Ein Steak für 178 Euro: Bundesrechnungshof kritisiert Spesenrechnungen im Aufnahmeprogramm für Afghanistan

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Der Bundesrechnungshof weist auf massive finanzielle Unregelmäßigkeiten in dem von Annalena Baerbock und Nancy Faeser gestarteten Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan hin. Die damaligen Außen- und Innenministerinnen wollten nach der erneuten Machtübernahme der Taliban bis zu 1.000 Afghanen pro Monat nach Deutschland holen, um sie vor drohender Verfolgung zu schützen. Dabei setzten sie auf eine enge Zusammenarbeit mit privaten NGOs, denen sie die Vorauswahl der bedrohten Personen überließen.

Um die Arbeit dieser NGOs zu steuern, finanzierte die Bundesregierung eine „Koordinierungsstelle der Zivilgesellschaft“ mit insgesamt 8,4 Millionen Euro in den Jahren 2022, 2023 und 2024. Bei der Verwendung dieser Fördermittel soll es zu groben Regelverstößen gekommen sein. „Nach Auffassung des Bundesrechnungshofes zeigen die Verstöße des Trägers der Koordinierungsstelle, dass eine ordnungsgemäße Geschäftsführung nicht gesichert ist“, schreibt der Bundesrechnungshof in seinem am Montag veröffentlichten Bericht zum Bundesaufnahmeprogramm.

Als Beispiel wird ein 655 Euro teures Geschäftsessen für sechs Personen aufgeführt. Darunter seien mehrere Beschäftigte der Koordinierungsstelle sowie eines IT-Dienstleisters gewesen. „Teuerste Einzelposition dieses Belegs ist ein Steak für 178 Euro“, heißt es in dem Bericht. „Bewirtungsausgaben für eigene Beschäftigte sind nicht zuwendungsfähig. Solche Ausgaben sind, wenn sie als Teil einer Dienstreise anfallen, mit den jeweiligen Tagesgeldsätzen abgegolten.“

Andere beanstandete Spesenabrechnungen betrafen Reisekosten des stellvertretenden Leiters der Koordinierungsstelle. Er soll Mietwagenfahrten von seinem Wohnort nach Berlin und Hotelübernachtungen in Berlin abgerechnet haben, „obwohl sein Dienstort Berlin war“, schreiben die Prüfer. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat deshalb 7.829,41 Euro zurückgefordert.

Das BAMF geht laut Bundesrechnungshof davon aus, dass es insgesamt mehr als 300.000 Euro zurückfordern wird. „Da der Träger allenfalls über geringe Eigenmittel verfügt, ist fraglich, ob und wie er die erheblichen Rückforderungssummen bezahlen kann. Es droht ein Vermögensschaden des Bundes.“ Das BAMF habe das ihm übergeordnete Bundesinnenministerium bereits im August 2024 über seine Beanstandungen informiert.

In seiner Stellungnahme an den Bundesrechnungshof hat das Innenministerium betont, dass der Träger der Koordinierungsstelle „zu Beginn der Förderung über keine Erfahrungen im Zuwendungsrecht verfügt“ habe. „Er sei aber die einzige NGO, die bereit gewesen sei, als Koordinierungsstelle innerhalb des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan tätig zu werden.“ Die vom Bundesrechnungshof dargestellten Erkenntnisse prüfe das BAMF. Festgestellten Mängeln ginge es konsequent nach, um Vermögensschäden für den Bund abzuwenden. Die Förderung der Koordinierungsstelle werde im Jahr 2025 nicht fortgesetzt. Deren Internetseite www.koordinierungsstelle.org ist nicht mehr abrufbar.

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