist nur der Erste und er wird nicht der Letzte sein. Es können fortan nicht nur verurteilte Rechtsextreme oder Steuerhinterzieher noch während ihrer laufenden Gerichtsverfahren ihr Geschlecht wechseln, um sich eventuell angenehmere Haftbedingungen in einem Frauengefängnis zu erschleichen, sondern selbstverständlich auch Vergewaltiger und Frauenmörder.
Ein Problem, auf das Frauen wie ich bereits seit vielen Jahren hinweisen und genau deswegen vor den leichtfertig geschaffenen Optionen des Geschlechterwechsels ohne Prüfung, richterliche Bestätigung und therapeutische Begleitung warnten, weil es leider kein Hirngespinst, keine Verschwörungstheorie und auch keine transphobe Gesinnung ist, dass sich Sexualstraftäter direkt zu ihrem Beuteschema auf die Zelle im Frauenknast einklagen, sondern leider bittere Erfahrung aus jenen Ländern, die solche Gesetze bereits vor den deutschen Ideologen erprobten und nun mühsam rückabwickeln.
An dieser Stelle soll die liebreizende Transfrau „Karen“ vorgestellt werden, stellvertretend für Dutzende an Sexualstraftäter, die in Großbritannien ihr Unwesen in Frauengefängnissen treiben, nachdem die britische Regierung in einem Anfall ähnlichen Wahnsinns, den die Ampelregierung offenbar erfasste, bereits im Jahr 2010 ein sogenanntes „Self-ID“-Gesetz verabschiedet hatte. Auch in den USA gibt es identische Probleme.
Seither kämpfen feministische Verbände dagegen und beklagen den Verlust von Sicherheit und körperlicher Unversehrtheit bei weiblichen Insassen. Immer wieder kommt es etwa in England seither zu sexuellen Übergriffen, Vergewaltigungen und Belästigungen der inhaftierten Frauen aber auch des weiblichen Personals in Gefängnissen. Durchschnittlich sitzen jährlich rund 20 angebliche Transfrauen in britischen Frauengefängnissen, darunter mehrere Vergewaltiger. Die Frauenrechtsgruppe „Fair Play For Women“ dokumentiert auf ihrer Homepage die Justizskandale rund um vermeintliche Transfrauen, die auf Antrag das Recht besitzen, in reinen Frauengefängnissen untergebracht zu werden und zwar selbst dann, wenn sie anatomisch ein absolut vollständiger Mann sind.
In dramatischer Weise wurde das einigen Frauen bereits zum Verhängnis, weil sie von sogenannten „Transfrauen“ hinter Gittern vergewaltigt wurden, wie der Fall Karen White offenbarte. Nachdem er bereits in der U-Haft Frauen sexuell belästigt hatte, wurde er später zu lebenslänglicher Haft verurteilt, nachdem er weitere zwei Frauen im Gefängnis vergewaltigte. Man hatte ihn trotzdem zu den Frauen verlegt, obwohl er bereits wegen anderer Sexualdelikte gegen weitere Frauen und auch gegen Kinder unter Anklage stand. Er sei „ein Raubtier und hochgradig manipulativ“ und damit ein „signifikantes Risiko für Kinder, Frauen und die Allgemeinheit“, begründete der Richter letztendlich das Urteil „lebenslänglich“ gegen „Karen“.
Es ist sicher kein Trost für die Vergewaltigungsopfer, dass sie laut britischer Polizeistatistik nicht von einem Mann, sondern von einem weiblichen Penis vergewaltigt wurden, wie eine explizite Anfrage von „Fair Play For Women“ bei den Polizeibehörden ergab. Diese bestätigten explizit, dass sie Beschuldigte mit jenem Geschlecht registrieren und auch entsprechend behandeln, das diese selbst angeben. Dies gelte auch für Vergewaltiger. Das britische Justizministerium musste schließlich nach beharrlichen Anfragen der Frauenorganisationen öffentlich eingestehen, dass die Hälfte der einsitzenden Transgender-Personen in England schon einmal wegen sexueller Vergehen angeklagt waren und alle saßen dennoch in Frauengefängnissen ein. Solche Zustände in Deutschland nun zu wiederholen ist nicht nur eine fahrlässige, sondern sogar eine bewusste Gefährdung von Frauen, denn man könnte ja aus den Erfahrungen anderer Länder gelernt haben.
Liebich sitzt vor Schminkuntensilien im Landgericht.
Das Urteil gegen Marla Svenja Liebich wird selbstverständlich in der deutschen Polizeistatistik als Straftat einer Frau dokumentiert sein und damit die Behauptung nähren, es gäbe jetzt mehr weibliche Rechtsextreme. Der linksextreme „Maja T.“ füttert ebenfalls die Gewaltstatistik der Frauen an. Dank des Selbstbestimmungsgesetzes wird es dann auch in Deutschland plötzlich vermehrt weibliche Vergewaltiger geben, weil jene Bewegung, die uns glauben machen will, es gäbe mehr als zwei Geschlechter, selbstverständlich keine Statistik über die Straftaten all der „dritten“ und „vierten“ Geschlechter führen will. Linke Gleichberechtigung ist, wenn Männer ihre Gewaltverbrechen jetzt in der Frauenstatistik abladen dürfen.Und so reihen sich Lügen neben Lügen in immer mehr Justizunterlagen, solange man dem Wahn einer Bewegung nachgibt, die Lügen staatlich beschützt und die Wahrheit auszusprechen unter Strafe stellt.
Liebich mag ein verurteilter Rechtsextremer sein, er erweist mit seiner Punk-Show aber gerade dem ganzen Land einen unbezahlbaren Dienst, indem er den nackten Trans-Kaiser in Damenunterwäsche demaskiert.
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