
Die Bundespolizeigewerkschaft DPolG hat in Person von Heiko Teggatz Anzeige gegen Unbekannt wegen der Schleusung von drei Somaliern erstattet – jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder). Das bestätigte die Ermittlungsbehörde am Freitag gegenüber dem Focus. Konkret geht es um einen bestätigten Anfangsverdacht, es könnte eine Verletzung von Paragraf 96 des Aufenthaltsgesetzes vorliegen.
Dort sind die Strafen für das Anstiften oder verbotene Einführen von Ausländern nach Deutschland geregelt. Neben Geldstrafen kann es in besonders schweren Fällen auch Haftstrafen von bis zu zehn Jahren geben. Wie auch die Anzeige der DPolG richtet sich die Ermittlung der Staatsanwaltschaft jedoch zunächst gegen Unbekannt.
In der Anzeige hatte die Bundespolizeigewerkschaft in Vertretung durch deren stellvertretenden Bundesvorsitzenden, Teggatz, dennoch mehrfach die Nichtregierungsorganisation (NGO) Pro Asyl kritisiert. Diese steht in der Kritik, weil sie den drei Somaliern Anfang Mai bei der Einreise geholfen haben soll.
Die zwei männlichen Migranten sowie ihre angeblich minderjährige Begleiterin hatten drei Einreiseversuche an der deutsch-polnischen Grenze unternommen und wurden jeweils von der Bundespolizei in Frankfurt (Oder) abgewiesen. Bei ihrem letzten Versuch am 9. Mai gaben die drei Somalier plötzlich ein Asylgesuch an, außerdem sei die weibliche Person minderjährig – beides hatten sie bei den beiden Versuchen am 2. und 3. Mai nicht geäußert.
Daraufhin sollen sie von einer polnischen NGO in einem Hotel untergebracht und von einer Anwältin von Pro Asyl beraten worden sein. Nachdem sie zum dritten Mal abgewiesen wurden, reichten sie Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin ein – mit vollständig ausgefüllten Papieren. Das Gericht gab den Migranten am 2. Juni recht: Sie hätten nicht zurückgewiesen werden dürfen, ohne dass ein für das Asylgesuch zuständiges Land bestimmt würde, so sieht es die Dublin-Verordnung vor.
Dabei ranken sich weiter viele Fragen um die Einreise: Nicht nur war die von der angeblich minderjährigen Frau vorgezeigte Geburtsurkunde offenbar gefälscht, alle drei hatten überdies keine Pässe bei sich, wie die Bundespolizei gegenüber Apollo News mitteilte. Teggatz erklärte gegenüber Euronews überdies, es müsse geklärt werden, ob Pro Asyl der angeblich 16-jährigen Somalierin dazu geraten habe.
Die Somalier sollten dann nach dem gewonnenen Eilverfahren in Polen verbleiben, bis sie die Einreisepapiere für Deutschland erhielten – doch am Donnerstag vergangener Woche tauchten die Migranten plötzlich in Berlin auf. Wie sie ohne die notwendigen Dokumente in die Hauptstadt gelangten, ist nach wie vor unklar. Der Bild zufolge wurden sie in dem Ankunftszentrum für Asylsuchende des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten untergebracht und stellten bereits Asylanträge.
Eigentlich sollten die Somalier der Bundespolizei zufolge in einer grenznahen Dublin-Unterkunft aufgenommen werden, wo hätte geklärt werden müssen, welches Land für die Asylverfahren zuständig ist. Doch die Anwältin der Migranten behauptete, keinen Kontakt zu ihren Mandanten herstellen zu können – ein sonderbares Vorgehen.
Gegenüber Welt TV zeigte sich der Geschäftsführer von Pro Asyl, Karl Kopp, jedoch sicher, nicht gegen bestehendes Recht verstoßen zu haben. „Sollten unwahre Behauptungen über Pro Asyl verbreitet werden, werden wir rechtliche Schritte einleiten“, erklärte Kopp. Gegenüber Focus fügte er hinzu: „Es ist genau umgekehrt gewesen: Es war die Anwältin, die der Bundespolizei eine geordnete Übergabe der drei Somalier vorgeschlagen hat.“
Demnach habe Pro Asyl „wirklich alles gegeben“, um den ordentlichen Ablauf bewerkstelligen zu können. „Alle wussten, dass die Klärung über die Zuständigkeit für die Asylgesuche der drei Somalier nach dem Gerichtsurteil grenznah erfolgen musste. Es war klar, dass dies keine Einreiseerlaubnis für Deutschland war.“ Für die Staatsanwaltschaft gibt es jetzt offenbar doch einen Grund, zu ermitteln – ob Pro Asyl hier jedoch überhaupt eine Rolle spielt, wird sich noch zeigen.