
Weil er nur zwei Wochen nach seiner Ankunft in Deutschland offenbar straffällig wurde, muss sich ein 26-jähriger Tunesier vor Gericht verantworten. Laut der Schwäbischen soll der Flüchtling einen Mitbewohner der Landeserstaufnahme im baden-württembergischen Sigmaringen am 31. August des vergangenen Jahres zunächst verbal, später aber auch mit einem Cuttermesser attackiert haben.
Am Sigmaringer Bahnhof kam es demnach zu einer verbalen Auseinandersetzung, ehe der Tatverdächtige das Opfer weiterverfolgte und am Abend in der Nähe einer Tankstelle versucht habe, dem Opfer mit dem Cuttermesser in den Rücken zu stechen. Das Opfer blieb zwar zunächst unverletzt, der Tunesier ließ aber nicht locker und soll versucht haben, mit einer Flasche nach dem Mitbewohner zu werfen. Dabei soll er „Ich töte dich“ auf Arabisch gerufen haben.
In der Unterkunft eskalierte die Lage dann: Der 26-Jährige soll dem Opfer hier zweimal in Hals und Hüfte gestochen haben. „Dass die Hauptschlagader des Opfers nicht verletzt wurde, war reiner Zufall“, hielt die Staatsanwältin am ersten Verhandlungstag am Montag laut der Schwäbischen fest.
Der Tunesier soll während der Tat unter Drogeneinfluss gestanden haben. Die Ermittler konnten Spuren von THC nachweisen und einen Blutalkoholwert von 0,94 Promille messen. Der Angeklagte rechtfertigte das mit den „vielen Problemen, die er im Leben hatte“. Demnach lebe seine Familie in Tunesien mit finanziellen Schwierigkeiten, er könne sie aus Deutschland heraus jedoch nicht unterstützen.
Laut eigener Aussage soll der 26-Jährige 2021 mit einem Boot nach Lampedusa und anschließend in die italienische Stadt Parma gelangt sein. Nachdem er zwei Jahre lang illegal in einem landwirtschaftlichen Betrieb gearbeitet hatte, zog er 2024 weiter nach Deutschland und wurde Mitte August in Sigmaringen aufgenommen. Nur zehn Tage später soll es zu dem Angriff auf den Mitbewohner gekommen sein.
Er sei nach Deutschland gekommen, um eine Ausbildung zu beginnen, teilte der Beschuldigte am Montag mit. „Ist das in Tunesien das Bild von Deutschland, dass man hier ohne Schulabschluss und ohne die deutsche Sprache zu sprechen, eine Ausbildung machen kann?“, zitiert die Schwäbische den Richter des Landgerichts Hechingen, wo mehrere Verhandlungstage anberaumt sind.