Er tötete einen Jogger mit dem Messer: Afghane wegen „Schuldunfähigkeit“ freigesprochen

vor 23 Tagen

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Bildquelle: NiUS

Nachdem er einen Jogger in Hochdorf bei Stuttgart grausam niedergestochen hat, muss sich ein Afghane in einer Psychiatrie behandeln lassen. Der 25-Jährige habe während des tödlichen Messerangriffs auf sein willkürlich ausgesuchtes Opfer unter einer bereits seit längerem vorhandenen Psychose gelitten, zeigte sich das Stuttgarter Landgericht überzeugt.

Da der afghanische Flüchtling somit als schuldunfähig gilt, sprach ihn die Kammer vom Mordvorwurf frei. Der Mann, der das Urteil regungslos verfolgte, kommt aber in eine Psychiatrie.

Der 25-jährige Afghane ist laut Gericht schuldunfähig. Er selbst leugnet die Tat.

Bis zuletzt hatte der Afghane dem Gericht und der Polizei vorgeworfen, die Beweisstücke manipuliert und die Blutflecken des Opfers nachträglich auf seine Kleidung aufgebracht zu haben. Er habe den 56 Jahre alten Mann im vergangenen November nicht angegriffen.

Die Polizei raste unmittelbar nach dem Delikt in das Dorf und konnte den Täter fassen.

Die Kammer nannte diese Aussagen unglaubwürdig. „Dass der Angeklagte der Täter war, daran gibt es überhaupt keine Zweifel“, sagte die Richterin. Ihre Kammer folgte mit ihrem Urteil den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Der Verteidiger des angeklagten Mannes hatte sich nicht auf ein Strafmaß festgelegt.

Eine Plane verdeckt den Tatort in Hochdorf

Eine Anfrage der AfD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag aus dem Dezember zeigte damals: Der Beschuldigte ist mehrfach vorbestraft und polizeibekannt.

Der 25 Jahre alte Mann hatte den ihm völlig unbekannten 56-jährigen Franzosen, der mit seiner deutschen Frau am Rande des Orts lebte, an jenem Novembertag angegriffen und mit mehreren Stichen getötet. Das Opfer sei „schlicht zur falschen Zeit am falschen Ort“ gewesen, sagte die Richterin.

Die Polizei in Aufregung und Eile – inzwischen auch in 5.000-Seelen-Dörfern.

Nur wenige Tage vor der Tat war der Mann aus einer Asylunterkunft in Hochdorf in eine andere Unterkunft nach Wernau verlegt worden. Außerdem soll es zuvor Streit um einen Schraubenzieher gegeben haben. Die Ermittler sind deshalb überzeugt, dass der Frust über diese Vorfälle in der tödlichen Gewalt gipfelte. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.

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