Ermittlungen gegen AfD-Landtagsabgeordnete nach harscher Kritik an Regenbogenflagge

vor etwa 2 Monaten

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Bildquelle: Apollo News

Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat Ermittlungen gegen die niedersächsische AfD-Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt aufgenommen. Hintergrund ist eine Strafanzeige, die aufgrund des Verdachts auf Volksverhetzung eingereicht wurde.

Die Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet (ZHIN) bei der Staatsanwaltschaft Göttingen prüft aktuell den Vorwurf, dass Behrendt öffentlich Angehörigen sexueller Minderheiten pauschal Pädophilie unterstellt und sie in der öffentlichen Wahrnehmung herabgewürdigt haben soll. Anlass ist ein Post, in dem Behrendt die Regenbogenfahne als „Symbol für die Gefährdung von Kindern durch pädophile Lobbygruppen und LGBTQ-Propaganda“ bezeichnete.

Behrendt verteidigt ihren Beitrag als eine „vollständig zulässige Meinungsäußerung“ im Rahmen von Artikel 5 des Grundgesetzes und betrachtet das Verfahren als „offensichtlich politisch motiviert“. Sie erwartet daher eine Einstellung des Verfahrens. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft wies gegenüber dem NDR jedoch darauf hin, dass die Meinungsfreiheit in diesem Fall nicht schütze, da Behrendt „unwahre Tatsachenbehauptungen“ aufgestellt habe.

Unterdessen wurde der Beitrag von der Plattform X aufgrund von Verstößen gegen EU-Gesetze entfernt. Ob es zu einem Gerichtsverfahren kommt, steht derzeit noch nicht fest. Die Staatsanwaltschaft hat Behrendt zunächst die Möglichkeit gegeben, sich rechtlich zu äußern.

Volksverhetzung ist gemäß § 130 des Strafgesetzbuches eine Straftat. Der Tatbestand umfasst das Aufstacheln zum Hass, Aufrufe zu Gewalt oder willkürlichen Maßnahmen sowie Angriffe auf die Menschenwürde von Personengruppen aufgrund ihrer nationalen, rassischen, religiösen oder ethnischen Herkunft. Bei einer Verurteilung drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.

Die Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet (ZHIN) hat in den letzten Monaten internationale Aufmerksamkeit auf sich gezogen, insbesondere durch einen Bericht in der US-Sendung „60 Minutes“. In der Sendung begleiteten amerikanische Journalisten den sogenannten „Aktionstag gegen Hasskriminalität im Netz“, bei dem es unter anderem zu einer Hausdurchsuchung bei dem Rentner Stefan Niehoff kam, der ein Witzbild von Robert Habeck geteilt hatte (Apollo News berichtete).

Besonders Aufsehen erregte eine Szene, in der Staatsanwälte über die Reaktionen der durchsuchten Personen lachten. „Sie sind schockiert“, erklärte ein Staatsanwalt und stimmte mit seinen Kollegen in schadenfrohes Gelächter ein. „Es ist eine Art von Strafe, wenn man sein Smartphone verliert, es ist sogar noch schlimmer als eine Geldstrafe“, fügte der Staatsanwalt hinzu (Apollo News berichtete).

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