England und Wales: Ethnische Minderheiten erhalten bei Strafverfahren einen Vorteil

vor 30 Tagen

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Ab kommendem Dienstag gelten in England und Wales neue Bestimmungen zur Verurteilung von Angeklagten. Die Richtlinie, die durch die unabhängige Regierungsbehörde, den „Sentencing Council“ (zu Deutsch: Strafzumessungsrat) beschlossen wurde, schreibt vor, dass bestimmte Gruppen beim Strafmaß einen Vorteil erhalten.

So sollen Frauen, ethnische und religiöse Minderheiten sowie junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren in Zukunft im Fall einer Verurteilung „normalerweise“ einen sogenannten „Presentence investigation report“ (zu Deutsch: Bericht zur Untersuchung der Vorstrafen) erhalten. Diese Untersuchung dient dazu, die Tat im Kontext des sozio-kulturellen Hintergrunds des Täters zu setzen: Der Bericht wirkt damit meist strafmildernd.

Die Untersuchung muss durchgeführt werden, solange das Gericht sich nicht ausdrücklich dagegen entscheidet – bei geringeren Vergehen ist das jedoch oft der Fall. Durch die neuen Richtlinien wird davon jedoch, zumindest im Fall der bereits genannten Gruppen, abgeraten. Diese sollen also in Zukunft auch bei geringen Vergehen diese, oftmals strafmildernde, Behandlung erhalten. Weiße Männer und Christen gehören hingegen nicht zu den in den Richtlinien bevorzugten Gruppen, müssen also künftig mit höheren Strafen rechnen als andere, vermeintlich marginalisierte Engländer und Waliser.

Die Entscheidung des „Sentencing Council“ stößt dabei auf heftigen Widerstand vonseiten der Politik. Selbst die Justizministerin der linken Labour-Regierung, Shabana Mahmood, hat sich gegen die Richtlinie ausgesprochen. „Unter meiner Aufsicht wird es nie ein zweistufiges Strafverfahren geben“, kommentierte Mahmood nach Bekanntwerden der neuen Vorgaben. Die Regierung bat den „Sentencing Council“ daraufhin darum, die Richtlinie noch vor deren Inkrafttreten abzuschaffen. Der „Council“ ist jedoch nicht weisungsgebunden und hat sich, trotz einer Aussprache mit der Regierung, geweigert, die Richtlinie nicht einzuführen.

Nun wird die Richtlinie wohl am Dienstag in Kraft treten, obwohl Mahmood eigentlich angekündigt hat, ein neues Gesetz, das eine solche Vorgabe verhindert, beschließen lassen zu wollen. Bislang blieb das aus. Die oppositionellen Konservativen werfen der Labour-Politikerin sogar vorsätzliches Versäumnis vor. Mahmood sei „am Steuer eingeschlafen“, so der Schattenjustizminister Robert Jendrick.

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