
Der Bundeswahlausschuss gab drei Wochen nach der Bundestagswahl das offizielle Wahlergebnis bekannt. Mehrere Parteien haben Zweitstimmen im Vergleich zum vorläufigen Ergebnis dazugewonnen. Auswirkungen auf die Sitzverteilung ergeben sich dadurch hingegen nicht.
Große Abweichungen wurden beim Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), das nur wenige Stimmen von der Fünf-Prozent-Hürde entfernt ist, festgestellt. Dort waren es 4.072 Stimmen, die zunächst nicht berücksichtigt wurden. Statt 4,97 hat das Bündnis jetzt 4,98 Prozent erzielt – und verpasst dadurch offiziell den Einzug in den neuen Deutschen Bundestag. Zuvor hatte das BSW vergeblich beim Verfassungsgericht auf Wiederholung der Wahl wegen Fehlern bei der Auszählung geklagt und einen Antrag auf eine komplette Neuauszählung bei der Bundeswahlleitung gestellt.
Wäre das BSW nachträglich in den Bundestag eingezogen, hätte dies die Koalitionsbildung enorm erschwert, weil eine Koalition aus Union und SPD keine Mehrheit mehr gehabt hätte.
Fehler bei der Auszählung gab es laut Wahlleiterin Ruth Brand durch Wahlzettel, die nachträglich gefunden wurden, sowie einige falsche Stimmzettel, die abgegeben wurden, und einzelne Fälle von doppelten Wahlen. In den genannten Fällen erstattete das Gremium Strafanzeigen.
Im endgültigen amtlichen Ergebnis hat die Union zusammen 28,6 Prozent der Stimmen erreicht, die AfD 20,8 Prozent, dahinter liegt die SPD mit 16,4 Prozent, gefolgt von den Grünen mit 11,6 Prozent. Die Linke kommt auf ein Ergebnis von 8,8 Prozent. BSW und FDP scheitern mit 4,9 und 4,3 Prozent an der Fünf-Prozent-Hürde. Der Anteil an ungültigen Stimmen liegt bei 0,6 Prozent bei einer Wahlbeteiligung von 82,5 Prozent.
Anmerkung der Redaktion: Im Anlauftext hieß es irrtümlich, dass 0,2 Prozent zum Einzug in den Bundestag fehlen würden. Tatsächlich sind es 0,02 Prozent. Wir haben diesen Fehler korrigiert.