
Der Bundesrechnungshof (BRH) beanstandet finanzielle Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit dem von Annalena Baerbock („Grüne“) und Nancy Faeser ( SPD) gestarteten Bundesaufnahmeprogramm für Afghanen hin. Die damaligen Außen- bzw. Innenministerinnen wollten nach der erneuten Machtübernahme der Taliban bis zu 1.000 Afghanen pro Monat nach Deutschland holen, um sie vor angeblich drohender Verfolgung zu schützen. Dabei setzten sie auf eine enge Zusammenarbeit mit privaten NGOs, denen sie die Vorauswahl der bedrohten Personen überließen.
Um die Arbeit dieser NGOs zu steuern, finanzierte die Bundesregierung eine „Koordinierungsstelle der Zivilgesellschaft“ mit insgesamt 8,4 Millionen Euro in den Jahren 2022, 2023 und 2024. Bei der Verwendung dieser Fördermittel soll es zu groben Regelverstößen gekommen sein.
„Nach Auffassung des Bundesrechnungshofes zeigen die Verstöße des Trägers der Koordinierungsstelle, dass eine ordnungsgemäße Geschäftsführung nicht gesichert ist“, rügt der Bundesrechnungshof in seinem jetzt veröffentlichten Bericht zum Bundesaufnahmeprogram
Als Beispiel wird ein 655 Euro teures „Geschäftsessen“ für sechs Personen aufgeführt. Darunter seien mehrere Beschäftigte der NGO-Koordinierungsstelle sowie eines IT-Dienstleisters gewesen. „Teuerste Einzelposition dieses Belegs ist ein Steak für 178 Euro“, heißt es in dem Bericht. „Bewirtungsausgaben für eigene Beschäftigte sind nicht zuwendungsfähig. Solche Ausgaben sind, wenn sie als Teil einer Dienstreise anfallen, mit den jeweiligen Tagesgeldsätzen abgegolten“, so der BRH.
Andere beanstandete Spesenabrechnungen betrafen Reisekosten des stellvertretenden Leiters der Koordinierungsstelle. Er soll Mietwagenfahrten von seinem Wohnort nach Berlin und Hotelübernachtungen in Berlin abgerechnet haben, „obwohl sein Dienstort Berlin war“, schreiben die Prüfer. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat deshalb 7.829,41 Euro zurückgefordert.
Das BAMF geht laut Bundesrechnungshof davon aus, dass insgesamt mehr als 300.000 Euro zurückzufordern sind.