Ergebnis rechnerisch unmöglich? Grüne könnten in Sachsen aus dem Landtag fliegen

vor 2 Monaten

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Bildquelle: Apollo News

Am Wahlabend des 1. Septembers bangten die Grünen stundenlang um den Einzug in den sächsischen Landtag. Nach den ersten Hochrechnungen lagen sie bei genau fünf Prozent, gerade noch genug, um den Wiedereinzug im Bundesland, in dem sie bis dahin regiert hatten, zu schaffen. Am Ende reichte es aus: Nach dem endgültigen Endergebnis erhielt die Partei 5,1 Prozent der Zweitstimmen und stellt nun sieben Sitze.

Doch die Partei könnte die Sitze wieder verlieren: Ein Dresdener Informatiker, der auf X (ehemals Twitter) unter dem Namen „freigeist“ über 40.000 Follower hat, hat Einspruch gegen das Endergebnis erhoben. Wie die Bild berichtet, ist es seiner Einschätzung nach nämlich statistisch unmöglich.

Seine Begründung: Noch um 23:20 Uhr am Wahlabend, als bereits 96 Prozent der Stimmen und 431 Gemeinden ausgezählt worden waren, standen die Grünen bei einem Ergebnis von 3,7 Prozent. Diese Zahlen wurden so auf der offiziellen Wahlwebseite des Bundeslands Sachsen veröffentlicht. Nur 13 Minuten später sank die dort veröffentlichte Zahl der ausgezählten Stimmen auf nur noch 93 Prozent.

Die Grünen steigen unterdessen deutlich auf 4,5 Prozent der Zweitstimmen an. Eine weitere Auffälligkeit: Mehrere Kreise in Dresden, die vorher auf der Webseite als fertig ausgezählt vermerkt worden waren, wurden wieder zurückgezogen. Bis zum Ende der Auszählung stieg der Stimmenanteil der Grünen noch auf 5,1 Prozent an, womit sie denkbar knapp den Einzug in den Landtag schafften.

Der Informatiker gibt an, dass der Anstieg der Stimmenanteile nicht erklärbar sei. Die großen Sprünge im Stimmenanteil der Grünen seien rechnerisch unmöglich mit den zusätzlich ausgezählten Gemeinden zu erreichen gewesen. Auch zusätzlich ausgezählte Briefwahlstimmen könnten nicht für die späte Aufholjagd der Grünen verantwortlich sein. Die Berechnungen für die Auswertung der Wahlergebnisse stellte der Informatiker in einem eigens dafür gebauten Programm an.Der Einspruch wurde beim Landeswahlausschuss eingereicht, eine Entscheidung steht noch aus. Der sächsische Landeswahlleiter Martin Richter erklärte gegenüber der BILD: „Die Angaben der Wahlpräsentation zum Auszählungsstand sind grobe Orientierungen und deshalb keine belastbare Grundlage für Berechnungen.“ Eine weitere Stellungnahme lehnte er mit Verweis auf das laufende Verfahren ab.Der Wahlprüfungsausschuss des Landtags muss sich jetzt mit dem Vorgang befassen. Ob eine Korrektur des Wahlergebnisses oder eine Änderung der Sitzverteilung im Landtag erfolgt, ist derzeit unklar. Bereits am Tag nach der Wahl hatte es eine Korrektur des amtlichen Endergebnisses gegeben. Grund war ein Softwarefehler, durch den eine fehlerhafte Sitzzuteilung veröffentlicht wurde. Infolgedessen verloren CDU und AfD jeweils einen Sitz.

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