„Ein Parlament muss wissen, was seine Bedeutung ist“ – Klöckner mahnt reibungslose Verfassungsrichterwahl an

vor etwa 11 Stunden

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Vor der geplanten Wahl von drei neuen Richtern für das Bundesverfassungsgericht am Freitag wächst in der Union der Widerstand gegen die SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf. Stimmen mehr als 58 Abgeordnete gegen sie, wäre die Wahl gescheitert. Für Freitagmorgen um 8 Uhr ist eine Sonderfraktionssitzung der Union geplant.

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) rief die Fraktionen unterdessen zu einem reibungslosen Verfahren auf. „Diese Erwartung habe ich, dass […] der Ablauf ohne Beanstandung ist“, sagte sie im „Playbook Podcast“ von Politico. Zugleich mahnte sie, die Entscheidung nicht dem Bundesrat zu überlassen: „Ein Parlament muss wissen, was seine Bedeutung ist. Und wenn man ureigenste Zuständigkeiten abgibt, dann ist das keine Stärkung eines Parlamentes.“ Sollte der Bundestag keine Entscheidung fällen, geht das Wahlrecht an die Länder über.

Nach Angaben aus Fraktionskreisen hat Brosius-Gersdorf dort „keine Mehrheit“ mehr zu erwarten. Das hätten auch „alle handelnden Personen […] inzwischen verstanden“, hieß es gegenüber Nius. Laut Focus könnten 50 bis 60 Unionsabgeordnete Brosius-Gersdorf ihre Zustimmung verweigern. Michael Bröcker, Chefredakteur von Table.Media schrieb auf X von 30 bis 40 Abweichlern. Welt-Journalist Robin Alexander berichtete, 30 Abgeordnete hätten der Fraktionsführung bereits angezeigt, dass sie gegen Brosius-Gersdorf stimmen wollen. Diese Zahl wachse weiter.

Insgesamt sollen drei von 16 Richterstellen am Bundesverfassungsgericht neu besetzt werden. Die CDU/CSU schlägt Günter Spinner vor, bisher Richter am Bundesarbeitsgericht. Die SPD nominierte Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold, beide Jura-Professorinnen. Für die Wahl ist eine Zweidrittelmehrheit nötig. Die Abstimmung ist geheim.

Ein zentraler Grund für den Widerstand gegen Brosius-Gersdorf ist ihre Haltung zum Lebensschutz. In einem Fachaufsatz hatte sie geschrieben, es gebe „gute Gründe“ dafür, dass ungeborene Kinder erst ab der Geburt unter den Schutz der Menschenwürde fallen. Das Bundesverfassungsgericht hatte 1993 entschieden, dass auch Ungeborenen Menschenwürde zukommt.

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