
Es ist eine Entscheidung von radikaler Tragweite – aber umfangreich begründet wird sie nicht. Der Verfassungsschutz stuft die AfD insgesamt als gesichert rechtsextreme Partei ein und beruft sich dabei auf ein 1100-seitiges Gutachten. Es soll aber geheim bleiben. Die AfD soll in Zukunft nachrichtendienstlich verfolgt und gesetzlich bestraft werden, auch verboten werden können. Aber warum genau? Das bleibt vage.
Erst Stunden nach der Verkündung werden einzelne Beispiele öffentlich, mit denen die schwerwiegende Maßnahme gegen die AfD durch den Verfassungsschutz begründet wird. Es sind drei an der Zahl, veröffentlicht nicht vom Bundesamt oder vom Innenministerium, sondern von den Journalisten von Welt. Es sind unterschiedliche Aussagen, alle scharf formuliert, aber als Beleg für eine Verfassungsfeindlichkeit doch fragwürdig (Lesen Sie hier mehr).
Eine dieser Aussagen lautet: „Verfehlte Migrationspolitik und Asylmissbrauch haben zum 100.000-fachen Import von Menschen aus zutiefst rückständigen und frauenfeindlichen Kulturen geführt“. Sie wird vom Verfassungsschutz als Beleg für die „gesichert rechtsextreme“ Ausrichtung der AfD geführt.
Dass dieser Satz im Gutachten steht und an die Öffentlichkeit kommt, ist bemerkenswert – es gibt sicherlich härtere Aussagen von vielen einzelnen Politikern der AfD, die an dieser Stelle stehen könnten. Dass man aber auch speziell mit dieser Aussage für eine gesichert-extremistische Einstufung der Partei argumentiert, hat zentrale Bedeutung – und zeigt, wie fatal die verkündete Entscheidung des Verfassungsschutzes ist, und das völlig unabhängig von der AfD als Partei.
Die vom Verfassungsschutz festgehaltene Aussage ist nämlich nichts weiter als eine Tatsachenbehauptung – eine Aussage, die durch objektive Bezüge zur Wirklichkeit zu rechtfertigen ist. Man muss zuspitzende Sprache wie „Import“ und Superlative nicht teilen – aber in der Sache ist diese Aussage berechtigt. Die Gegenposition zu vertreten – aus Afghanistan etwa kämen nur hunderttausende feministische, egalitaristische Liberale zu uns – könnte anhand objektiver Bezüge zur Wirklichkeit jedenfalls schwierig werden.
Laut dem Verfassungsschutz muss ein deutscher Demokrat dies in letzter Konsequenz aber tun. Dass die Behörde damit für eine „gesichert rechtsextreme“ Einstufung der AfD argumentiert, zeigt die ganze Tragweite dieses Vorgangs auf: Im Endeffekt wird Kritik an Migration und der aktuellen Einwanderungspolitik zum staatsfeindlichen Akt erklärt.
Es bleibt aber objektiv unbestreitbar, dass Masseneinwanderung aus Ländern wie Syrien, Afghanistan oder dem Irak auch patriarchale, frauenfeindliche Denkmuster mit sich bringt. Das ist natürlich keine absolute Behauptung über jeden Einwanderer oder gar eine Frage von Hautfarbe oder angeblich „rassischer“ Abstammung. Und wer die Problematik dieser Einwanderung anerkennt, behauptet das auch nicht.
Aber ihre Auswirkungen, wie der AfD-Politiker Martin Reichardt sie in der vom Verfassungsschutz beanstandeten Äußerung zugespitzt beschrieben hat – sie bleiben objektiv erkennbar und messbar. Etwa dadurch, dass Syrerinnen als Opfer von häuslicher Gewalt, gemessen am Bevölkerungsanteil, um das rund Siebenfache überrepräsentiert sind. Sind solche Fakten – und jeder, der sie benennt und mit ihm objektiv argumentiert – jetzt auch „gesichert rechtsextrem“? Und wird man dann bald auch nachrichtendienstlich überwacht?
Das unmissverständliche Signal dieser Entscheidung ist: Wer kritisch über Migration und Einwanderung spricht, wer objektive und auch statistisch messbare Wahrheiten über Kulturen und Gesellschaften ausspricht, kann als Staatsfeind ins Visier der Behörden geraten und überwacht, abgehört und bespitzelt werden. Über Kritiker der aktuellen Einwanderungspolitik können in Deutschland prinzipiell wieder geheimdienstliche Akten angelegt werden.
Ein völlig absurder Vorgang und ein faktischer demokratischer Rückschritt. Dennoch wieder Modus Operandi von Behörden in diesem Land. Und das wird nicht nur von der radikalen Linken, sondern von staatstragenden Demokraten bis in die Reihen von Union und FDP hinein, weitgehend unkritisch begrüßt.
Es geht bei diesem Prozess vordergründig um die AfD – in Wahrheit geht es aber darum, ob Kritik an zu viel Migration und ihren negativen Folgen in Deutschland noch sagbar ist. Mit der absurden Argumentation des Verfassungsschutzes wird Migrationskritik grundsätzlich kriminalisiert und aus dem legitimen Diskursrahmen verbannt – nichts anderes kann logisch am Ende dieses Prozesses stehen. Wer schützt die Verfassung eigentlich vor Angriffen des Verfassungsschutzes?